Durchbruch bei der GOÄ-Novellierung – dann jetzt endlich auch die GOZ, aber mit eigenem Weg!

Der Weg für eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist frei, die Delegierten des 129. Deutschen Ärztetags haben für den gemeinsamen Entwurf der Bundesärztekammer (BÄK), des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV) und der Beihilfe gestimmt. Er wird nun an das Bundesgesundheitsministerium übergeben und soll von dort als Rechtsverordnung erlassen werden.

„Wir gratulieren den Ärzten, dass sie einen für sie passenden Weg gefunden haben. Dennoch wird es notwendig sein, dass die Zahnmedizin ihren eigenen Weg geht“, so Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK).

Auch eine Modernisierung des Gebührenverzeichnisses für Zahnärzte (GOZ) ist akut notwendig, denn dieses ist teilweise fachlich, aber vor allem auch betriebswirtschaftlich veraltet und als Abrechnungsgrundlage für die Behandlung von Patientinnen und Patienten kaum noch geeignet. Seit ihrem Erlass 1988 hat sich die Zahnmedizin rasant weiterentwickelt.

„Die zahnärztlichen Leistungen haben sich in ihrem Inhalt und in ihrer Ausführung stark verändert. Und die Kosten für Personal, Mieten, Strom, Geräte etc. sind seit den alten DM-Zeiten immens gestiegen. Hier kann kein Punktwert von 1988 herangezogen werden, das entspricht nicht der Realität mit ihrer jährlichen Inflation“, so Dr. Romy Ermler, Vizepräsidentin der BZÄK. „Eine moderne Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde kann mit einem Regelwerk aus Vorwendezeiten nicht abgebildet werden.“

Jedoch kann der GOÄ-Entwurf nicht die Grundlage für eine überarbeitete GOZ werden. Hier gibt es gravierende Unterschiede, die berücksichtigt werden müssen.  So wird in der Zahnmedizin regelmäßig eine individuelle Bemessung nach Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand berechnet. Behandlungen müssen nach den spezifischen Bedürfnissen und der individuellen zahnmedizinischen Situation des Patienten berechnet werden können, nur so ist es für Patientenschaft und Behandelnde fair. Der sog. Steigerungsfaktor ist ein Multiplikator, der auf die Grundgebühr einer zahnärztlichen Leistung angewendet wird, um die tatsächlichen Kosten der Behandlung zu berechnen. Dieser Faktor ermöglicht es, die Gebühren an die individuellen Bedürfnisse und die Komplexität der Behandlung anzupassen.

„Nicht jede Karies ist gleich groß. Daher wird in der Zahnmedizin der Steigerungsfaktor sehr viel genutzt. In der Medizin hingegen selten. Der Steigerungsfaktor erlaubt es, die Behandlungskosten entsprechend der spezifischen Situation des Patienten anzupassen. Patienten erhalten so eine nachvollziehbare Rechnung, die die individuellen Aspekte ihrer Behandlung widerspiegelt“, so Ermler.

Gerade das sehr patientenindividuelle zahnärztliche Leistungsspektrum mit seiner Vielzahl von Behandlungsalternativen für die Patientinnen und Patienten lässt sich mit einer Festgebühr nicht transparent abbilden. Der zahnärztliche Gebührenrahmen erlaubt eine individuelle Bemessung nach Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand. Bei der dringend notwendigen Modernisierung des Gebührenverzeichnisses in der Zahnmedizin muss das zukünftig berücksichtigt bleiben.

Eine moderne und faire Gebührenordnung ist essenziell, um die Qualität der (zahn-)ärztlichen Leistungen zu sichern.

Stellungnahme

Pressekontakt: Dipl.-Des. Jette Krämer-Götte, Telefon: 030 40005-150, E-Mail: presse@bzaek.de

Weitere Presseinformationen

Nachricht | 23.06.2025

Gewalt am Arbeitsplatz: Ärzteschaft und medizinisches Personal in Gefahr

In ihrer Frühjahrskonferenz Anfang Juni haben die Justizministerinnen und -minister der Länder festgestellt, dass sich die körperlichen und verbalen Attacken auf medizinisches Personal häufen. Es sei daher dringend erforderlich, das Personal im…

Mehr zu Gewalt am Arbeitsplatz: Ärzteschaft und medizinisches Personal in Gefahr

Pressemitteilung | 06.06.2025

Neue GOÄ kann kein Vorbild für die GOZ sein

Bundeszahnärztekammer, DGZMK, DGMKG und BDO erinnern an Aufgabe der Bundesregierung

Mehr zu Neue GOÄ kann kein Vorbild für die GOZ sein

Pressemitteilung | 28.05.2025

Alle vier großen Volkskrankheiten sind mit Parodontitis assoziiert

Prävention hilft, Kosten zu sparen

Mehr zu Alle vier großen Volkskrankheiten sind mit Parodontitis assoziiert