Private-Equity-Gesellschaften und große Finanzinvestoren dringen in die vertragszahnärztliche Versorgung vor, in dem sie häufig kleine und marode Krankenhäuser aufkaufen, um sie als gesetzlich notwendiges Vehikel zur Gründung von investorengetragenen MVZ (iMVZ) und großer iMVZ-Ketten zu nutzen.
Die Dynamik ist enorm: Mittlerweile liegt der Anteil der iMVZ an allen zahnärztlichen MVZ bei 29 Prozent (3. Quartal 2022) – Tendenz weiter steigend. Mit ihrem Fokus auf schnelle Gewinnmaximierung stellen iMVZ eine erhebliche Gefahr für die Versorgungsqualität, das Patientenwohl und die Sicherstellung der Versorgung insgesamt dar.
Vor diesem Hintergrund ist es wenig verwunderlich, dass die Investoren-Lobby mit Alibivorschlägen für „Transparenz“ ein vermeintliches Entgegenkommen signalisiert.
Um den Gefahren für die Patientenversorgung wirksam zu begegnen, braucht es jetzt eine standhafte Politik, die klare gesetzliche Vorgaben auf den Weg bringt:
Bei der Gründung von zahnärztlichen MVZ durch ein Krankenhaus muss künftig ein räumlicher und fachlicher (zahnmedizinischer) Bezug zum Trägerkrankenhaus bestehen!
Es kann nicht sein, dass eine als „Gründungsvehikel“ benutzte kleine orthopädische Rehaklinik in Baden–Württemberg z.B. eine zahnärztliche Praxiskette in Norddeutschland betreibt.
Änderungsvorschläge aus dem Bereich des Zahnheilkundegesetzes sind eine zusätzliche Möglichkeit, um sicherzustellen, dass Fremdinvestoren mit ausschließlichen Kapitalinteressen von der Gründung und dem Betrieb zahnärztlicher medizinischer Versorgungszentren ausgeschlossen werden.
Die aggressive Abwehrhaltung und Nebelkerzen der Lobbyisten sollte die Politik durchschauen. Ein Ende der Fehlentwicklungen wird es ohne klare Begrenzung der Gründungsbefugnis nicht geben, Transparenz allein wird nicht reichen, um den Patientenschutz zu gewährleisten.