„Gesundes-Herz-Gesetz“: Interdisziplinär wird die Umsetzung erfolgreich

Bundeszahnärztekammer für konsequente Prävention

Das von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach geplante „Gesundes-Herz-Gesetz“ ist ein wichtiger und guter Schritt. Erfolgreich kann er werden, wenn ein konsequenter Präventionsansatz greift, bewertet die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) den vorliegenden Referentenentwurf.

Denn biologisch hängen viele Volkskrankheiten miteinander zusammen. Gerade Parodontitis steht in Wechselwirkungen mit anderen Erkrankungen, eben auch kardiovaskulären. Menschen, die an schwerer Parodontitis leiden, haben ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie z.B. Schlaganfall.

„Bei schwerer, unbehandelter Parodontitis zeigen sich Veränderungen der Arterien, die das Risiko für koronare Herzerkrankungen und Herzinfarkt erhöhen. Das Bluthochdruckrisiko ist bei einer (mittel)schweren Parodontitis um 22 Prozent erhöht, bei einer schweren Parodontitis sogar um 49 Prozent. Das Risiko, an einer Erkrankung der Herzkranzgefäße zu sterben, ist z.B. für Diabetikerinnen und Diabetiker mit schwerer Parodontitis um den Faktor 2,3 erhöht – im Vergleich zu Diabetespatienten und -patientinnen ohne oder mit nur schwach ausgeprägter Parodontitis. Je früher eine Parodontitis behandelt wird, desto besser“, so Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer. „Eine Vernetzung unterschiedlicher Fachrichtungen ist gerade im Sinne der Prävention hilfreich.“

Studienergebnisse legen nahe, dass Patientinnen und Patienten mit Zahnfleischerkrankungen über ihr kardiovaskuläres Risiko aufgeklärt werden sollten, um Bluthochdruck durch gesunde Ernährung und körperliche Aktivität zu verringern.
Da an Parodontitis rund 35 Millionen Menschen in Deutschland leiden, macht es Sinn, auch an die Zahnmedizin im „Gesundes-Herz-Gesetz“ zu denken. Aufgrund der Wechselwirkungen zwischen den Erkrankungen ist eine stärker interdisziplinär ausgerichtete Betrachtung angezeigt.
Die Bundeszahnärztekammer plädiert dafür, Aufklärung und Prävention nicht durch Silodenken auszubremsen.

„Nicht nur biologisch, auch bei den Risikofaktoren beider Erkrankungen gibt es Parallelen. Das gilt zum Beispiel für ungesunden Lebensstil, Stress, Zuckerkonsum, Adipositas, Rauchen. Im Falle einer Parodontitis muss die Diagnose mit den zuständigen mitbehandelnden Ärztinnen und Ärzten (z. B. der Fachrichtungen Kardiologie oder der Inneren Medizin) geteilt werden. Vice versa muss die Zahnarztpraxis über Herz-Kreislauf-Erkrankungen der Patientinnen und Patienten informiert werden. Die Sensibilisierung zum übergreifenden Austausch zwischen der Fachärzteschaft gibt die Möglichkeit, die jeweilige Behandlungsstrecke anzupassen bzw. in die Wege zu leiten. So wird sowohl zur Prävention als auch zur Früherkennung beigetragen“, so Dr. Romy Ermler, BZÄK-Vizepräsidentin.

Ergänzung vom 11.07.2024:

Stellungnahme der BZÄK zum Entwurf des Gesetzes

Pressekontakt

Dipl.-Des. Jette Krämer-Götte, Telefon: 030 40005-150, E-Mail: presse@bzaek.de

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