In ihrer Frühjahrskonferenz Anfang Juni haben die Justizministerinnen und -minister der Länder festgestellt, dass sich die körperlichen und verbalen Attacken auf medizinisches Personal häufen. Es sei daher dringend erforderlich, das Personal im Gesundheitswesen vor Angriffen zu schützen. Die Bundesministerin für Justiz müsse sich dieser Thematik annehmen und eine Verbesserung durch strafrechtlichen Schutz erwirken.
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt das Vorhaben, mittels strafgesetzlicher Normen den Schutz für im Gesundheitswesen Beschäftigte sicherzustellen. Als Angehörige der Heilberufe müssen auch Zahnärztinnen und Zahnärzte, Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und deren Angestellte durch einen verschärften Straftatbestand besser geschützt werden. Die BZÄK fordert die Bundesregierung dazu auf, (zahn-)medizinisches Personal besser vor Gewalt zu schützen.