KlartextKlartext 01/21

Themen

Coronavirus SARS-CoV-2: Tests auf eine Infektion durch Zahnärzte, Impfpriorisierung | Wichtige Prophylaxe-Leistungen fielen Corona-Krise zum Opfer: 34 Prozent weniger GOZ-Umsatz im 2. Quartal 2020 | Strahlenschutz: Enge Teilnehmerbegrenzung für Online-Kurse unnötig und staubildend | #GesundabMund: Film zeigt Hygiene hinter den Kulissen | Anspruch auf Kinderkrankengeld ausgeweitet | Meldung eines Corona-Vorfalls in der Zahnarztpraxis | Gleiche Standards für Medizin und Zahnmedizin nötig | Kritik an „digitaler Arena“ der gematik | Gesetzesentwurf zum DVPMG: Kritik der BZÄK angenommen | DMS 6 startet | Auslobung Herbert-Lewin-Preis 2021 | Initiative proDente | Brexit: Ende der automatischen Anerkennung von Berufsabschlüssen | Weltzahnärzteorganisation verabschiedet Strategie „Vision 2030“


Coronavirus SARS-CoV-2: Tests auf eine Infektion durch Zahnärzte, Impfpriorisierung

Corona-Tests

Am 25. Januar ist die neue Coronavirus-Testverordnung vom 27. Januar 2021 rückwirkend in Kraft getreten. Zahnärzte und zahnärztlich geführte Einrichtungen können danach von den zuständigen Stellen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) als weitere Leistungserbringer mit der Durchführung von PoC-Antigen-Tests beauftragt werden. Entsprechende Leistungen können sodann auch nach der Corona-TestVO abgerechnet werden.
PCR-Tests unterliegen hingegen weiterhin dem Arztvorbehalt und dürfen von Zahnärzten auch nicht im Auftrag des ÖGD durchgeführt werden.
Auch haben asymptomatische Patientinnen und Patienten nach der Corona-TestVO nach wie vor keinen Anspruch auf eine präventive Testung in einer Zahnarztpraxis.

Weiterhin sind Zahnarztpraxen auch ohne Auftrag berechtigt, zur Erfüllung des Anspruchs von in der Einrichtung Tätigen bis zu 10 PoC-Antigen-Tests pro Monat und Tätigem in eigener Verantwortung zu beschaffen, zu nutzen und abzurechnen.

www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/corona-test.html

 

Corona-Impfverordnung

Zahnärzte und ihre Teams sind in die zweite Prioritätengruppe der Impfverordnung eingeordnet worden, gleichauf mit niedergelassenen Ärzten.

Schwerpunktpraxen oder Zentren zur zahnmedizinischen Versorgung von COVID-19-Patienten bzw. Zahnärzte, die im Bereich der zahnärztlichen Versorgung von Patienten in Alten-oder Pflegeeinrichtungen tätig sind, werden allerdings in die erste Prioritätengruppe eingestuft.
Die konkrete Umsetzung der Corona-Impfverordnung fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer.

Gemeinsames Positionspapier von BZÄK, KZBV, DGZMK


Wichtige Prophylaxe-Leistungen fielen Corona-Krise zum Opfer: 34 Prozent weniger GOZ-Umsatz im 2. Quartal 2020

Die Auswirkungen der Corona-Krise sind in deutschen Zahnarztpraxen deutlich spürbar. Dies besonders bei privat liquidierten Leistungen. Insgesamt betrug der Umsatzrückgang im 2. Halbjahr 2020 gegenüber dem Vorjahr mehr als ein Drittel, im April sogar 47 Prozent. Ein wesentlicher Grund ist, dass Patienten auf kontrollorientierte Besuche und Prophylaxemaßnahmen wie bspw. die Professionelle Zahnreinigung verzichteten – trotz höchster Hygienestandards und durchgängiger Erreichbarkeit der Praxen. Das Ausbleiben von privat Vollversicherten wird nicht durch Abschlagszahlungen abgefedert.

Quelle: GOZ-Analyse BZÄK


Strahlenschutz: Enge Teilnehmerbegrenzung für Online-Kurse unnötig und staubildend

Bedingt durch die Corona-Pandemie können Kurse zur Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz für zahnmedizinisches Personal und der Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärztinnen und Zahnärzte online durchgeführt werden. Die zuständigen Behörden reagierten bereits im Frühjahr 2020 pragmatisch. Mit Fortdauer der Pandemie bleiben Online-Schulungen unumgänglich.
Nicht nachvollziehbar ist jedoch die angeordnete Begrenzung der Teilnehmerzahl für Online-Kurse auf 24 Personen. Auch mit einer höheren Teilnehmerzahl können die Lernziele problemlos erreicht werden.
Gemäß § 48 und § 49 StrlSchV müssen jährlich über 50.000 in der Zahnheilkunde Tätige Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz aktualisieren. Durch diese Auflage wird nur ein Bruchteil der Interessierten eine Aktualisierung innerhalb des gesetzlichen Zeitrahmens durchführen können.
Hier sieht die BZÄK eine Gefahr für die Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung und dringt auf Korrektur.


#GesundabMund: Film zeigt Hygiene hinter den Kulissen

Die BZÄK hat ein kurzes Video gelauncht, das den zu wenig bekannten, hohen Hygiene-Aufwand in Zahnarztpraxen hinter den Kulissen zeigt. Dank der Hygiene-Expertise der Zahnarztpraxen werden Patienten und Personal vor Corona und anderen Infektionskrankheiten geschützt.

www.youtube.com/watch?v=HjACjCwnUgA


Anspruch auf Kinderkrankengeld ausgeweitet

Der Gesetzgeber hat am 18. Januar das Kinderkrankengeld neu geregelt. Demnach wird der Anspruch für 2021 auch auf jegliche pandemiebedingten Einschränkungen des Schul- und Kitabetriebs ausgeweitet. Berechtigte Eltern können pro Kind und Elternteil nun 20 Tage Kinderkrankengeld beantragen, Alleinerziehende 40 Tage pro Kind.

Weitere Informationen im FAQ des Bundesgesundheitsministeriums: https://t1p.de/fd7i


Meldung eines Corona-Vorfalls in der Zahnarztpraxis

Zahnarztpraxen können anonymisiert melden, wenn sie von COVID-19 betroffen waren. Zum Meldezugang gelangen Praxen über ihre (Landes-)Zahnärztekammer.


Gleiche Standards für Medizin und Zahnmedizin nötig

Die BZÄK, die Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK) und die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) haben im Januar zum Referentenentwurf für eine Änderung der Approbationsordnung für Ärzte und Ärztinnen (ÄApprO) Stellung bezogen: Eine Synchronisierung der ersten beiden Studienabschnitte von Zahnmedizin und Medizin wäre problemlos möglich. Sie ließe sich einfach und ohne grundsätzliche Änderungen am Referentenentwurf umsetzen. Es müsste lediglich der schriftliche Teil des Ersten Abschnittes der Ärztlichen Prüfung nach dem 4. Fachsemester festgesetzt werden. Ansonsten finden sich etliche identische Lehrveranstaltungsstrukturen.

Der Referentenentwurf zur ÄApprO werde von der Stärkung der allgemeinmedizinischen Versorgung geprägt, analog sollte die Rolle der Zahnmedizin für die Mundgesundheit beziehungsweise für die Orale Medizin als Primärversorger gewertet werden.

Eine mündliche Anhörung (online) ist am 18. Februar vorgesehen.


Kritik an „digitaler Arena“ der gematik

Die gematik hat ein Whitepaper "Arena für digitale Medizin" veröffentlicht. Darin stellen Mitarbeiter der gematik-Geschäftsstelle ihre Perspektive für eine Neukonzeption der Telematikinfrastruktur 2.0 vor. Angesichts der nicht abgeschlossenen Gesetzgebung und der noch ausstehenden Gesellschafterbeschlüsse in der gematik, warnt die BZÄK vor einer vorschnellen Abkehr von den bisher geltenden Standards für Informationssicherheit und Datenschutz.

BZÄK und KZBV regten zudem in ihrer Stellungnahme zum Entwurf für ein „Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege“ an, angesichts der Tragweite derartiger Entscheidungen im Vorfeld eine gesellschaftlich und politisch breit angelegte Diskussion zu führen. Wenn Maßnahmen wie Anpassungen von datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen vorgesehenen sind, sei es wichtig, bei diesem fundamentalen Schritt zur Weiterentwicklung der TI den öffentlichen Diskurs zu suchen, so die BZÄK.


Gesetzesentwurf zum DVPMG: Kritik der BZÄK angenommen

Der Gesetzesentwurf zum „Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)“ liegt vor, das Gesetz soll Mitte 2021 in Kraft treten.

BZÄK und KZBV hatten gemeinsam zum Referentenentwurf Stellung bezogen. Die BZÄK hatte zudem wiederholt gebeten klarzustellen, dass die beabsichtigte Datenschutzfolgeabschätzung nicht zur Folge haben darf, dass alle Zahnarztpraxen einen Datenschutzbeauftragten verpflichtend benennen müssen. Das gesetzgeberische Ziel, Praxen zu entlasten, wäre so konterkartiert. Der Gesetzgeber hat die Kritik vollumfänglich aufgenommen.

Die Mehrzahl von Zahnarztpraxen beschäftigt weniger als 20 Personen, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Diese werden nun vor zusätzlicher Bürokratie und Mehrkosten bewahrt.

www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/dvpmg.html

www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/D/DVPMG_GE-Kabinett.pdf


DMS 6 startet

Das erste Modul der Erhebungen zur sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS 6) beginnt. Die deutschlandweit repräsentative Studie erscheint ca. alle 8 Jahre. Begonnen wird mit einem Modul zur Kieferorthopädie. Die Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie (DGKFO) hat das durchführende Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) mit dem diesjährigen Studienteil beauftragt.

www.bzaek.de/dms


Auslobung Herbert-Lewin-Preis 2021

Mit dem Herbert-Lewin-Preis werden wissenschaftliche Arbeiten zur „Aufarbeitung der Geschichte der Ärztinnen und Ärzte in der Zeit des Nationalsozialismus“ prämiert. Die Vergabe wird vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV), Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) getragen.

Für die aktuelle Ausschreibung müssen Arbeiten bis zum 15. Juni 2021 bei der KBV eingehen: gimo@kbv.de.


Initiative proDente

proDente hat aktuell eine Multimedia-Pressemappe zu Zahn-Veneers veröffentlicht:

https://t1p.de/kg8t  sowie zu Implantaten: https://t1p.de/emag.


Brexit: Ende der automatischen Anerkennung von Berufsabschlüssen

Mit Inkrafttreten des Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich ab dem 01. Januar 2021 wurde die automatische Anerkennung von Berufsabschlüssen, damit auch von zahnmedizinischen Abschlüssen, aufgehoben.

Es gilt ein Bestandsschutz für alle vor dem Stichtag eingereichten Anträge. Alle neuen Anträge auf Anerkennung hingegen unterliegen dem Verfahren für Drittstaaten, sowohl im Vereinigten Königreich als auch in der Europäischen Union. Dies bedeutet ein erhöhter zeitlicher wie bürokratischer Aufwand für neue Antragsstellungen.


Weltzahnärzteorganisation verabschiedet Strategie „Vision 2030“

Die Weltorganisation der Zahnärzte (FDI) hat Ende 2020 ein Strategiepapier für die nächsten Jahre bis 2030 angenommen. Es trägt den Titel „Vision 2030 – Delivering optimal oral health for all“. Ziele sind, den Zugang zu zahnmedizinischer Versorgung weltweit zu verbessern, die Zahnmedizin als starke Partnerin der globalen Gesundheitspolitik zu positionieren und Veränderungen, wie beispielsweise Digitalisierung, proaktiv zu begleiten. Der Volltext der Strategie kann unter diesem Link abgerufen werden.

Zahnärztekammern der Länder
Positionen und Statements