Zuckerreduktion ist Prävention
Am 13. Februar diskutierten Vertreter der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) gemeinsam mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (bvkj) „Zuckerreduktion als Prävention“ mit Abgeordneten des Deutschen Bundestags.
Beraten wurden parteiübergreifend Ansätze, über gesunde Ernährung bei Kindern und Jugendlichen aktive Prävention zu betreiben – gegen Karies, Adipositas und Diabetes.
Dass dabei die Lebensmittelindustrie, Schulen, Eltern und Politik Hand in Hand arbeiten müssen, darüber waren sich alle Beteiligten einig. Denn „eine unausgewogene Ernährung und ein übermäßiger Zuckerkonsum schaden auf Dauer sowohl der Allgemein- als auch der Mundgesundheit“, so BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Dietmar Oesterreich.
Erfreuliche Erkenntnis des Austauschs: den Anwesenden ist eine freiwillige Vereinbarung zur Reduktion von Zucker zu wenig. Es müssen verbindliche Standards her, so der Tenor.
Die BZÄK steht hier mit zahnmedizinischer Expertise zur Seite.
Die BZÄK-Positionspapiere zum Thema: www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/Position_Zucker.pdf
sowie www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/Position_Ernaehrung.pdf
Vorkommnisse mit Medizinprodukten/Implantaten
Nach Medizinprodukte Sicherheitsplanverordnung (MPSV) sind sowohl Anwender als auch Betreiber von Medizinprodukten verpflichtet, Vorkommnisse mit Medizinprodukten an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) elektronisch zu melden.
Meldepflichtig bei Zahnimplantaten sind schwerwiegende Verletzung oder Tod. Diese Vorkommnisse sind sehr selten.
Die Arzneimittelkommission Zahnärzte hat darüber hinaus aufgerufen, auch kleine Mängel wie Brüche, Risse oder Defekte in der Schraube zu melden.
Als Service bietet die Arzneimittelkommission für die Zahnärzteschaft eine Beratung zu festgestellten unerwünschten Wirkungen und Mängeln an zahnärztlichen Medizinprodukten, die nicht unter die Meldepflicht nach § 3 MPSV fallen, an.
Die Meldeformulare sind unter www.bzaek.de/akz zu finden und werden in jeder Ausgabe der 14tägig erscheinenden Zahnärztlichen Mitteilungen (zm) im Druck angeboten.
Keine Anpassung des GOZ-Punktwertes durch Regierung seit 1988
Anders als bei Gehaltsverhandlungen in anderen Berufen regelt der Gesetzgeber die Entgelte für die privatzahnärztliche Tätigkeit mit der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Den Leistungen sind dort keine Preise in Euro und Cent zugeordnet, sondern Punkte, um die Vergütung regelmäßig durch Änderung des Punktwertes an die gesamtwirtschaftliche Entwicklung anpassen zu können.
Der Punktwert der GOZ wurde jedoch zuletzt 1988 festgesetzt – auf 11 Deutsche Pfennige. Das ist bis heute so geblieben.
Nach Mauerfall und Einführung des Euro wurde lediglich die Währung geändert, der Punktwert beträgt unverändert 5,62421 Cent. Er wurde nicht angepasst, wie vorgesehen. Und das, obwohl sich seit 1988 die Dienstleistungspreise stark verändert haben – und bei stetiger Inflation.
Der Verordnungsgeber wird erneut seitens der BZÄK angemahnt, seiner Verpflichtung endlich nachzukommen.
Zeit der Nichtanpassung des GOZ-Punktwertes aktuell: 30 Jahre und 1 Monat.
Preisentwicklung in diesem Zeitraum: www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/goz/nov/kostenindex.jpg
Systematikfehler im KFO-Gutachten
Nach dem im November 2018 vielfach fehlinterpretierten Gutachten des IGES Instituts
zu KFO-Behandlungen hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) um eine fachliche Stellungnahme gebeten.
Gemeinsam haben BZÄK und KZBV am 15. Februar fachlich detailliert begründet, warum das IGES-Gutachten ohne kieferorthopädische Expertise die falschen Schlüsse zieht.
Fragestellung, Analyse und Schlussfolgerungen unterlägen einem Bias.
Das Ziel einer KFO-Behandlung sei, so BZÄK und KZBV, die Korrektur der vorliegenden Zahnfehlstellung zwecks Wiederherstellung der Okklusion, Kaufunktion sowie Therapie der möglicherweise beeinträchtigten Sprache und Atmung. Die Studienlage zu diesen Parametern hätte das Institut untersuchen sollen, stattdessen wurden Karies und Parodontitis als patientenrelevante Endpunkte betrachtet und festgestellt, dass dazu keine Studien vorlägen. Insgesamt weist das Gutachten beträchtliche Inkonsistenzen auf. Mehrere Aussagen sind zudem unbegründet tendenziös.
Somit liefert das IGES-Gutachten eine Basis für diverse Fehlinterpretationen und beantwortet keinesfalls die Frage nach dem Nutzen von kieferorthopädischen Behandlungsmaßnahmen.
Doktorandenförderung Versorgungsforschung, aktuelle Ausschreibung
Neben dem Hufeland-Preis lobt das Kuratorium der gleichnamigen Stiftung 2019 auch die finanzielle Unterstützung von Dissertationen auf dem Gebiet der Versorgungsforschung aus. Zwei Doktorarbeiten werden mit je 5.000 Euro unterstützt. Teilnahmeberechtigt sind Doktoranden, die „Dr. med.“ bzw. „Dr. med. dent“ anstreben. Bewerbungsfrist ist der 31. Oktober. Details unter: https://bit.ly/2SFnuxQ
In der Hufeland-Stiftung sind BZÄK, Bundesärztekammer und Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. neben der Stifterin, der Deutschen Ärzteversicherung, vertreten.
Parodontitis: erklärt von Initiative proDente
Ein Pressedossier zum Thema „Parodontitis“ mit kostenlosen Bildern, Infografiken, Texten und einem Erklärvideo bietet aktuell proDente e.V.: https://bit.ly/2T9Z9Ar.
IDS-Gemeinschaftsstand: BZÄK, IDZ, ZZQ, zm, HDZ, bdzm, BdZA, Dentista, YDW, AZeV, VfZ
Die Bundeszahnärztekammer ist mit ihren Partnern auf der Internationalen Dental-Schau (IDS) Mitte März vertreten: Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ), Zentrum Zahnärztliche Qualität (ZZQ), Zahnärztliche Mitteilungen (zm), Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte für Lepra- und Notgebiete (HDZ), Bundesverband der Zahnmedizinstudierenden in Deutschland e.V. (bdzm), Bundesverband der zahnmedizinischen Alumni in Deutschland e.V. (BdZA), Dentista e.V., Young Dentists Worldwide (YDW), Aktion Zahnfreundlich e.V. (AZeV) sowie Verein für Zahnhygiene e.V. (VfZ).
Am Stand werden Fragen zu Praxis, Politik, Studium beantwortet, mehr unter www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/ids/ids_programmflyer_bzaek.pdf
Erstmals wurden ZFA-Berufsschüler eingeladen, IDS und BZÄK-Stand kennenzulernen.
Parallel wird am 15. März die BZÄK-Konferenz Hilfsorganisationen durchgeführt, um zahnärztliche Hilfsprojekte zu vernetzen. Zuhörer können sich bis 01. März über presse@bzaek.de anmelden.
BZÄK-Website HON zertifiziert
Die BZÄK-Website wurde erneut mit dem HONcode zertifiziert, dem Zertifikat für medizinische und gesundheitsbezogene Internetseiten. Seit 2012 entspricht www.bzaek.de durchgängig den strengen Qualitätskriterien.
FDI: Dr. Peter Engel kandidiert als President Elect
Der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel, kandidiert als President Elect für den Weltzahnärzteverband FDI: drpeterengel.com
Die Wahlen finden auf dem FDI-Jahreskongress vom 04. bis 08. September 2019 in San Francisco statt.
Auf Twitter folgen: @Dr_PeterEngel
Vorschläge für ein europäisches Austauschformat elektronischer Patientenakten
Die Europäische Kommission hat am 06. Februar eine Empfehlung für ein europäisches Austauschformat für elektronische Patientenakten vorgestellt. Mit der rechtlich unverbindlichen Empfehlung schafft sie einen ersten Rahmen. Im Kern soll sichergestellt werden, dass EU-Bürger einen sicheren Online-Zugang zu ihren Patientenakten haben, der in der gesamten EU grenzüberschreitend genutzt werden kann.
Das europäische Austauschformat soll folgende Daten abdecken: Patientenkurzakte, elektronische Verschreibungen, Laborbefunde, medizinische Bildgebung sowie Arzt- und Krankenhausentlassungsberichte. Ob sich das europäische Austauschformat durchsetzen wird, hängt maßgeblich von der freiwilligen Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten ab. Viele Staaten haben bereits Zustimmung signalisiert.
Die Empfehlung nebst Anhang können im deutschen Volltext abgerufen werden: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/recommendation-european-electronic-health-record-exchange-format