KlartextKlartext 02/22

Themen

Fachlich bereit, technisch noch nicht: Schutzimpfung in der Zahnarztpraxis | Pandemie: 21 Prozent weniger Aufstiegsfortbildungen | Reformstau Gebührenordnung | Best Oral Health Practice in Europe? | eRezept: Verlängerung der Testphase ist richtige Entscheidung | 28. April 2022: Girls’Day, Boys’Day | Kostenloser Online-Kurs für Praxen: Gesprächsführungstechnik | Tag der seltenen Erkrankungen | Initiative proDente | Tag der Zahngesundheit 2022 | Infografik Krebs in Mundhöhle oder Rachen | Krebs: Europäische Kommission plant Überarbeitung der Leitlinien zur Früherkennung – CED und BZÄK fordern Aufnahme von Mundhöhlenkrebs | WHO-Exekutivrat: Annahme der globalen Strategie zur Mundgesundheit


Fachlich bereit, technisch noch nicht: Schutzimpfung in der Zahnarztpraxis

Mit dem „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ wurden - zeitlich befristet - auch Schutzimpfungen gegen das Coronavirus in Zahnarztpraxen theoretisch ermöglicht.

Das Impfen in den Zahnarztpraxen selbst konnte jedoch bis jetzt noch nicht starten, weil sich der Gesetzgeber vorbehalten hat, noch Details, u.a. zur Meldung der Impfungen an das Robert Koch-Institut (RKI) und zur Abrechnung, zu regeln.

Viele Nachfragen von Zahnarztpraxen, die alle Voraussetzungen zum Impfen gemäß Infektionsschutzgesetz erfüllen, erreichen seit Wochen die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die (Landes-) Zahnärztekammern. Die vorgeschriebenen Schulungen wurden in allen Kammerbereichen längst rege angenommen. Grundlegende Voraussetzung für weitere Schritte ist allerdings, dass die Zahnärzteschaft in der Impf-Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) genannt wird. Dies ist noch nicht der Fall. Nachfolgend muss noch die Anbindung an die Impfsurveillance des RKI und die Impfstoffbestellung ermöglicht werden. Ohne Impfverordnung fehlen zudem die rechtlichen Grundlagen für die Abrechnung. Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) unterstützen und beraten das BMG hierbei nach Kräften und setzen sich für praktikable und bürokratiearme Lösungswege ein.

„Auch, wenn zurzeit eine Unterstützung der Zahnärzteschaft nicht notwendig ist, da das Impfgeschehen derzeit stark rückläufig ist, sollten die bislang initiierten Schritte abgeschlossen werden. Um in Engpasssituationen wie möglicherweise im kommenden Herbst die Zahnärzteschaft „on hold“ haben zu können, damit diese bei Bedarf die ärztliche Kollegenschaft situativ unterstützen könnte, so dies gewünscht wäre“, so BZÄK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz.


Pandemie: 21 Prozent weniger Aufstiegsfortbildungen

Im ersten Pandemiejahr 2020 mussten etliche Aufstiegsfortbildungen der (Landes-)Zahnärztekammern entfallen.

Bundesweit wurden folgende Abschlüsse gemeldet:
Zahnmedizinische/r Fachassistent/in (ZMF): 37 (2019: 132)
Prophylaxeassistent/in: 606 (2019: 721)
Dentalhygieniker/in: 145 (2019: 154)
Verwaltungsassistent/in: 462 (2019: 572).

Quelle: Statistisches Bundesamt; (Landes-)Zahnärztekammern, Statistisches Jahrbuch 20/21 der BZÄK


Reformstau Gebührenordnung

Der jahrzehntelange Reformstau in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) divergiert mit den immensen allgemeinen Preissteigerungen seitdem. Bei der GOZ wurde 1987 zuletzt der Punktwert aktualisiert. Alles wurde teurer, nur der GOZ-Wert blieb im DM-Pfennigwert eingefroren.

Auf der künftigen Tagesordnung der Politik muss endlich die Novellierung der GOZ stehen.

Preissteigerungen im Chart: www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/goz/nov/kostenindex.jpg


Best Oral Health Practice in Europe?

Eine aktuelle Studie des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ) und der TU Berlin vergleicht Mundgesundheit und zahnmedizinische Versorgung in fünf europäischen Ländern: Belgien, Dänemark, Deutschland, den Niederlanden und Spanien.

Anders als in Belgien und Deutschland werden in Dänemark nur einige Versorgungsleistungen für Erwachsene und Senioren umfänglich öffentlich abgedeckt, in Spanien und den Niederlanden gibt es kaum zahnmedizinische Leistungen, die öffentlich finanziert werden.

Bei der Mundgesundheit schnitt kein Land über alle Altersgruppen gleichermaßen hervorragend ab: Bei den 5- bis 7-Jährigen Dänemark, die Niederlande und Spanien überdurchschnittlich, bei den 12- bis 14-Jährigen Deutschland und Dänemark, bei den 35- bis 44-Jährigen die Niederlande, Spanien und Belgien und bei den 65- bis 74-Jährigen Belgien und die Niederlande.

Ein über alle Bereiche vorzugswürdiges zahnmedizinisches Versorgungssystem ist insofern nicht eindeutig zu ermitteln. Die Verfügbarkeit oralepidemiologischer Daten innerhalb der EU ist derzeit noch sehr begrenzt. Es bleibt abzuwarten, ob die EU-Kommission die Idee eines „Europäischen Gesundheitsdatenraumes“ umsetzt. Ein Best-Practice-Ansatz ist auf fundierte Daten angewiesen.

Zur Studie: https://www.idz.institute/publikationen/online-journal-zahnmedizin-forschung-und-versorgung/best-oral-health-practice-in-europe.html


eRezept: Verlängerung der Testphase ist richtige Entscheidung

Mitte Februar gab das BMG bekannt, den bundesweiten Start des eRezepts so lange verschieben zu wollen, bis alle notwendigen Qualitätskriterien für den Regelbetrieb erreicht sind. Die BZÄK begrüßt diese Entscheidung. Schon im Dezember letzten Jahres hatte sie an den Gesetzgeber appelliert, das eRezept erst nach ausreichender Testung und erwiesener Praxistauglichkeit in die Versorgung zu überführen. Die Erfahrung der vergangenen Monate zeigt: wer Praxen zu Versuchseinrichtungen umfunktioniert, die mitten im Praxisgeschehen Trial and Error neuer Technik durchspielen, verliert am Ende das Vertrauen sowohl bei (Zahn)Ärztinnen und (Zahn)Ärzten als auch bei Patienten und Patientinnen. 


28. April 2022: Girls’Day, Boys’Day

Der Aktionstag ist weltweit das größte Berufsorientierungsangebot für eine klischeefreie Berufswahl. Unternehmen laden Mädchen oder Jungen ab Klasse 5 ein und stellen sich den Fachkräften von morgen vor. Ziel des Boys’Day ist es, Jungs z.B. in medizinische Berufe hineinschnuppern zu lassen, in denen sie unterrepräsentiert sind, etwa als Zahnmedizinischer Fachangestellter.

Schnuppertage oder andere Angebote eintragen, Ideen und Vorlagen nutzen: www.boys-day.de


Kostenloser Online-Kurs für Praxen: Gesprächsführungstechnik

Mit dem Online-Kurs der BZÄK wird die Teach-Back-Methode erlernt. Mit dieser Technik, aus der Pädagogik kommend, wird nachgefragt, ob das Patientengespräch vollständig verstanden wurde. Denn tatsächlich ist ein großer Teil der Informationen auf dem Heimweg bereits vergessen.

Durch den Kurs erlernen Praxen eine einfache, aber hocheffektive Gesprächsführung, die wissenschaftlich evaluiert ist. Es gibt 4 Fortbildungspunkte.

www.bzaek-teach-back.de/


Tag der seltenen Erkrankungen

Aufklärung über Seltene Erkrankungen soll der gleichnamige Aktionstag am 28. Februar bewirken. In Deutschland leiden etwa vier Millionen Menschen an einer Seltenen Erkrankung. Das Nationale Aktionsbündnis für Menschen mit Seltenen Erkrankungen (NAMSE) will eine bessere Versorgung für diese Patientinnen und Patienten erreichen.

Die BZÄK ist dort Mitglied und unterstützt die Aufklärung über seltene zahnmedizinische Erkrankungen. Mehr Infos über www.namse.de bzw. www.achse-online.de.


Initiative proDente

proDente veröffentlichte aktuell eine Multimedia-Pressemappe inklusive Erklärvideo für Patienten zum Thema Zahnfüllungen (https://t1p.de/fver). Zudem wurde das Magazin „Tabuthema Mundgeruch“ neu aufgelegt und kann ab sofort kostenfrei bestellt werden  (https://t1p.de/oq1p5).


Tag der Zahngesundheit 2022

Der Tag der Zahngesundheit am 25. September 2022 wird sich dem Thema Gruppenprophylaxe widmen. Das Motto lautet: „Gesund beginnt im Mund – in Kita & Schule“.


Infografik Krebs in Mundhöhle oder Rachen

Krebs der Mundhöhle und des Rachens ist bei Männern die achthäufigste, bei Frauen die 13-häufigste Krebsneuerkrankung.

Ein aktuelle Infografik stellt die BZÄK kostenlos zur Verfügung: www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/grafiken/mhk/Mundhoehlenkrebs_Grafik.jpg


Krebs: Europäische Kommission plant Überarbeitung der Leitlinien zur Früherkennung – CED und BZÄK fordern Aufnahme von Mundhöhlenkrebs

Innerhalb der Schwerpunktinitiative „Europas Plan gegen den Krebs“ hat die Europäische Kommission für das dritte Quartal 2022 ein neues EU-Krebsvorsorgeprogramm angekündigt. Auch die EU-Leitlinien zur Krebsfrüherkennung werden aktualisiert. Vorbereitend wurde im Januar öffentlich sondiert. Der europäische Dachverband der Zahnärzteschaft, der Council of European Dentists (CED), und die Bundeszahnärztekammer haben sich dafür ausgesprochen, Mundhöhlenkrebs in die Leitlinien neu aufzunehmen.

Mundhöhlenkrebs ist aufgrund der häufig zu späten Diagnostik eine der Krebsarten mit der niedrigsten Überlebensrate in der EU. Die Überlebensrate sinkt von 80 Prozent bei Früherkennung auf nur 50 Prozent bei Späterkennung. Die Hauptursachen für Mundkrebs sind Tabak- und Alkoholkonsum sowie das humane Papillomavirus. Daher ist es von Bedeutung, Prävention als auch Früherkennung sowie Aufklärung europaweit zu verbessern.  

Mehr dazu unter: https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/promoting-our-european-way-life/european-health-union/cancer-plan-europe_de


WHO-Exekutivrat: Annahme der globalen Strategie zur Mundgesundheit

Auf der Tagung des Exekutivrats der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Ende Januar wurde die globale Strategie zur Mundgesundheit verabschiedet. Durch diese kann Mundgesundheit besser in bestehende WHO-Programme zur Bekämpfung von nichtübertragbaren Krankheiten, universeller Gesundheitsvorsorge und primärer Gesundheitsversorgung eingegliedert werden. Der Weltzahnärzteverband FDI hatte sich, zusammen mit nationalen Zahnärzteverbänden, im Vorfeld in die Diskussionen eingebracht. Einige Punkte der FDI wurden in das Abschlussdokument aufgenommen. Die Weltversammlung der WHO wird die Strategie bei ihrer jährlichen Tagung im Mai förmlich annehmen.

Zahnärztekammern der Länder
Positionen und Statements