KlartextKlartext 04/21

Themen

Doppelstruktur und Zusatzbürokratie für Berufshaftpflichtversicherungen unnötig | BZÄK kritisiert geplante Schließung der Pflegewissenschaftlichen Fakultät der PTH Vallendar | Meldung eines Corona-Vorfalls in der Zahnarztpraxis | Kostendeckung einer Behandlungsstunde | Aktualisiert: GOZ-Kommentar der Bundeszahnärztekammer | Stellungnahme zur Patientensicherheit bei Aligner-Behandlungen | Neue Förderoptionen: Bundesprogramm 'Ausbildungsplätze sichern' | Position Nachhaltigkeit in der Zahnmedizin | Präventionspreis verliehen | Initiative proDente | Mehr EU-Kompetenzen im Gesundheitsbereich? BZÄK-Europatag diskutierte | Amalgam – Gemeinsame Stellungnahme von BZÄK und KZBV zur geplanten Revision der EU-Quecksilberverordnung


Doppelstruktur und Zusatzbürokratie für Berufshaftpflichtversicherungen unnötig

Eine angemessene Versicherung von (Zahn)Ärzten gegen Haftpflichtansprüche aus der beruflichen Tätigkeit ist essentiell, verpflichtend und seit Jahren im Berufsrecht aller Landes-(Zahn)Ärztekammern fest verankert.

Das Berufsrecht regelt alle berufsrechtlichen Rechte und Pflichten. Verstöße gegen Berufspflichten können zu einer Geldbuße von bis zu 100.00 Euro oder zur Feststellung der Unwürdigkeit zur Ausübung des Heilberufs führen.

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) ist geplant, einen § 95e SGB V mit völlig identischer Zielsetzung zu schaffen. Diese Regelung ist auf Grund der bereits bestehenden berufsrechtlichen Pflicht obsolet.

Es ist keine sozialrechtliche Norm parallel zur bereits bestehenden berufsrechtlichen Pflicht erforderlich - und auch wegen ihrer ordnungspolitischen Dimension abzulehnen. Denn damit würden den KVen und KZVen neue Verwaltungs- und Überwachungsaufgaben aufgebürdet und neue Administrativaufwände geschaffen, die keinerlei Zusatznutzen bringen würden.

Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) plädieren auf Grund des negativen Aufwand-Nutzen-Verhältnisses für eine Streichung des § 95 e SGB V-E aus dem GVWG.


BZÄK kritisiert geplante Schließung der Pflegewissenschaftlichen Fakultät der PTH Vallendar

Seit zweieinhalb Jahren erarbeiten Pflegefachkräfte, -wissenschaftlerinnen und zahnärztliche Expertinnen von BZÄK, Arbeitsgemeinschaft Zahnmedizin für Menschen mit Behinderung oder besonderem medizinischem Unterstützungsbedarf (AG ZMB) und Deutscher Gesellschaft für AlterszahnMedizin (DGAZ) einen Expertenstandard zur „Förderung der Mundgesundheit in der Pflege“ unter wissenschaftlicher Leitung von Prof. Dr. Erika Sirsch, Pflegewissenschaftliche Fakultät der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar (PTHV).

Die BZÄK kritisiert die aktuelle Ankündigung, die Fakultät zu schließen. Die derzeit einzige pflegewissenschaftliche Fakultät in Deutschland bietet exakt die Bausteine in der pflegerischen Ausbildung, die der Gesetzgeber 2018 intendiert hat. Es wäre fahrlässig, das in der PTHV vorhandene Wissen um die universitäre Pflegeforschung verloren gehen zu lassen. Mit Blick auf demografischen Wandel und prekäre Pflegesituation wäre vielmehr nötig: Pflegeausbildung fördern, Pflegeforschung unterstützen und akademische Strukturen ausbauen, um den Pflegeberuf attraktiv zu gestalten. Gerade die steigende Zahl alter, pflegebedürftiger und chronisch kranker Menschen und der damit steigendende komplexe Pflegebedarf erfordert innovative Entwicklungen in der multiprofessionellen Zusammenarbeit. Dabei ist die qualifizierte akademische Ausbildung von Pflegefachpersonen und Lehrkräften unverzichtbar. 

Die BZÄK plädiert dafür, dass die Fakultät erhalten bleibt.

Und dass die Inhalte des Expertenstandards perspektivisch in die Lehrbücher für die Ausbildung von Pflegefachkräften und in die Curricula der akademischen Pflegeausbildung einfließen.

Hintergrund: https://t1p.de/a573


Meldung eines Corona-Vorfalls in der Zahnarztpraxis

Zahnarztpraxen sollten anonymisiert melden, wenn sie von Covid-19 betroffen waren. Zum Meldezugang gelangen Praxen über ihre (Landes-)Zahnärztekammer.


Kostendeckung einer Behandlungsstunde

326 Euro muss eine Zahnarztpraxis rein rechnerisch pro Behandlungsstunde verdienen, um die laufenden Kosten zu decken und wirtschaftlich arbeiten zu können.

Grundlage der Prognos-Modellrechnung ist eine Einzelpraxis mit 2 Behandlungsstühlen, ohne Eigenlabor und ohne angestellten Zahnarzt bzw. Zahnärztin.


Aktualisiert: GOZ-Kommentar der Bundeszahnärztekammer

Eine Neufassung des GOZ-Kommentars nebst einer Aktualisierungsübersicht wurden aktuell eingestellt unter:

www.bzaek.de/goz/goz-kommentar.html


Stellungnahme zur Patientensicherheit bei Aligner-Behandlungen

BZÄK und KZBV haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Antrag der FDP-Fraktion „Patientensicherheit bei Aligner-Behandlungen durchsetzen“ abgegeben. Zu der vom Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zu diesem Antrag geplanten Anhörung sind beide Organisationen als Sachverständige eingeladen.

Stellungnahme zum Antrag der FDP-Fraktion


Neue Förderoptionen: Bundesprogramm 'Ausbildungsplätze sichern'

Die Ausbildungsprämien für Unternehmen, die durch Neueinstellungen ihr Ausbildungsniveau trotz Corona-Krise halten oder erhöhen, werden bis 31. Mai 2021 verlängert.

Für das neue Ausbildungsjahr werden die Prämien zudem zum 01. Juni 2021 von 2.000 und 3.000 Euro auf 4.000 und 6.000 Euro verdoppelt. Die Erweiterung des Zuschusses zur Verhinderung von Kurzarbeit während der Ausbildung wurde um einen Zuschuss zur Ausbildervergütung von 50 Prozent des Ausbildergehalts zuzüglich zur bestehenden Förderung der Ausbildungsvergütung aufgenommen und bis Ende 2021 verlängert. Zudem wurde ein einmaliger Sonderzuschuss für Kleinstbetriebe bis vier Mitarbeitende von 1.000 Euro eingeführt. Auch die Übernahmeprämie wird bis Ende 2021 verlängert, die Prämienhöhe verdoppelt. Überdies wurde ein Zuschuss von 50 Prozent, bis zu 500 Euro, der Kosten für externe Prüfungsvorbereitungslehrgänge eingeführt.

www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern

www.bmas.de/DE/Arbeit/Aus-und-Weiterbildung


Position Nachhaltigkeit in der Zahnmedizin

Die BZÄK hat eine Grundsatzerklärung zur Nachhaltigkeit in der Zahnmedizin veröffentlicht:

Nachhaltigkeit in der Zahnmedizin - Green Dentistry / Sustainability in Dentistry

Damit übernimmt die BZÄK Verantwortung, um im Sinne der Gesellschaft die Ausschöpfung der natürlichen Ressourcen zu reduzieren und gleichzeitig eine optimale Mundgesundheit zu fördern.


Präventionspreis verliehen

Den Präventionspreis 2020 „Interdisziplinäre Allianz zur zahnmedizinischen Prävention in der Schwangerschaft“ haben Bundeszahnärztekammer und CP GABA auf einer virtuellen Preisverleihung vergeben. Die Auszeichnung ist Teil der gemeinsamen „Initiative für eine mundgesunde Zukunft in Deutschland“.

Alle Preisträger und Konzepte:

www.bzaek.de/presseinformation/pregdenti-netzwerk-gewinnt.html


Initiative proDente

proDente hat eine Multimedia-Pressemappe zum Thema „Zahnfüllungen aus Amalgam: Status quo“ mit Texten, Fotos, Grafiken und Filmen veröffentlicht:

https://t1p.de/0cw9

Außerdem wurde zum Internationalen Kinderbuchtag das erfolgreiche Kinderbuch „Zähneputzen ist tierisch stark“ neu aufgelegt:

https://t1p.de/fhbj


Mehr EU-Kompetenzen im Gesundheitsbereich? BZÄK-Europatag diskutierte

In Reaktion auf die Corona-Pandemie häufen sich die Forderungen nach mehr gemeinsamer europäischer Gesundheitspolitik. Braucht die EU künftig mehr Kompetenzen im Gesundheitsbereich oder genügt das bestehende Instrumentarium der EU-Verträge? Diese Fragen wurden mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestags, Vertretern der Europäischen Kommission, der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU sowie Experten auf dem 16. Europatag der Bundeszahnärztekammer am 14. April online diskutiert.

BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel begrüßte, dass die EU ihre Reaktionsfähigkeit in Krisenzeiten stärken will. Angesichts höchst unterschiedlicher Gesundheitssysteme in den EU-Mitgliedstaaten warnte er jedoch davor, voreilig mehr gesundheitspolitische Kompetenzen auf die europäische Ebene übertragen zu wollen.

www.bzaek.de/ueber-uns/europa-internationales.html


Amalgam – Gemeinsame Stellungnahme von BZÄK und KZBV zur geplanten Revision der EU-Quecksilberverordnung

BZÄK und KZBV haben sich am 31. März in einer gemeinsamen Stellungnahme gegenüber der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission für einen Erhalt von Amalgam ausgesprochen und darauf hingewiesen, dass durch die europaweite Verpflichtung zum Betrieb von Amalgamabscheidern in Zahnarztpraxen ein umweltgerechter Umgang mit dem Werkstoff bereits sichergestellt ist.

2020 hatte die Europäische Kommission angekündigt, aus Umweltschutzgründen im Zuge der Revision der EU-Quecksilberverordnung u.a. einen Vorschlag für ein Phase-Out (Ausstieg) von Amalgam in der EU machen zu wollen. Den eigentlichen Gesetzgebungsvorschlag möchte die Kommission im vierten Quartal 2022 vorlegen. Zur Stellungnahme:

https://ec.europa.eu/info/

Zahnärztekammern der Länder
Positionen und Statements