Klartext 04/22
Themen
Zahnmedizin für Menschen mit Behinderung, medizinischem Unterstützungsbedarf, Hochbetagte und Pflegebedürftige: Vorschläge der BZÄK zur Verbesserung der Versorgung | 4.771 Zahnärztinnen und Zahnärzte aus dem Ausland praktizieren in Deutschland | Neuer Hygieneleitfaden veröffentlicht | Neue ZFA-Ausbildungsverordnung | RKI Journal of Health Monitoring (JoHM) | Corona-Befragung des IDZ | Praxismaterial: Parodontitis-Kampagne der BZÄK | Zertifiziert: BZÄK Website | Initiative proDente | Europäisches Parlament setzt Sonderausschuss zur Pandemie ein | Europäische Kommission legt Empfehlung zur schnellen Anerkennung beruflicher Qualifikationen von Geflüchteten aus der Ukraine vor
Zahnmedizin für Menschen mit Behinderung, medizinischem Unterstützungsbedarf, Hochbetagte und Pflegebedürftige: Vorschläge der BZÄK zur Verbesserung der Versorgung
Konkreter politischer Handlungsbedarf besteht bei der zahnärztlichen Versorgung von Patientinnen und Patienten mit besonderem Unterstützungsbedarf. Für eine uneingeschränkte Partizipation bittet die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) die Gesundheitspolitik, sich für die erforderlichen Lösungen einzusetzen:
1. Versorgung in stationären Behinderteneinrichtungen
Immer wieder müssen Kooperationsverträge in Behinderteneinrichtungen abgelehnt werden, weil diese auf Pflegeeinrichtungen begrenzt sind. Hier ist eine Erweiterung auf Behinderteneinrichtungen sinnvoll.
2. Medizinische Behandlungszentren und Sozialpädiatrische Zentren
Der Gesetzgeber hat für die medizinische Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) geschaffen, für erwachsene Patientinnen und Patienten mit Behinderung Medizinische Zentren für Erwachsene mit Behinderung (MZEB), in denen bislang keine Zahnmedizin stattfinden darf. Eine Weiterentwicklung ist erforderlich.
3. Ambulant tätige Anästhesisten
Pflegebedürftige Ältere und Personen mit geistiger Behinderung benötigen häufig eine zahnärztliche Behandlung in Allgemeinanästhesie. Es ist sehr schwierig, für diese oft in ambulanten OP-Zentren durchgeführten Behandlungen Anästhesisten zu gewinnen. Grund ist deren Budget-Deckel. Der Gesetzgeber muss diese Formen der Allgemeinanästhesie außerhalb der Gesamtvergütung einordnen.
4. Schnittstelle Zahnmedizin und Krankenhaus
Bei vielen Patientinnen und Patienten mit Behinderung liegen große allgemeinmedizinische Beeinträchtigungen vor, so dass die zahnärztliche Behandlung in Allgemeinanästhesie nur unter stationären Bedingungen möglich ist, ebenso bei Pflegebedürftigen und Patienten mit schweren Allgemeinerkrankungen. Die stationäre Versorgung hält jedoch keine gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür vor. Es existieren weder passende DRGs noch die gesetzliche Möglichkeit, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte als Belegzahnärzte in Krankenhäusern tätig werden können. Eine Gesetzesänderung ist erforderlich.
5. Vergütung von Leistungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen
Die ambulante zahnmedizinische Behandlung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung im Wachzustand ist sehr aufwändig, bindet viel Personal und Zeit. Dies wird nicht abgebildet.
6. Betreuung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen
Die zahnärztliche und präventive Betreuung von Pflegebedürftigen und Personen mit Behinderung muss weiter intensiviert werden, da ihre Mundgesundheit signifikant schlechter ist als allgemein. Die Approbationsordnung Zahnmedizin und die Curricula könnten dies berücksichtigen.
Weitere Schnittstellen wären akutgeriatrische Krankenhausstationen und die Entwicklung weitergehender Konzepte in der aufsuchenden Versorgung.
Neuer Hygieneleitfaden veröffentlicht
Ab sofort ist der neue Hygieneleitfaden 2022 des Deutschen Arbeitskreises für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ), auf www.bzaek.de und www.dahz.org abrufbar. Die aktuelle Version wurde erneut mit der Arbeitsgruppe Zahnmedizin der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) erstellt. Zahnärztekammern und Fachgesellschaften dürfen den unveränderten Hygieneleitfaden auf ihren Internetseiten einstellen und an ihre Mitglieder weitergeben, wenn der DAHZ als Herausgeber benannt wird.
Neue ZFA-Ausbildungsverordnung
Am 1. August 2022 tritt eine neue Verordnung über die Berufsausbildung von Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) in Kraft - 21 Jahre nach der letzten Novellierung.
Im Konsensverfahren haben die Sozialpartner – Verband medizinischer Fachberufe e.V. (VmF), ver.di, BZÄK – mit den zuständigen Institutionen und Bundesministerien an der Modernisierung gearbeitet. Die neue Verordnung wurde am 25. März im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Inhalte, deren Niveau deutlich erweitert wurde, betreffen die Assistenz bei zahnärztlichen Behandlungen, Hygienemaßnahmen, Medizinproduktaufbereitung, Organisieren, Bewerten und Reflektieren betrieblicher, auch digitaler, Arbeitsprozesse. Weitere neue Schwerpunkte sind Umweltschutz, Nachhaltigkeit sowie digitalisierte Arbeitswelt. Zusätzlich war es notwendig, die Kommunikation und Kooperation im Berufsbild ZFA auszubauen.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) wird eine Umsetzungshilfe veröffentlichen.
Auf Landesebene sind Schulungen für Prüfungsausschüsse, Fachkundelehrer, Berufsschulen u.a. geplant.
RKI Journal of Health Monitoring (JoHM)
Zahnschmerzen, Zahnputzhäufigkeit und zahnärztliche Kontrolluntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung betrachtet das Journal of Health Monitoring. Die Auswertungen zeigen Präventions- und Gesundheitsförderungs- sowie Versorgungsbedarfe auf.
Der Journal-Beitrag beschreibt, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung häufiger Zahnschmerzen hatten und bei ihnen das zweimal tägliche Zähneputzen seltener stattfand als bei Kindern und Jugendlichen ohne Behinderung. Unterschiede in der Inanspruchnahme zahnärztlicher Kontrolluntersuchungen waren nicht festzustellen. Insgesamt verweisen die Ergebnisse auf die Bedeutung von Maßnahmen zur Förderung der Zahnputzhäufigkeit, um die Mundgesundheit von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung zu verbessern: www.rki.de/Gesundheitsmonitoring
Corona-Befragung des IDZ
Die Auswirkungen der Pandemie auf das Berufsleben junger Zahnärztinnen und Zahnärzte untersucht zurzeit das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ). An der Online-Befragung konnten bis Mitte April junge Zahnärztinnen und Zahnärzte teilnehmen, die bereits seit 2014 befragt werden. Neben dem Einfluss des Pandemiegeschehens auf die aktuelle Tätigkeit niedergelassener sowie angestellter Zahnärztinnen und Zahnärzte wird erhoben, ob sich während oder durch die Pandemie ihr Wunsch, sich in eigener Praxis niederzulassen, geändert hat.
Praxismaterial: Parodontitis-Kampagne der BZÄK
Für Zahnarztpraxen gibt es ab jetzt auf der offiziellen Landingpage paro-check.de einen Download-Bereich.
Dort sind u.a. auch Plakate für die Praxisräume hinterlegt.
Zertifiziert: BZÄK Website
Erneut hat das Aktionsforum Gesundheitsinformationssystem (afgis) e.V. www.bzaek.de ausgezeichnet und das Qualitätslogo zuerkannt. Die Zertifizierung belegt die Sicherheit und Qualität der angebotenen Gesundheitsinformationen.
Initiative proDente
Die Initiative proDente veröffentlichte eine Multimedia-Pressemappe zum Thema Scham und Angst vor dem Zahnarztbesuch (https://t1p.de/5fp3) und eine Meldung zu ihren zwei Kinderbüchern zum Zähneputzen.
Der Journalistenpreis „Abdruck“ 2022 wurde auf der Zahntechnik plus in Leipzig verliehen. Ausgezeichnet wurden Sabine Hoffmann, HOERZU Gesundheit, Nele Langosch, Psychologie heute, Rieke Sprotte und die Redaktion Markt, NDR, die Redaktion von Doc Fischer, SWR, und Lukas Benedikt Kohlenbach, WDR 5 Quarks (https://t1p.de/x3ig9).
Europäisches Parlament setzt Sonderausschuss zur Pandemie ein
Das Europäische Parlament hat im März einen Sonderausschuss eingesetzt, der sich mit den Erfahrungen aus der Pandemie auseinandersetzen wird und Empfehlungen für die Zukunft ausarbeiten soll. Der neue Sonderausschuss wird aus 38 Europaabgeordneten bestehen. Zu seinen Themenfeldern gehören neben der besseren Kooperation der EU-Mitgliedstaaten im Falle grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren auch die strategische Autonomie der EU bei der Gesundheitsversorgung und die Widerstandsfähigkeit der Lieferketten.
Europäische Kommission legt Empfehlung zur schnellen Anerkennung beruflicher Qualifikationen von Geflüchteten aus der Ukraine vor
Die Europäische Kommission hat am 5. April eine Empfehlung zur schnellen Anerkennung beruflicher Qualifikationen von Geflüchteten aus der Ukraine veröffentlicht. Sie enthält Leitlinien und praktische Ratschläge für Behörden der EU-Mitgliedstaaten. EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton rief die Mitgliedstaaten dazu auf, akademische und berufliche Qualifikationen schnell und unbürokratisch anzuerkennen. Zur Unterstützung hat die Europäische Kommission eine Reihe praktischer Maßnahmen ergriffen, so z.B. eine eTranslation-Anwendung für verlässliche Übersetzungen aus dem Ukrainischen und auch Russischen, da viele ukrainische Fachkräfte russische Diplome haben.