Klartext 06/22
Themen
Investoren-MVZ: Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) | Zahnärztliche Chirurgie | Information über Zahnärztliche Arzneimittel (IZA) aktualisiert | Steuerfreier Corona-Sonderbonus für Praxen | Ausschreibung Präventionspreis 2022: Paro interdisziplinär | CARE Klima-Index: Jetzt beteiligen! | Special Olympics Nationale Spiele | Initiative proDente
Investoren-MVZ: Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK)
Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder haben in Anbetracht zunehmender Investorenaktivitäten im Bereich medizinischer Versorgungszentren (iMVZ) am 24. Juni einen einstimmigen Beschluss gefasst. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wird gebeten, „in geeigneter Weise und unter Berücksichtigung von Zuständigkeiten der Länder auch im Bereich des Berufsrechts Regelungen zu treffen, die sicherstellen, Fremdinvestoren mit ausschließlich Kapitalinteressen von der Gründung und dem Betrieb zahnärztlicher medizinischer Versorgungszentren auszuschließen.“
Darüber hinaus wird das BMG „um Prüfung gebeten“, ob zur Begrenzung des Expansionskurses der Investoren für die iMVZ „ein räumlicher Bezug durch Begrenzung auf den jeweiligen KV-Bezirk, in dem das (gründungsberechtigte) Krankenhaus seinen Standort hat und einen unmittelbar benachbarten KV-Bezirk“ geschaffen wird.
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt diesen Vorstoß und warnt erneut vor dem Ausverkauf und der Industrialisierung des deutschen Gesundheitswesens:
„Zahnmedizin unter Umsatzdruck von renditeorientierten Firmen bedeutet oft Überversorgung und Qualitätsverlust. Zudem gibt es unmittelbare Auswirkungen auf den Patientenschutz, da die iMVZ meist nicht der Berufsaufsicht der Zahnärztekammern unterliegen. Kontrolle und Durchsetzung der zahnärztlichen Berufspflichten sind damit kaum möglich“, so BZÄK-Vizepräsident Konstantin von Laffert.
„Die Gefahr der Vergewerblichung der Zahnmedizin wurde viel zu lange von der Politik in seiner ungebremsten Dynamik unterschätzt. Dass einige Firmen jetzt sogar meinen, Zahnheilkunde ohne Zahnärztinnen und Zahnärzte anbieten zu können, wie namentlich in sogenannten „Aligner-Shops“, ist ein weiterer Ausdruck dieser bedrohlichen Entwicklung. Es ist jetzt sofortiges Handeln nötig, bevor wir vor festgefahrenen Zuständen stehen und diese Gesellschaften Bestandsschutz beanspruchen. Der einstimmige Beschluss der GMK ist ein starkes Signal an Gesundheitsminister Lauterbach, dieses Thema nun kraftvoll anzugehen, bevor es zu spät ist und eines der besten zahnmedizinischen Versorgungssysteme der Welt irreversiblen Schaden nimmt.“
Information über Zahnärztliche Arzneimittel (IZA) aktualisiert
Die überarbeitete IZA 2022 steht ab sofort kostenlos zum Download zur Verfügung:
In der aktuellen Version wurden unter anderem die Informationen über Clindamycin und Glucocorticoide überarbeitet. Die langfristige systemische Gabe von Glucocorticoiden gehört nicht zum Aufgabengebiet von Zahnärztinnen und Zahnärzten, eine kurzfristige systemische Therapie, z.B. bei umfangreichen Osteotomien oder Sinusbodenelevationen, kann jedoch indiziert sein, um die antiphlogistische und in der Folge auch analgetische Wirkung zu nutzen.
Steuerfreier Corona-Sonderbonus für Praxen
Im Bundesgesetzblatt wurde am 22. Juni 2022 das 4. Steuerhilfegesetz veröffentlicht, so dass (zahn-)ärztliche Arbeitgeber nun einen freiwilligen arbeitergeberfinanzierten Coronabonus bis zu 4.500 Euro bis zum 31. Dezember 2022 steuer- und sozialversicherungsfrei zahlen können.
Die BZÄK begrüßt die Möglichkeit, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte mit der eigenen Bonuszahlung die erhöhte Belastung ihrer Beschäftigten während der Pandemie honorieren können. Gleichzeitig kritisiert sie, dass der Gesetzgeber das Pflegebonusgesetz nicht weiterentwickelt hat. In Anerkennung ihrer Leistung wäre es angemessen gewesen, Beschäftigte in den Praxen denen in den Krankenhäusern gleichzustellen und ihnen ebenfalls eine steuerfinanzierte Corona-Prämie anzubieten.
Ausschreibung Präventionspreis 2022: Paro interdisziplinär
Mit dem Thema „Parodontalerkrankungen – weit verbreitet, unterschätzt und neu geregelte Behandlung“ schreibt die „Initiative für eine mundgesunde Zukunft in Deutschland“ den Präventionspreis 2022 aus. Die Initiatoren BZÄK und CP GABA dotieren Konzepte und Projekte in Bezug auf Vorsorge, Behandlung oder Nachsorge, die gute Ansätze für eine Zusammenarbeit von Zahnmedizin u.a. mit Diabetologie, Diabetesassistenz, Allgemeinmedizin, Kardiologie, Rheumatologie, Gynäkologie und Hebammen haben.
Bewerbungen können ab sofort bis zum 16. September 2022 digital eingereicht werden.
CARE Klima-Index: Jetzt beteiligen!
Viele Praxen denken, das Thema „Alternde Bevölkerung“ ausreichend berücksichtigt zu haben. „White Ager“ mit 85 Jahren haben jedoch ganz andere Bedürfnisse als 65-jährige „Silver Ager“. Wie gehen Zahnarztpraxen mit dem Thema Pflege und Unterstützung um? Wie sind sie auf die Zukunft vorbereitet?
Beteiligen Sie sich am 5. CARE Klima-Index 2022 und zeigen Sie, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte bei alten Menschen einen wichtigen Versorgungsauftrag erfüllen. Geben Sie ein Stimmungsbild für den Berufsstand ab, hier!
Special Olympics Nationale Spiele
Über 4.000 Athletinnen und Athleten nahmen an den Special Olympics Nationale Spiele Mitte Juni in Berlin teil. Zahnärzteschaft und Studierende unterstützten ehrenamtlich das Gesundheitsprogramm Healthy Athletes/Special Smiles. Die BZÄK ist seit 2010 Kooperationspartner von Special Smiles.
Der ehemalige BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Dietmar Oesterreich wurde bei der Eröffnung des Gesundheitsprogramms zum Botschafter von Special Olympics Deutschland für den Bereich Gesundheit ernannt. BZÄK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz war gemeinsam mit BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt Teilnehmer eines moderierten Interviews.
Initiative proDente
proDente veröffentlichte eine Multimedia-Pressemappe zum Thema Zahnunfall (https://t1p.de/ad1s4), zu Frühkindlicher Karies (https://t1p.de/iynxe) sowie eine Pressemittelung zu den Special Olympics Nationalen Spielen (https://t1p.de/ekdtn)