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Themen
Corona-Testverordnung: Pfleger dürfen testen, Zahnmediziner vielleicht? | Hälfte der Praxiseinnahmen ist private Liquidation: Starke Umsatzrückgänge 2020 durch Covid-19-Pandemie | Tele(zahn)medizinische Leistungen | GOZ-Count Up | Meldung eines Corona-Vorfalls in der Zahnarztpraxis | Auf den Punkt: BZÄK-Jahresbericht veröffentlicht | Qualitätsreport III der BZÄK erschienen | Pflegetipps in türkischer Sprache | gesund-ab-mund.de jetzt mit Download-Bereich | Initiative proDente | Webinar-Registrierung Zukunftskongress Beruf und Familie | Hufeland-Preis verliehen | Ausstellung „In aller Munde“ im Kunstmuseum Wolfsburg | Europäisches Parlament: Sonderausschuss Krebsbekämpfung
Corona-Testverordnung: Pfleger dürfen testen, Zahnmediziner vielleicht?
In der neuen Coronavirus-Testverordnung (TestV) ist ein Anspruch auf regelmäßige und kostenlose Antigentests im Gesundheitswesen vorgesehen, dieser gilt auch für Zahnarztpraxen. Eine selbständige Verwendung von Tests wird Zahnärzten durch den Wortlaut der Verordnung selbst kaum erlaubt. Der pauschale Verweis in der Begründung, dass Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte im Einzelfall und insbesondere das eigene Personal testen dürfen, lässt zu viele Fragen offen. Warum spricht die Verordnung selbst nicht gleich von leistungsberechtigten Vertragsärzten und Vertragszahnärzten? Wann liegt ein Einzelfall vor, der Vertragszahnärzte zur Testung berechtigt? Wie und in welchem Umfang sollen Vertragszahnärzte insoweit erbrachte Leistungen wem gegenüber abrechnen? Vieles wäre in der Praxis leichter, wenn Zahnärztinnen und Zahnärzte im Wortlaut der Verordnung als Leistungsberechtigte anerkannt worden wären.
Um den Öffentlichen Gesundheitsdienst sowie Testzentren und Arztpraxen zu entlasten, schlug die BZÄK in ihrer Stellungnahme zum 3. Bevölkerungsschutzgesetz deshalb erneut vor, dass Zahnmediziner zumindest sich und ihr Praxisteam selbst rechtssicher testen dürfen. Diese Entlastung für die oben genannten Stellen sollte Vakanzen für die Testung von Patienten freihalten.
Zahnmediziner sind auf Grund ihres Studiums Spezialisten im oralen Raum, ein Testabstrich würde dem entsprechen. Wenn sogar geschultes Pflegepersonal in stationären Pflegeeinrichtungen selbst testen darf, wäre dies nur ein konsequenter und logischer Schritt.
Hälfte der Praxiseinnahmen ist private Liquidation:
Starke Umsatzrückgänge 2020 durch Covid-19-Pandemie
Die Einnahmen der Zahnarztpraxen bei privat liquidierten Leistungen sind 2020 stark eingebrochen. Rund die Hälfte aller Praxiseinnahmen wird durch private Liquidationen (PKV-Vollversicherte + GKV-Versicherte) abgedeckt. Denn die gesetzliche Versorgung sieht verschiedene Zuzahlungen der GKV-Patienten für eine freie Therapiewahl vor.
Im April und Mai fanden bei der privaten Liquidation drastische Einbrüche von zum Teil mehr als 50 Prozent zum Vorjahresniveau statt. Im Gegensatz zur GKV entspricht hier ein Leistungsrückgang einem Honorarrückgang in gleicher Höhe. (Detaillierte Zahlen der Honorarrückgänge im demnächst erscheinenden Statistischen Jahrbuch 19/20 der BZÄK.)
Die Sorge besteht nun, dass durch
- eine Leistungszurückhaltung der Versicherten aufgrund des zunehmenden Infektionsgeschehens im Herbst und Winter ein erneut starker Rückgang stattfindet und zudem
- das Prämiensystem der Privaten Vollversicherung sowie der über 16. Mio. Zusatzversicherungen, welches eine Nichtinanspruchnahme zahnärztlicher Leistungen während eines gesamten Kalenderjahres honoriert, einen Anreiz bietet, Behandlungen grundsätzlich im laufenden Jahr nicht mehr zu beginnen.
Beides ist der Gesundheit der Patienten nicht dienlich und würde die Praxen erheblich belasten.
Nachholeffekte sind unter diesen Bedingungen keinesfalls möglich. Die Politik ist daher aufgerufen, gerade die Umsatzsituation der Zahnarztpraxen während der nächsten Monate kontinuierlich zu beobachten. Darüber hinaus müssen Überlegungen angestellt werden, wie die wirtschaftliche Situation der Zahnarztpraxen bei starkem Leistungsrückgang gestützt werden kann, da gerade hier aufgrund des hohen Anteils privater Liquidation Maßnahmen zur Sicherstellung der GKV-Finanzierung nicht ausreichen.
Zahnarztpraxen spüren Umsatzminderungen besonders, da die Zahnmedizin sehr ausstattungs- und personalintensiv ist.
Die Neugründung einer Einzelpraxis kostet durchschnittlich 598.000 Euro, hinzu kommen hohe monatliche Kosten.
Ein niedergelassener Zahnarzt beschäftigt im Durchschnitt mehr als 6 Mitarbeiter.
Tele(zahn)medizinische Leistungen
Die Nachfrage nach telemedizinischen Leistungen ist aktuell beflügelt.
Zahnärzte beraten und behandeln ihre Patienten grundsätzlich im persönlichen Kontakt, ggf. unterstützt durch Kommunikationsmedien. Eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien ist berufsrechtlich im Einzelfall erlaubt, wenn dies zahnärztlich vertretbar ist, die erforderliche Sorgfalt insbesondere bei Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt und der Patient auch über die Besonderheiten aufgeklärt wird.
Für die Berechnung tele(zahn)medizinischer Leistungen für Privatversicherte oder Beihilfeberechtigte gibt die Bundeszahnärztekammer eine
Berechnungsempfehlung
GOZ-Count Up
Zeit der Nichtanpassung des Punktwertes der Gebührenordnung für Zahnärzte aktuell: 31 Jahre und 9 Monate.
Meldung eines Corona-Vorfalls in der Zahnarztpraxis
Bislang zeigen deutsche und internationale Daten, dass es auf Grund der besonders hohen Hygienevorgaben in der zahnärztlichen Praxis einen überdurchschnittlich hohen Schutzstandard gegen eine Infektion gibt. Für eine realistische Beurteilung bittet die BZÄK betroffene Praxen um anonymisierte Meldung. Zum Meldezugang gelangen Praxen über ihre (Landes-)Zahnärztekammer.
Auf den Punkt: BZÄK-Jahresbericht veröffentlicht
Der Jahresbericht 2019|2020 der BZÄK ist erschienen. Unter dem Titel „Auf den Punkt“ werden in Kurzform die Arbeitsschwerpunkte der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) im Berichtszeitraum umrissen. Ein Sonderkapitel widmet sich den Aktivitäten der BZÄK rund um die Corona-Krise. Hierbei spielte die Hygiene eine wichtige Rolle.
Qualitätsreport III der BZÄK erschienen
Gerade in der derzeitigen Corona-Pandemie zeigt sich, wie wichtig eine hohe Qualität in der Gesundheitsversorgung ist. In der Zahnmedizin sind Qualitätsinitiativen zum Wohle der Patienten fest etabliert, ob in der Gestaltung des Qualitätsmanagements in der Praxis, im fachlichen Austausch in den Qualitätszirkeln, in der zahnärztlichen Patientenberatung oder bei der Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung.
Einen Überblick über die zahlreichen Initiativen der Zahnärzteschaft gibt der aktuelle Qualitätsreport III der Bundeszahnärztekammer:
Pflegetipps in türkischer Sprache
Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) hat mit fachlicher Unterstützung der BZÄK Pflegeinformationen in türkischer Sprache entwickelt. In zwei Ratgeberheften erhalten Angehörige Tipps, wie sie bei der Mund- und Körperpflege richtig unterstützen können: www.zqp.de/tuerkce
gesund-ab-mund.de jetzt mit Download-Bereich
Materialien der Kommunikationsoffensive #GesundAbMund können ab jetzt in einem Download-Bereich abgerufen und für Büroräume, Zahnarztpraxen und Social-Media-Aktivitäten genutzt werden:
https://download.gesund-ab-mund.de
Der Download-Bereich ist auch direkt von der Website https://gesund-ab-mund.de erreichbar.
Initiative proDente
proDente bietet aktuell Informationen zum Zusammenhang zwischen Diabetes und Parodontitis (https://t1p.de/avy3).
Webinar-Registrierung Zukunftskongress Beruf und Familie
Der Zukunftskongress findet am 14. November online statt, kostenfrei. Zur Registrierung: https://t1p.de/byon
Hufeland-Preis verliehen
Im September wurde der Hufeland-Preis an Prof. Dr. med. Gwendolyne Gramer, MBA, und Univ.-Prof. Dr. med. Prof. h.c. mult. (RCH) Georg F. Hoffmann für ihre Arbeit „Neugeborenenscreening auf Vitamin B12-Mangel in Deutschland - Strategien, Ergebnisse und Bedeutung für das Gesundheitswesen“ vergeben.
Der Preis gilt als bedeutendster Preis der Präventivmedizin, er wird von der Hufeland-Stiftung ausgelobt, in der Bundesärztekammer, BZÄK und Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. neben der stiftenden Deutschen Ärzteversicherung vertreten sind.
Ausstellung „In aller Munde“ im Kunstmuseum Wolfsburg
Das Kunstmuseum Wolfsburg zeigt ab 31. Oktober bis 05. April 2021 die umfassendste Themenausstellung rund um den Mund, die es bislang in Deutschland gab – mit Werken von Dürer bis Warhol. Das Dentalmuseum Zschadraß wurde um Leihgaben angefragt.
Europäisches Parlament: Sonderausschuss Krebsbekämpfung
Das Europäische Parlament hat Mitte September in Brüssel einen Sonderausschuss zur Krebsbekämpfung, das Committee on Beating Cancer (BECA), eingesetzt. Er besteht aus 33 Europaabgeordneten und hat ein Mandat von 12 Monaten. Seine Aufgabe besteht insbesondere darin, auf politischer Ebene Maßnahmen vorzuschlagen, wie die EU zur Prävention und Bekämpfung von Krebs beitragen kann. Dafür sind Anhörungen mit Wissenschaftlern und Patienten im Parlament geplant.
Der Sonderausschuss ist auch die Reaktion auf den übergeordneten europäischen Plan zur Krebsbekämpfung, der im vierten Quartal 2020 veröffentlicht werden soll und einer der Schwerpunkte der amtierenden EU-Kommission ist.