Klartext 12/21
Themen
BZÄK unterzeichnet Verbände-Appell „Ernährungswende jetzt anpacken!“ | 33,8 kg Zucker pro Jahr und Person | Corona Schutzimpfungen: Informationen für Zahnarztpraxen | Vergleichbarkeit der Effizienz zahnmedizinischer Versorgungssysteme in Europa | Herbert-Lewin-Preis 2021 vergeben | Akademie für freiberufliche Selbstverwaltung und Praxismanagement (AS) | Prof. Dr. Ina Nitschke erhält Tholuck-Medaille | Initiative proDente | HDZ – Neue Anzeigenmotive | CED: Vorstand gewählt + kritische Stellungnahme zu Dentaltourismus | EU-Gesundheitsunion: Europäisches Zentrum für Prävention und Kontrolle von Krankheiten erhält stärkeres Mandat | Europäische Kommission eröffnet Vertragsverletzungsverfahren
BZÄK unterzeichnet Verbände-Appell „Ernährungswende jetzt anpacken!“
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat sich dem Appell #ErnährungswendeAnpacken! angeschlossen.
Unter dem Appell haben sich derzeit mehr als 15 Partner, Dachorganisationen, Verbände und Fachgesellschaften aus Gesundheit, Sozialwesen, Ernährung und Umwelt zusammengefunden, die die Bundesregierung unter anderem zur Einrichtung einer „Zukunftskommission Ernährung“ auffordern. Deren Ergebnis soll als Basis für eine Ernährungsstrategie dienen. Denn Deutschlands derzeitiges Ernährungssystem ist ungesund, unsozial, klima- und umweltschädlich.
Die Bundeszahnärztekammer setzt sich seit Jahren für eine gesunde Ernährung ein, da eine unausgewogene Ernährung und ein übermäßiger Zuckerkonsum auf Dauer sowohl der Mundgesundheit als auch der Allgemeingesundheit schaden. Die BZÄK trägt daher seit Anfang Dezember den Appell des Bündnisses mit:
Corona Schutzimpfungen: Informationen für Zahnarztpraxen
Mit dem neuen § 20b Infektionsschutzgesetz, verabschiedet am 10. Dezember 2021 im Bundestag, wird nun erstmals die Grundlage geschaffen, dass von Zahnärztinnen und Zahnärzten in Zahnarztpraxen Schutzimpfungen gegen das Coronavirus durchgeführt werden dürfen. Dafür ist es jedoch notwendig, logistische, personelle, haftungsrechtliche und abrechnungstechnische Details zu klären. Das Infektionsschutzgesetz macht das Impfen durch Zahnärztinnen und Zahnärzte u.a. von der Teilnahme an einer ärztlichen Schulung abhängig. Um sicherzustellen, dass die Schulungen bundesweit möglichst einheitlich durchgeführt werden und zügig beginnen können, sind Bundeszahnärztekammer und Bundesärztekammer (BÄK) damit beauftragt, ein Mustercurriculum zu entwickeln. Die BZÄK hat umgehend einen fertigen Musterlehrplan verabschiedet und der BÄK übermittelt, damit dieser fristgerecht zum 31.12.2021 zur Grundlage der Schulungen gemacht werden kann.
Die BZÄK hat erste Informationen für Zahnärztinnen und Zahnärzte zur Durchführung der Schutzimpfungen in Zahnarztpraxen auf ihren Corona-Sonderseiten zusammengestellt:
Schutzimpfungen in Zahnarztpraxen
Mit dem beschlossenen Gesetz zur Stärkung der Impfprävention wird zudem eine einrichtungsbezogene Impfpflicht in Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen, Pflegeeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens eingeführt. Nach §20a Infektionsschutzgesetz haben alle in der Zahnarztpraxis tätigen Personen dem Praxisinhaber bis zum Ablauf des 15. März 2022 einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest über eine medizinische Kontraindikation vorzulegen. Liegen diese Nachweise nicht fristgerecht vor, dürfen die Personen nicht mehr in der Praxis tätig werden. Alle noch nicht geimpften Praxisinhaber und Mitarbeiter müssen also Sorge dafür tragen, spätestens am 1. März 2022 die letzte erforderliche Einzelimpfung zu erhalten.
Imfpfpflicht in der Zahnarztpraxis
Vergleichbarkeit der Effizienz zahnmedizinischer Versorgungssysteme in Europa
In der Pandemie richtete sich der Blick auf die Gesundheitssysteme der Nachbarländer. Auch die zahnmedizinische Versorgung innerhalb der Europäischen Union ist sehr unterschiedlich organisiert. Wie lassen sich diese Systeme bewerten? Welche Leistungen sind versichert, welche finanziellen Aufwendungen sind von Patientinnen und Patienten zu tragen, wie sind Zugang, Qualität und Effektivität der Systeme?
Eine aktuelle Studie des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ) vergleicht die Mundgesundheit und die zahnmedizinische Versorgung in fünf europäischen Ländern – Belgien, Dänemark, Deutschland, den Niederlanden und Spanien: „Best Oral Health Practice in Europe? Eine Analyse zur Frage der Vergleichbarkeit der Effizienz zahnmedizinischer Versorgungssysteme“.
Herbert-Lewin-Preis 2021 vergeben
Mit dem Herbert-Lewin-Preis werden wissenschaftliche Arbeiten zur Aufarbeitung der Geschichte der Ärzteschaft in der Zeit des Nationalsozialismus prämiert. Ausgezeichnet wurde am 23. November die Arbeit von Dr. Stephan Heinrich Nolte und Dr. Vera Trnka.
Die Ausschreibung wird vom Bundesministerium für Gesundheit, Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer, Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung getragen.
Akademie für freiberufliche Selbstverwaltung und Praxismanagement (AS)
24 Absolventinnen und Absolventen haben Anfang Dezember den 11. Studiengang der AS Akademie abgeschlossen. Seit 22 Jahren gibt es das berufsbegleitende Fortbildungsangebot für Zahnärztinnen und Zahnärzte, die Interesse an Berufspolitik und Selbstverwaltung haben und sich Know-how dafür zulegen wollen.
Am 10. März 2022 startet der 12. Studiengang der AS Akademie. Nur noch wenige Studienplätze sind frei – jetzt bewerben!
Anmeldung und weitere Informationen
Prof. Dr. Ina Nitschke erhält Tholuck-Medaille
Die Tholuck-Medaille 2021 des Vereins für Zahnhygiene e. V. (VfZ) geht an Prof. Dr. Ina Nitschke, MPH, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für AlterszahnMedizin e.V.
Initiative proDente
proDente veröffentlichte aktuell Pressemitteilungen zum Weltdiabetestag „Parodontitis begünstigt Diabetes und umgekehrt“ ( https://t1p.de/8plz ) und zur Ausschreibung des Journalistenpreises „Abdruck 2022“ ( https://t1p.de/82ig ) sowie zwei Multimedia-Pressemappen (inkl. Texten, Fotos, Grafiken, Film) zur Mundhygiene im Alter ( https://t1p.de/dtnpg ) und zu Karies ( https://t1p.de/l0s7 ).
HDZ – Neue Anzeigenmotive
Die Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte für Lepra- und Notgebiete (HDZ) hat fünf neue Anzeigenmotive. Mit der Schaltung von Freianzeigen helfen Sie, auf die Arbeit des HDZ aufmerksam zu machen. Bitte unterstützen Sie die Stiftung!
CED: Vorstand gewählt + kritische Stellungnahme zu Dentaltourismus
Die Delegierten des Council of European Dentists (CED) haben auf der Generalversammlung Mitte November Dr. Freddie Sloth-Lisbjerg, Dänemark, zum neuen Präsidenten gewählt. BZÄK-Vorstandsmitglied D.M.D./Univ. of Florida Henner Bunke wurde erneut in den CED-Vorstand gewählt.
Die CED-Delegierten verabschiedeten zudem eine kritische Stellungnahme zu Dentaltourismus und grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung:
Der CED ist der Dachverband aller europäischen Zahnärztinnen und Zahnärzte.
Council of European Dentists (CED)
EU-Gesundheitsunion: Europäisches Zentrum für Prävention und Kontrolle von Krankheiten erhält stärkeres Mandat
Am 29. November wurde eine politische Einigung zur Fortführung und Erweiterung des Mandats der EU-Agentur ECDC (Europäisches Zentrum für Prävention und Kontrolle von Krankheiten) erzielt. Der Verordnungsvorschlag ist Teil des Gesetzespakets zur Schaffung der Europäischen Gesundheitsunion, das Ende 2020 von der Europäischen Kommission vorgestellt wurde.Der Vorschlag zielt darauf ab, die Agentur in ihrer unterstützenden Rolle bei Prävention und Krisenmanagement von übertragbaren Krankheiten zu stärken.
Kommission sowie Mitgliedsländer können auf die Expertise von ECDC zurückgreifen. Das Verhandlungsergebnis sieht vor, dass das Mandat des Zentrums in den Bereichen Überwachung, Frühwarnung, Krisenvorsorge und Notfallreaktion gestärkt und ausgebaut wird.
Pressemitteilung vom 30.11.2021
Europäische Kommission eröffnet Vertragsverletzungsverfahren
Die Europäische Kommission hat am 2. Dezember Vertragsverletzungsverfahren gegen 18 EU-Mitgliedstaaten eingeleitet, die aus Sicht der Behörde die Vorgaben der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie vor Erlass neuer Berufsreglementierungen nicht ordnungsgemäß umgesetzt haben – auch Deutschland ist davon betroffen.
Die betroffenen Staaten haben zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe zu antworten. Die Aufforderungsschreiben sind vertraulich und werden nicht veröffentlicht. Daher sind derzeit die Vorwürfe gegen Deutschland nicht im Detail bekannt. Bekannt sind jedoch Zweifel der Kommission, ob Berufsverbände und Kammern im Rahmen ihrer Rechtssetzungsbefugnisse die Vorgaben der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie wirklich erfüllen.
Pressemitteilung vom 02.12.2021
Anwendung des Vertragsverletzungsverfahrens
Wir wünschen Ihnen eine erholsame, vor allem gesunde Weihnachtszeit sowie einen guten Start in das Neue Jahr!