Mehr „Hauszahnärztinnen und -zahnärzte“ für den ländlichen Raum

Die inhabergeführte „Hauszahnarztpraxis“ hat Deutschland an die Weltspitze der Mundgesundheit geführt. Sie selektiert nicht, wird den Anforderungen des ländlichen Raumes optimal gerecht und deckt den Großteil der Patientenbedürfnisse in hoher Qualität und bei herausragender Patientenzufriedenheit ab. Dennoch schwächeln die Niederlassungszahlen im ländlichen Raum.

In ihrer Warnemünder Erklärung fasst die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) drei wesentliche Gründe dafür zusammen und schlägt Ideen zur Lösung mittels vier konkreter Ansätze vor:

  1. Auswahl der Studierenden
  2. Auswahl des Standorts
  3. Kommunale Unterstützung
  4. Finanzielle Anreize

Mit diesen Denkanstößen und Forderungen soll die klassische ambulante Versorgung in der „Hauszahnarztpraxis“, im Sinne von Zahnarzt oder Zahnärztin in eigener Praxis, als Nukleus einer zukünftigen zahnärztlichen Versorgung gestärkt werden. Damit soll auch die Versorgung in ländlichen Gegenden sichergestellt werden, ohne aufwendige und teure Doppelstrukturen zu schaffen.

Zur Warnemünder Erklärung

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