Trotzdem werden immer wieder zahnärztlich chirurgische Eingriffe mit ambulanten Operationen gleichgesetzt. Zur Klarstellung hat die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) deshalb gemeinsam mit dem Berufsverband deutscher Oralchirurgen (BDO), der Deutschen Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (DGMKG) und dem Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr III Zahnmedizin für das Fachgebiet der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde eine risikobasierte Einteilung von Eingriffen und Operationen vorgenommen.
Differenziert wird in dieser Übersicht nach zahnärztlichem Behandlungsspektrum - in einem zahnärztlichen Behandlungszimmer durchführbar - und Operationen auf dem Gebiet der Mund-, Kiefer, Gesichtschirurgie (fachärztliches Behandlungsspektrum), deren Durchführung erweiterte bauliche und organisatorische Maßnahmen in Einrichtungen des ambulanten Operierens oder einer stationären Einrichtung erfordern.
Zum Verzeichnis: www.bzaek.de/berufsausuebung/hygiene.html