Direkt zum Inhalt

Sehr lange Bank und dann zu kurze Frist

Entwürfe zu Digital-Gesetz und Gesundheitsdatennutzungsgesetz

Lange waren sie angekündigt, dann passierte… nichts. Mitten in der Sommerpause macht das Bundesministerium für Gesundheit nun Tempo und hat mit dem Digital-Gesetz und dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz gleich zwei Entwürfe zur Umsetzung seiner Digitalisierungsstrategie auf den Weg gebracht: einmal mehr mit denkbar knappen Fristen zur Stellungnahme.

Während das Digital-Gesetz das Opt-out-Verfahren für die elektronische Patientenakte (ePA) regelt, werden mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz die Grundlagen geschaffen, um die persönlichen Gesundheitsdaten aller Versicherten – auch die aus der ePA – für Forschungszwecke zugänglich zu machen. Für Zahnärztinnen und Zahnärzte fällt die erste Analyse nüchtern aus: für sie dürften viele an sich sinnvolle Regelungen vor allem zu Mehrbelastungen führen. Zur Erfolgsgeschichte wird Digitalisierung aber nur dann, wenn sie einen spürbaren Mehrwert bringt!

Die gemeinsamen Stellungnahmen von Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) zum Digital-Gesetz und zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz finden Sie hier:

https://www.bzaek.de/service/positionen-statements.html

Weitere Presseinformationen

Pressemitteilung | 10.02.2026

Alkohol wirkt – nicht nur zum Karneval

Bundeszahnärztekammer: Ethanol als Desinfektionsmittel darf nicht verboten werden

mehr erfahren

Pressemitteilung | 02.02.2026

Mund- und Allgemeingesundheit sind unzertrennlich

KZBV und BZÄK zu den Vorschlägen des CDU-Wirtschaftsrats

mehr erfahren

Pressemitteilung | 29.01.2026

Berufsanerkennung erleichtern, ohne auf Patientenschutz zu verzichten

Bundeszahnärztekammer befürwortet Anwendung der Kenntnisprüfung

mehr erfahren

Icon Pfeil nach oben