Mit dem „COVID19-Krankenhausentlastungsgesetz“ werden die wirtschaftlichen Folgen im ambulanten wie stationären Bereich aufgefangen, es berücksichtigt jedoch nicht die Zahnärzte:
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) haben mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder (KZVen) ein gemeinsames Maßnahmenpaket erarbeitet, mit dem auch in Zeiten zunehmender Ausbreitung von…
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat sich mit den zahnärztlichen Körperschaften auf Bundes- und Landesebene und dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zum weiteren Vorgehen in der Corona-Krise beraten. Zentrales Ergebnis: die zahnärztliche Versorgung…