In Fortsetzung der Rechtsprechung zum alten Datenschutzrecht stellt die Nichteinhaltung der Informationspflichten nach den §§ 13, 14 DSGVO Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht dar und sind daher abmahnfähig.
Allgemeine Grundsätze
Zur Abmahnfähigkeit von Verstößen nach der DSGVO
Artikeln 77 bis 84 DSGVO stellen abschließende Regelungen dar, die Ansprüche von Mitbewerbern ausschließen. Nur bestimmten Einrichtungen, Organisationen und Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht steht ein Recht zur Wahrnehmung der Rechte einer…
Berufliche Kommunikation
Zum Unterlassungsanspruch gegen eine Portalbetreiber bei Veröffentlichung einer unrichtigen…
Wird in einem Arztbewertungsportal von einem Nutzer eine unrichtige Tatsachenbehauptung, wie z.B. dass eine Aufklärung nicht erfolgt sei, aufgestellt, besteht diesbezüglich ein Unterlassungs- und Löschanspruch des bewerteten Arztes.
Ausübung des zahnärztlichen Berufs
Gewerbliche Ernährungsberatung in den Räumen einer Arztpraxis
Wird in den Praxisräumen eine gewerbliche Ernährungsberatung durchgeführt, handelt der Arzt weder berufsrechts- noch wettbewerbswidrig, sofern die gewerbliche Ernährungsberatung von der freiberuflichen ärztlichen Tätigkeit in zeitlicher,…
Berufliche Kommunikation
Werbung mit kostenloser professionellen Zahnreinigung
Die Werbung mit einer kostenlosen professionellen Zahnreinigung ist unzulässig, da die PZR auch der Beseitigung oder Linderung von Krankheiten oder krankhaften Beschwerden dient und daher dem Heilmittelwerberecht unterliegt.
Berufliche Kommunikation
Werbung mit Erfolgsquoten
Die Werbung mit Erfolgsquoten ist zulässig, sofern sie eine interessengerechte und sachangemessene Information darstellt, die keinen Irrtum erregt.
Allgemeine Grundsätze
Ungefragte Empfehlung eines Hörgeräteakustikers
1.
Eine Verweisung an einen Hörgeräteakustiker durch einen Arzt ist schon dann unzulässig, wenn der Arzt den Patienten von sich aus fragt, ob er einen geeigneten Hörakustiker kennt und nicht alle in Betracht kommenden Anbieter kennt.
2.
Eine…
Berufliche Kommunikation
Werbung mit kostenlosen Serviceleistungen für Patienten 50+“ (Info zur Zurückerhaltung optimaler…
Die Werbung mit kostenlosen Serviceleistungen für Patienten 50+“ ist geeignet die Entscheidung des Patienten, über Art, Weise und Umfang der zahnärztlichen Behandlung unsachlich zu beeinflussen und daher unzulässig, da der interessierte Verbraucher…
Berufliche Kommunikation
Werbung mit dem Angebot deutlicher rabattierter (zahn-)ärztlicher Leistungen bzw. Festpreise auf…
Die Vereinbarung einer Vergütung als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen einer Internetplattform zum Anbieten freiberuflicher Leistungen und für die im Zusammenhang damit geleisteten Dienste ist zulässig.