In Fortsetzung der Rechtsprechung zum alten Datenschutzrecht stellt die Nichteinhaltung der Informationspflichten nach den §§ 13, 14 DSGVO Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht dar und sind daher abmahnfähig.
Artikeln 77 bis 84 DSGVO stellen abschließende Regelungen dar, die Ansprüche von Mitbewerbern ausschließen. Nur bestimmten Einrichtungen, Organisationen und Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht steht ein Recht zur Wahrnehmung der Rechte einer…
Wird in einem Arztbewertungsportal von einem Nutzer eine unrichtige Tatsachenbehauptung, wie z.B. dass eine Aufklärung nicht erfolgt sei, aufgestellt, besteht diesbezüglich ein Unterlassungs- und Löschanspruch des bewerteten Arztes.
Wird in den Praxisräumen eine gewerbliche Ernährungsberatung durchgeführt, handelt der Arzt weder berufsrechts- noch wettbewerbswidrig, sofern die gewerbliche Ernährungsberatung von der freiberuflichen ärztlichen Tätigkeit in zeitlicher,…
Die Werbung mit einer kostenlosen professionellen Zahnreinigung ist unzulässig, da die PZR auch der Beseitigung oder Linderung von Krankheiten oder krankhaften Beschwerden dient und daher dem Heilmittelwerberecht unterliegt.
Die Werbung mit Erfolgsquoten ist zulässig, sofern sie eine interessengerechte und sachangemessene Information darstellt, die keinen Irrtum erregt.
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Gericht: Bundesverfassungsgericht
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Aktenzeichen: 1 BvR 191/05/Vorinstanz: Urteil d. Bayerischen Landesberufsgerichts für die Heilberufe v. 22.11.2004 – Az.: LBG-Ä 003/04 u. Urteil d. Berufsgerichts für die Heilberufe bei dem OLG München v. 16.06.2004 – Az.: BG-Ä 5/04
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Entscheidung: Beschluss
Eine Verweisung an einen Hörgeräteakustiker durch einen Arzt ist schon dann unzulässig, wenn der Arzt den Patienten von sich aus fragt, ob er einen geeigneten Hörakustiker kennt und nicht alle in Betracht kommenden Anbieter kennt.
2.
Eine…
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Gericht: Landgericht Landau
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Aktenzeichen: HK O 44/14
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Entscheidung: Urteil
Die Werbung mit kostenlosen Serviceleistungen für Patienten 50+“ ist geeignet die Entscheidung des Patienten, über Art, Weise und Umfang der zahnärztlichen Behandlung unsachlich zu beeinflussen und daher unzulässig, da der interessierte Verbraucher…
Die Vereinbarung einer Vergütung als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen einer Internetplattform zum Anbieten freiberuflicher Leistungen und für die im Zusammenhang damit geleisteten Dienste ist zulässig.
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Gericht: Bundesgerichtshof
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Aktenzeichen: I ZR 183/13/Vorinstanz: LG Berlin, Entscheidung v. 28.06.2012 - 52 O 231/11/KG Berlin, Entscheidung v. 09.08.2013 - 5 U 88/12
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Entscheidung: Urteil