Übersicht - Urteile
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Berufliche Kommunikation

Zum Unterlassungsanspruch gegen eine Portalbetreiber bei Veröffentlichung einer unrichtigen…

Wird in einem Arztbewertungsportal von einem Nutzer eine unrichtige Tatsachenbehauptung, wie z.B. dass eine Aufklärung nicht erfolgt sei, aufgestellt, besteht diesbezüglich ein Unterlassungs- und Löschanspruch des bewerteten Arztes.

Berufliche Kommunikation

Werbung mit kostenloser professionellen Zahnreinigung

Die Werbung mit einer kostenlosen professionellen Zahnreinigung ist unzulässig, da die PZR auch der Beseitigung oder Linderung von Krankheiten oder krankhaften Beschwerden dient und daher dem Heilmittelwerberecht unterliegt.

Berufliche Kommunikation

Werbung mit Erfolgsquoten

Die Werbung mit Erfolgsquoten ist zulässig, sofern sie eine interessengerechte und sachangemessene Information darstellt, die keinen Irrtum erregt.

Berufliche Kommunikation

Werbung mit kostenlosen Serviceleistungen für Patienten 50+“ (Info zur Zurückerhaltung optimaler…

Die Werbung mit kostenlosen Serviceleistungen für Patienten 50+“ ist geeignet die Entscheidung des Patienten, über Art, Weise und Umfang der zahnärztlichen Behandlung unsachlich zu beeinflussen und daher unzulässig, da der interessierte Verbraucher…

Berufliche Kommunikation

Werbung mit dem Angebot deutlicher rabattierter (zahn-)ärztlicher Leistungen bzw. Festpreise auf…

Die Vereinbarung einer Vergütung als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen einer Internetplattform zum Anbieten freiberuflicher Leistungen und für die im Zusammenhang damit geleisteten Dienste ist zulässig.

Berufliche Kommunikation

Werbung mit dem Begriff „Zentrum“

Die Werbung mit dem Begriff „Zentrum“ setzt voraus, dass setzt die Mitarbeit mindestens eines weiteren Arztes neben dem niedergelassenen Arztvoraus.

Berufliche Kommunikation

Alleinstellungsbehauptung „modernstes Augenzentrum Süddeutschland“

Wirbt eine Praxis mit einem „Hygienezertifikat“ im Sinne eines Gütesiegels, erwarten die Patienten eine ausgezeichnete, besondere Qualität.

Berufliche Kommunikation

Werbung mit kostenloser Zweitbegutachtung (hier: Schilddrüsenerkrankung)

ei beworbenen "kostenlosen Zweitbegutachtung" handelt es sich um das unzulässige und nicht zu rechtfertigende Anbieten oder Gewähren einer Leistung nach § 7 Abs. 1 HWG.

Berufliche Kommunikation

Verwendung der Werbeslogans: „Es gibt keine hoffnungslosen Fälle“ oder „Auch schlimmste Fälle…

Die Verwendung der Werbeslogans: „Es gibt keine hoffnungslosen Fälle“ und „Auch schlimmste Fälle stellen für das Expertenteam kein Problem dar“ ist unzulässig, da den Patienten konkret unterstellt wird, dass ein Erfolg mit Sicherheit im zweiten…