Wird in einem Arztbewertungsportal von einem Nutzer eine unrichtige Tatsachenbehauptung, wie z.B. dass eine Aufklärung nicht erfolgt sei, aufgestellt, besteht diesbezüglich ein Unterlassungs- und Löschanspruch des bewerteten Arztes.
Die Werbung mit einer kostenlosen professionellen Zahnreinigung ist unzulässig, da die PZR auch der Beseitigung oder Linderung von Krankheiten oder krankhaften Beschwerden dient und daher dem Heilmittelwerberecht unterliegt.
Die Werbung mit Erfolgsquoten ist zulässig, sofern sie eine interessengerechte und sachangemessene Information darstellt, die keinen Irrtum erregt.
|
Gericht: Bundesverfassungsgericht
|
Aktenzeichen: 1 BvR 191/05/Vorinstanz: Urteil d. Bayerischen Landesberufsgerichts für die Heilberufe v. 22.11.2004 – Az.: LBG-Ä 003/04 u. Urteil d. Berufsgerichts für die Heilberufe bei dem OLG München v. 16.06.2004 – Az.: BG-Ä 5/04
|
Entscheidung: Beschluss
Die Werbung mit kostenlosen Serviceleistungen für Patienten 50+“ ist geeignet die Entscheidung des Patienten, über Art, Weise und Umfang der zahnärztlichen Behandlung unsachlich zu beeinflussen und daher unzulässig, da der interessierte Verbraucher…
Die Vereinbarung einer Vergütung als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen einer Internetplattform zum Anbieten freiberuflicher Leistungen und für die im Zusammenhang damit geleisteten Dienste ist zulässig.
|
Gericht: Bundesgerichtshof
|
Aktenzeichen: I ZR 183/13/Vorinstanz: LG Berlin, Entscheidung v. 28.06.2012 - 52 O 231/11/KG Berlin, Entscheidung v. 09.08.2013 - 5 U 88/12
|
Entscheidung: Urteil
ei beworbenen "kostenlosen Zweitbegutachtung" handelt es sich um das unzulässige und nicht zu rechtfertigende Anbieten oder Gewähren einer Leistung nach § 7 Abs. 1 HWG.
Die Verwendung der Werbeslogans: „Es gibt keine hoffnungslosen Fälle“ und „Auch schlimmste Fälle stellen für das Expertenteam kein Problem dar“ ist unzulässig, da den Patienten konkret unterstellt wird, dass ein Erfolg mit Sicherheit im zweiten…