Übersicht - Urteile
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Berufliche Kommunikation

Trikotwerbung (hier durch Apotheker)

Sachangemessene und informationsgerechte Trikotwerbung ist zulässig.

Berufliche Kommunikation

Vernissagen/Kunstaustellungen für Patienten

Werden Patienten zu kulturellen Veranstaltungen in der Praxis, wie beispielsweise Vernissagen oder Kunstaustellungen, eingeladen, ist dies grundsätzlich berufsrechtlich nicht zu beanstanden.