Übersicht - Urteile
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Berufliche Kommunikation

Werbung mit Gutschein für einen 50-Euro-Nachlass auf den Eigenanteil des Patienten für Zahnersatz

Eine Werbung mit einem Preisnachlass auf den Eigenanteil des Patienten ist unzulässig, da bereits nicht eindeutig erkannt werden kann, ob sich die Werbung an gesetzlich Versicherte oder privat versicherte Patienten oder an beide Patientengruppen…

Berufliche Kommunikation

Werbung für Dritte (Fremdwerbung)

Kann eine im Wartezimmer TV einer Praxis gezeigte Apothekenwerbung aus Patientensicht nur als gezielte Werbung des Arztes für eine bestimmte Apotheke verstanden werden, ist diese als Zuführung von Patienten eines Arztes zu einem Apotheker einzustufen…

Berufliche Kommunikation

Alleinstellungsbehauptung „modernstes Augenzentrum Süddeutschlands“

Eine Alleinstellungsbehauptung wie „modernstes Augenzentrum Süddeutschlands“ ist unzulässig, wenn die Behauptung sich nicht sachlich rechtfertigen lässt.

 

Berufliche Kommunikation

Werbung mit Rabatten für zahnärztliche Leistungen

Werbung mit Preisrabatten ist unzulässig, da Patienten aus Schutzgesichtspunkten nicht mit Preisrabatten zu zahnärztlichen Leistungen und damit zu einer Heilbehandlung verleitet werden dürfen.

Berufliche Kommunikation

Werbung für ein deutschlandweit einziges Zahngesundheits“voll“programm, bei dem nicht alle über die…

Die Werbung für ein als deutschlandweit "einziges Vollprogramm", bei dem der Patient umfangreiche Leistungen zur Zahnvorsorge (PZR, Kinderprophylaxe), Zahnerhaltung (Kunststofffüllungen), für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) und für Implantate…

Berufliche Kommunikation

Werbung mit Pauschalpreisen für zahnärztliche Leistungen und Unterschreitung des Mindestsatzes der…

Werbungen mit Pauschalpreisvereinbarungen sind, obwohl Vereinbarungen zwischen Zahnarzt und Zahlungspflichtigem über eine von der GOZ abweichenden Gebührenhöhe grundsätzlich zulässig sind, rechtswidrig, weil die Vereinbarung einer abweichenden…

Berufliche Kommunikation

Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern (hier:Implantate/Kronen)

Das Werben mit Vorher-Nachher-Bildern von Implantaten und Kronen kann zulässig sein, wenn die medizinische Behandlung indiziert gewesen ist und auch sonst keine anstößige Darstellung in den Bildern zu erkennen ist.

Berufliche Kommunikation

Werbeaussagen zu Therapiemöglichkeiten

Zulässige Werbeaussagen zu Therapiemöglichkeiten müssen wissenschaftlich

belegt sein.

Berufliche Kommunikation

Werbung durch Ausgabe von Wertgutscheinen von 1 Euro (hier: durch Apotheker)

Einem Wertgutschein mit aufgedrucktem Geldbetrag – hier: EUR 1,00 – für Patienten kommt in seiner Wirkung einem nicht lediglich geringwertigen Barrabatt nahezu gleich und ist deshalb unzulässig.