Übersicht - Urteile
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Berufliche Kommunikation

Kostenloser Patiententransport als Werbemittel

Die Werbung mit der Möglichkeit eines kostenlosen Patiententransfers vom Arzt zur Klinik und zurück zur Wohnung des Patienten stellt kein sachgerechtes Kriterium für die freie Arztwahl des Patienten dar und ist daher unzulässig.

Berufliche Kommunikation

Werbung mit dem Angebot deutlicher rabattierter (zahn-)ärztlicher Leistungen bzw. Festpreise auf…

Das übermäßig anpreisende Angebot einer (zahn-)ärztlichen Leistung auf einer Internet-Plattform ist unzulässig, wenn der Arzt, anstatt über sein Leistungsangebot sachlich zu informieren, die angebotene Behandlung in marktschreierischer bzw.…

Berufliche Kommunikation

Werbung mit kostenloser fachärztlichen Untersuchung (hier: Venenuntersuchung)

Ist die erbrachte (zahn-)ärztliche Leistung als ein Teil der Hauptleistung zu qualifizieren, ist die Bewerbung der Leistung als kostenlos unzulässig.

Berufliche Kommunikation

Werbung mit Dienstleistungsangebot eines Zahnlabors und eines Fachverlages

Die Werbung mit dem Dienstleistungsangebot eines Zahnlabors und/oder eines Fachverlages ist zulässig, sofern sie sachangemessen und informationsgerecht ist.

Berufliche Kommunikation

Werbung mit Pauschalpreis für Zahnimplantate

Werbung mit Pauschalpreisen, die gegen die Bestimmungen der GOZ verstoßen, sind unzulässig, da die Bestimmungen der GOZ darauf abzielen, einen (ruinösen) Preiswettbewerb um Patienten im Interesse eines funktionierenden Gesundheitswesens zu…

Berufliche Kommunikation

Werbung mit kostenlosen Leistungen (auch im Rahmen einer Aufklärungskampagne)

Werbung mit kostenlosen zahnärztlichen Leistungen sind auch dann unzulässig, wenn sie in einer zeitlich begrenzten Kampagne erbracht werden, da der Zahnarzt sich gegenüber seinen ordnungsgemäß abrechnenden Mitbewerbern einen ungerechtfertigten…

Berufliche Kommunikation

Gutscheinaktion unzulässig

Die Gewährung von Rabatten, insbesondere durch Ausgabe von Gutscheinen auf ärztliche Leistungen ist berufsrechtswidrige Werbung.

Berufliche Kommunikation

Werbung mit „Vollnarkosebehandlung“ („Behandlung des Lippenrotbereiches“)

Die Werbung mit einer Vollnarkosebehandlung und mit der Behandlung des Lippenrotbereichs auf der Internetseite einer Praxis sind generell als sachangemessene und interessengerechte Information für Patienten zu werten und daher nicht berufswidrig.

Berufliche Kommunikation

Werbung mit „fairen Konditionen“ und der objektiv falschen Angabe „Made in Germany“ bei Zahnersatz

1.

Werden zahnärztliche Leistungen zu fairen Konditionen beworben, ist dies marktschreierisch und deshalb unzulässig, da diese Formulierung nicht der allgemeinen Anforderung genügt, dass auch die werbende Tätigkeit von Heilberufen das öffentliche…