Die Werbung mit der Möglichkeit eines kostenlosen Patiententransfers vom Arzt zur Klinik und zurück zur Wohnung des Patienten stellt kein sachgerechtes Kriterium für die freie Arztwahl des Patienten dar und ist daher unzulässig.
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Gericht: Landgericht Wuppertal
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Aktenzeichen: 12 O 3/12/Berufungsurteil: OLG Düsseldorf v.04.12.2012, Az.: I-20 U 46/12
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Entscheidung: Urteil
Das übermäßig anpreisende Angebot einer (zahn-)ärztlichen Leistung auf einer Internet-Plattform ist unzulässig, wenn der Arzt, anstatt über sein Leistungsangebot sachlich zu informieren, die angebotene Behandlung in marktschreierischer bzw.…
Die Werbung mit dem Dienstleistungsangebot eines Zahnlabors und/oder eines Fachverlages ist zulässig, sofern sie sachangemessen und informationsgerecht ist.
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Gericht: Bundesverfassungsgericht
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Aktenzeichen: 1 BvR 233/10 sowie 1 BvR 235/10 (Vorinst: LBG f. Heilberufe beim OVG NRW v. 18.11.2009 - 13 A 1633/07.T/BG f. Heilberufe b. VG Münster v. 28.03.2007 - 18 K 1885/05.T sowie OVG NRW Az.: 13 A 1118/09.T. v. 18.11.09 u. Berufsger.v.Heilber. VG Münster A
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Entscheidung: Beschluss
Werbung mit Pauschalpreisen, die gegen die Bestimmungen der GOZ verstoßen, sind unzulässig, da die Bestimmungen der GOZ darauf abzielen, einen (ruinösen) Preiswettbewerb um Patienten im Interesse eines funktionierenden Gesundheitswesens zu…
Werbung mit kostenlosen zahnärztlichen Leistungen sind auch dann unzulässig, wenn sie in einer zeitlich begrenzten Kampagne erbracht werden, da der Zahnarzt sich gegenüber seinen ordnungsgemäß abrechnenden Mitbewerbern einen ungerechtfertigten…
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Gericht: Landgericht Berlin
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Aktenzeichen: 103 O 80/10
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Entscheidung: Urteil
Die Werbung mit einer Vollnarkosebehandlung und mit der Behandlung des Lippenrotbereichs auf der Internetseite einer Praxis sind generell als sachangemessene und interessengerechte Information für Patienten zu werten und daher nicht berufswidrig.
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Gericht: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
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Aktenzeichen: 13 B 993/09/Vorinstanz: VG Arnsberg - 3 K 2962/08
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Entscheidung: Beschluss
Werden zahnärztliche Leistungen zu fairen Konditionen beworben, ist dies marktschreierisch und deshalb unzulässig, da diese Formulierung nicht der allgemeinen Anforderung genügt, dass auch die werbende Tätigkeit von Heilberufen das öffentliche…