Soll ein Eyecatcher die Aufmerksamkeit des Publikums erregen und den Blick des Lesers auf die Werbeanzeige lenken, stellt der Eyecatcher ein typisches Reklamemittel dar, das die Zahnbehandlung ungefragt wie gewerbliche Leistungen und mit…
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Gericht: Oberlandesgericht Köln
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Aktenzeichen: 6 U 23/03/Vorinstanz: LG Aachen - 11 O 332/02
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Entscheidung: Urteil
Bloße plakative Äußerungen wie z. B.: „Strahlend weiße Zähne - Bleachen!“, „Hässliche Zähne? Veneers!“ oder „Schiefe Zähne? Unsichtbare Klammer!“ sind nach den Grundsätzen des zahnärztlichen Werberechts unzulässig, da es in diesem Falle nicht um die…
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Gericht: Oberlandesgericht Hamburg
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Aktenzeichen: 3 U 199/02/ Vorinstanz: LG Hamburg, 29. Oktober 2002, Az: 312 O 405/02
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Entscheidung: Urteil
Ein Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht ist nur dann anzunehmen, wenn bei der Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern krankhafte Phänomene gezeigt werden, nicht aber bei rein ästhetisch wahrnehmbaren Abweichungen des äußeren Erscheinungsbildes, welche…
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Gericht: Kammergericht Berlin
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Aktenzeichen: 5 U 240/02
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Entscheidung: Urteil
Eine Domainbezeichnung, wie z. B. www.zahnärzte-berlin.de, ist irreführend, weil sie bei einem nicht unbeachtlichen Teil der situationsadäquat durchschnittlich aufmerksamen, informierten und verständigen Internetnutzer die Vorstellung hervorrufen…
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Gericht: Oberlandesgericht München
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Aktenzeichen: 29 U 1573/02/Vorinstanz: LG München II vom 13.12.2001 - 3 O 4826/01
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Entscheidung: Urteil
Werbung mit Aufnahme in ein Suchverzeichnisse kann nicht generell verboten werden, sofern diese Angaben in sachlicher Form erfolgen und nicht irreführend sind.
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Gericht: Bundesverfassungsgericht
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Aktenzeichen: 1 BvR 881/00/Vorinstanz: Urteil des LBG für Zahnärzte in Stuttgart v. 26. 02.2000 - LNs 8/99 u.Urteil des BezBG für Zahnärzte in Freiburg v. 21.09.1999 - 1/99
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Entscheidung: Beschluss
Werbung mit selbstverständlichen Behandlungsmethoden sind unzulässig, da sie keinen Informationswert für potentielle Patienten haben und gerade nicht auf bestimmte tatsächlich vorhandene Besonderheiten der Praxis hinweisen.
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Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf
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Aktenzeichen: 20 U 27/00/Vorinstanz: LG Krefeld 12 O 94/99
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Entscheidung: Urteil
Es liegt im Allgemeininteresse, Patienten über die Behandlungsmethode der Implantation sachlich zutreffend und dem Laien verständlich auch durch Faltblätter zu informieren. Es geht dann nicht um die Anpreisung eines bestimmten Arztes, sondern um die…