Übersicht - Urteile
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Berufliche Kommunikation

Werbung mit einem Hol- und Bringservice für Zahnersatz aus Pflege- und Altenheimen zur Reinigung in…

Unterhält ein Pathologe einen Botendienst zwischen Krankenhäusern oder Ärzten und seinem Labor, ist dies nicht wettbewerbswidrig, selbst dann, wenn der Botendienst über eine große Entfernung und/oder für die Auftraggeber unentgeltlich betrieben wird.

Berufliche Kommunikation

Trikotwerbung (hier durch Apotheker)

Sachangemessene und informationsgerechte Trikotwerbung ist zulässig.

Berufliche Kommunikation

Vernissagen/Kunstaustellungen für Patienten

Werden Patienten zu kulturellen Veranstaltungen in der Praxis, wie beispielsweise Vernissagen oder Kunstaustellungen, eingeladen, ist dies grundsätzlich berufsrechtlich nicht zu beanstanden.