Übersicht - Urteile
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Berufliche Kommunikation

Werbung mit dem Begriff „Zentrum“

Die Werbung mit dem Begriff „Zentrum“ setzt voraus, dass setzt die Mitarbeit mindestens eines weiteren Arztes neben dem niedergelassenen Arztvoraus.

Allgemeine Grundsätze

Wartezimmer-TV - Hinweis auf eine bestimmte Apotheke

Wird in einer Praxis durch das Wartezimmer-TV auf eine bestimmte Apotheke hingewiesen, verstößt dies gegen das Verbot der Zuweisung von Patienten gegen Entgelt und ist deshalb berufsrechtlich unzulässig.

Berufliche Kommunikation

Alleinstellungsbehauptung „modernstes Augenzentrum Süddeutschland“

Wirbt eine Praxis mit einem „Hygienezertifikat“ im Sinne eines Gütesiegels, erwarten die Patienten eine ausgezeichnete, besondere Qualität.

Berufliche Kommunikation

Werbung mit kostenloser Zweitbegutachtung (hier: Schilddrüsenerkrankung)

ei beworbenen "kostenlosen Zweitbegutachtung" handelt es sich um das unzulässige und nicht zu rechtfertigende Anbieten oder Gewähren einer Leistung nach § 7 Abs. 1 HWG.

Berufliche Kommunikation

Verwendung der Werbeslogans: „Es gibt keine hoffnungslosen Fälle“ oder „Auch schlimmste Fälle…

Die Verwendung der Werbeslogans: „Es gibt keine hoffnungslosen Fälle“ und „Auch schlimmste Fälle stellen für das Expertenteam kein Problem dar“ ist unzulässig, da den Patienten konkret unterstellt wird, dass ein Erfolg mit Sicherheit im zweiten…

Berufliche Kommunikation

Werbung mit Gutschein für einen 50-Euro-Nachlass auf den Eigenanteil des Patienten für Zahnersatz

Eine Werbung mit einem Preisnachlass auf den Eigenanteil des Patienten ist unzulässig, da bereits nicht eindeutig erkannt werden kann, ob sich die Werbung an gesetzlich Versicherte oder privat versicherte Patienten oder an beide Patientengruppen…

Berufliche Kommunikation

Werbung für Dritte (Fremdwerbung)

Kann eine im Wartezimmer TV einer Praxis gezeigte Apothekenwerbung aus Patientensicht nur als gezielte Werbung des Arztes für eine bestimmte Apotheke verstanden werden, ist diese als Zuführung von Patienten eines Arztes zu einem Apotheker einzustufen…

Berufliche Kommunikation

Alleinstellungsbehauptung „modernstes Augenzentrum Süddeutschlands“

Eine Alleinstellungsbehauptung wie „modernstes Augenzentrum Süddeutschlands“ ist unzulässig, wenn die Behauptung sich nicht sachlich rechtfertigen lässt.

 

Berufliche Kommunikation

Werbung mit Rabatten für zahnärztliche Leistungen

Werbung mit Preisrabatten ist unzulässig, da Patienten aus Schutzgesichtspunkten nicht mit Preisrabatten zu zahnärztlichen Leistungen und damit zu einer Heilbehandlung verleitet werden dürfen.