Wird in einer Praxis durch das Wartezimmer-TV auf eine bestimmte Apotheke hingewiesen, verstößt dies gegen das Verbot der Zuweisung von Patienten gegen Entgelt und ist deshalb berufsrechtlich unzulässig.
ei beworbenen "kostenlosen Zweitbegutachtung" handelt es sich um das unzulässige und nicht zu rechtfertigende Anbieten oder Gewähren einer Leistung nach § 7 Abs. 1 HWG.
Die Verwendung der Werbeslogans: „Es gibt keine hoffnungslosen Fälle“ und „Auch schlimmste Fälle stellen für das Expertenteam kein Problem dar“ ist unzulässig, da den Patienten konkret unterstellt wird, dass ein Erfolg mit Sicherheit im zweiten…
Eine Werbung mit einem Preisnachlass auf den Eigenanteil des Patienten ist unzulässig, da bereits nicht eindeutig erkannt werden kann, ob sich die Werbung an gesetzlich Versicherte oder privat versicherte Patienten oder an beide Patientengruppen…
Kann eine im Wartezimmer TV einer Praxis gezeigte Apothekenwerbung aus Patientensicht nur als gezielte Werbung des Arztes für eine bestimmte Apotheke verstanden werden, ist diese als Zuführung von Patienten eines Arztes zu einem Apotheker einzustufen…
Eine Alleinstellungsbehauptung wie „modernstes Augenzentrum Süddeutschlands“ ist unzulässig, wenn die Behauptung sich nicht sachlich rechtfertigen lässt.
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Gericht: Landgericht München
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Aktenzeichen: 33 O 12480/13 - Vorinstanz zum Urteil des OLG München Az.: 6 U 1186/14 v. 15.01.15
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Entscheidung: Urteil
Werbung mit Preisrabatten ist unzulässig, da Patienten aus Schutzgesichtspunkten nicht mit Preisrabatten zu zahnärztlichen Leistungen und damit zu einer Heilbehandlung verleitet werden dürfen.