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Berufliche Kommunikation Alleinstellungsbehauptung „modernstes Augenzentrum Süddeutschland“

Wirbt eine Praxis mit einem „Hygienezertifikat“ im Sinne eines Gütesiegels, erwarten die Patienten eine ausgezeichnete, besondere Qualität.

| Gericht: Oberlandesgericht München | Aktenzeichen: 6 U 1186/14 - Vorinstanz: LG München I v. 28.01.2014, Az.: 33 O 12480/13 | Entscheidung: Urteil

Themengebiete: Berufliche Kommunikation

Berufliche Kommunikation Verwendung der Werbeslogans: „Es gibt keine hoffnungslosen Fälle“ oder „Auch schlimmste Fälle…

Die Verwendung der Werbeslogans: „Es gibt keine hoffnungslosen Fälle“ und „Auch schlimmste Fälle stellen für das Expertenteam kein Problem dar“ ist unzulässig, da den Patienten konkret unterstellt wird, dass ein Erfolg mit Sicherheit im zweiten…

| Gericht: Landgericht Bochum | Aktenzeichen: I-14 0 117/14 | Entscheidung: Urteil

Themengebiete: Berufliche Kommunikation

Berufliche Kommunikation Werbung mit Gutschein für einen 50-Euro-Nachlass auf den Eigenanteil des Patienten für Zahnersatz

Eine Werbung mit einem Preisnachlass auf den Eigenanteil des Patienten ist unzulässig, da bereits nicht eindeutig erkannt werden kann, ob sich die Werbung an gesetzlich Versicherte oder privat versicherte Patienten oder an beide Patientengruppen…

| Gericht: Landgericht Itzehoe | Aktenzeichen: 5 O 144/13 | Entscheidung: Urteil

Themengebiete: Berufliche Kommunikation

Berufliche Kommunikation Werbung für Dritte (Fremdwerbung)

Kann eine im Wartezimmer TV einer Praxis gezeigte Apothekenwerbung aus Patientensicht nur als gezielte Werbung des Arztes für eine bestimmte Apotheke verstanden werden, ist diese als Zuführung von Patienten eines Arztes zu einem Apotheker einzustufen…

| Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt | Aktenzeichen: 6 U 2/13 | Entscheidung: Urteil

Themengebiete: Berufliche Kommunikation

Berufliche Kommunikation Alleinstellungsbehauptung „modernstes Augenzentrum Süddeutschlands“

Eine Alleinstellungsbehauptung wie „modernstes Augenzentrum Süddeutschlands“ ist unzulässig, wenn die Behauptung sich nicht sachlich rechtfertigen lässt.

 

| Gericht: Landgericht München | Aktenzeichen: 33 O 12480/13 - Vorinstanz zum Urteil des OLG München Az.: 6 U 1186/14 v. 15.01.15 | Entscheidung: Urteil

Themengebiete: Berufliche Kommunikation

Zahnärztekammern der Länder
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