Die Werbung für ein als deutschlandweit "einziges Vollprogramm", bei dem der Patient umfangreiche Leistungen zur Zahnvorsorge (PZR, Kinderprophylaxe), Zahnerhaltung (Kunststofffüllungen), für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) und für Implantate…
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Gericht: Oberlandesgericht Hamm
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Aktenzeichen: I-4 U 64/13/Vorinstanz: Am 10. April 2013 verkündetes Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen teilweise abgeändert
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Entscheidung: Urteil
Werbungen mit Pauschalpreisvereinbarungen sind, obwohl Vereinbarungen zwischen Zahnarzt und Zahlungspflichtigem über eine von der GOZ abweichenden Gebührenhöhe grundsätzlich zulässig sind, rechtswidrig, weil die Vereinbarung einer abweichenden…
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Gericht: Kammergericht Berlin
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Aktenzeichen: 5 U 88/12/Vor- und weitere Instanzen: Urteil LG Berlin 52. ZK, 28.06.2012, Az: 52 O 231/11/Urteil BGH 1. ZS, 21.05.2015, Az: I ZR 183/13
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Entscheidung: Urteil
Das Werben mit Vorher-Nachher-Bildern von Implantaten und Kronen kann zulässig sein, wenn die medizinische Behandlung indiziert gewesen ist und auch sonst keine anstößige Darstellung in den Bildern zu erkennen ist.
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Gericht: Oberlandesgericht Celle
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Aktenzeichen: 13 U 160/12/Vorinstanz: LG Verden, Az. 9 O 66/11
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Entscheidung: Urteil
Einem Wertgutschein mit aufgedrucktem Geldbetrag – hier: EUR 1,00 – für Patienten kommt in seiner Wirkung einem nicht lediglich geringwertigen Barrabatt nahezu gleich und ist deshalb unzulässig.
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Gericht: Verwaltungsgericht Berlin
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Aktenzeichen: 90 K 4.11
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Entscheidung: Urteil
Eine Verweisung liegt nicht nur dann vor, wenn der Arzt einen bestimmten Anbieter gesundheitlicher Leistungen empfiehlt, ohne von dem Patienten konkret darum gebeten worden zu sein, sondern es ist ausreichend, dass der Arzt den Patienten von sich aus…
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Gericht: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein
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Aktenzeichen: 6 U 16/11
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Entscheidung: Urteil
Die Werbung mit der Möglichkeit eines kostenlosen Transfers vom Augenarzt zur Klinik und zurück zur Wohnung des Patienten stellt kein sachgerechtes Kriterium für die freie Arztwahl des Patienten dar und ist daher unzulässig.
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Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf
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Aktenzeichen: I-20 U 46/12/Vorinstanz: LG Wuppertal v. 23.2.2012, Az.: 12 O 3/12
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Entscheidung: Urteil
Wird ein genutztes Implantatsystem gegenüber einem anderen System durch die Übernahme wesentlicher Merkmale des Produkts als Kopie oder Imitat dargestellt, stellt dies eine unzulässige vergleichende Werbung dar.
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Gericht: Landgericht Frankfurt am Main
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Aktenzeichen: 2-03 O 84/12
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Entscheidung: Urteil
Einem Wertgutschein mit aufgedrucktem Geldbetrag – hier: EUR 1,00 – für Patienten kommt in seiner Wirkung einem nicht lediglich geringwertigen Barrabatt nahezu gleich und ist deshalb unzulässig.
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Gericht: Landesberufsgericht für Heilberufe beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
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Aktenzeichen: LBG-H A 10353/12
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Entscheidung: Urteil