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Übersicht - Urteile
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Berufliche Kommunikation

Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern für ästhetische und kosmetische Behandlungen

Ein Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht ist nur dann anzunehmen, wenn bei der Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern krankhafte Phänomene gezeigt werden, nicht aber bei rein ästhetisch wahrnehmbaren Abweichungen des äußeren Erscheinungsbildes, welche…

Berufliche Kommunikation

Verwendung der Internet-Domain "orthopaede.de"

Benutzt ein Orthopäde die Internet-Domain „orthopaede.de“ ist dies nicht irreführend.

Allgemeine Grundsätze

Abgabe von Diabetesteststreifen durch den behandelnden Arzt

Es verstößt gegen das berufsrechtliche Verbot im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit Waren oder andere Gegenstände abzugeben, wenn ein Arzt seinem Patienten aus dem von einem Sanitätshaus in seiner Praxis unterhaltenen Depot…

Berufliche Kommunikation

Werbung mit Alleinstellungsbehauptung (bei Rechtsanwälten)

Eine Domainbezeichnung, wie z. B. www.zahnärzte-berlin.de, ist irreführend, weil sie bei einem nicht unbeachtlichen Teil der situationsadäquat durchschnittlich aufmerksamen, informierten und verständigen Internetnutzer die Vorstellung hervorrufen…

Berufliche Kommunikation

Werbung mit Aufnahme in Suchverzeichnisse

Werbung mit Aufnahme in ein Suchverzeichnisse kann nicht generell verboten werden, sofern diese Angaben in sachlicher Form erfolgen und nicht irreführend sind.

Berufliche Kommunikation

Werbung für eine kostenlose Grippeschutzimpfung durch einen Arzt im Baumarkt für Kunden

Die Auslagerung (zahn-)ärztlicher Leistungen in Geschäftsräume von Gewerbetreibenden (hier: Baumarkt) ist unzulässig.

Berufliche Kommunikation

Werbung mit selbstverständlichen Behandlungsmethoden

Werbung mit selbstverständlichen Behandlungsmethoden sind unzulässig, da sie keinen Informationswert für potentielle Patienten haben und gerade nicht auf bestimmte tatsächlich vorhandene Besonderheiten der Praxis hinweisen.

Berufliche Kommunikation

Auslegen von Faltblättern durch eine Zahnklinik; Behandler hatte Praxis im gleichen Haus

Es liegt im Allgemeininteresse, Patienten über die Behandlungsmethode der Implantation sachlich zutreffend und dem Laien verständlich auch durch Faltblätter zu informieren. Es geht dann nicht um die Anpreisung eines bestimmten Arztes, sondern um die…

Berufliche Kommunikation

Werbung mit Patientenzahlen

Wird mit Patientenzahlen geworben ("Von den mehr als 13.000 Patienten, die in unserer Einrichtung bisher am Knie operiert wurden und zwar von ... persönlich...") geht dies über die erlaubte sachliche Information medizinischen Inhalts weit hinaus und…

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