Um eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung in den Zahnarztpraxen zu gewährleisten, bedarf es zahlenmäßig ausreichender, gut ausgebildeter und motivierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Mangel an qualifiziertem Fachpersonal gehört heute zu den größten Herausforderungen des Gesundheitswesens und wird sich aufgrund des demografischen Wandels in unserer Gesellschaft zukünftig noch weiter verschärfen.
Eine potenzielle Maßnahme, um dem Mangel an qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Zahnarztpraxen zu begegnen, ist die Anwerbung von Fachkräften sowie Auszubildenden aus Staaten außerhalb der Europäischen Union, sogenannten Drittstaaten. Sowohl Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin und Arbeitgeber/Arbeitgeberin als auch die Gesundheits- und Sozialsysteme des Herkunfts- und des Ziellandes können von einer gezielten Zuwanderung und Integration internationaler Fachkräfte profitieren.
Bei allen Formen der Anwerbung gilt, dass international anerkannte ethische Leitlinien zur Erwerbsmigration zu Grunde liegen müssen. Angelehnt an den WHO-Verhaltenskodex zur internationalen Anwerbung von Gesundheitspersonal und dem IRIS-Standard der International Organisation for Migration, dient der vorliegende Verhaltenskodex zur Anwerbung von Fachkräften aus Drittstaaten als eine rechtlich nicht-verbindliche Empfehlung der Bundeszahnärztekammer. Er richtet sich an alle Beteiligten des Anwerbungsprozesses, wie Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen oder Vermittlungsagenturen und soll gewährleisten, dass ethische Mindeststandards für eine faire und transparente Rekrutierung zahnmedizinischen Fachpersonals eingehalten werden.
Ethische Grundsätze
- Die Anwerbung von internationalen Fachkräften aus Drittstatten muss transparent, fair und menschenrechtsbasiert gestaltet sein.
- Internationale Standards und Leitlinien zur Erwerbsmigration sollen konsequent umgesetzt werden.
- Es sollen keine Maßnahmen zur Anwerbung von Gesundheitspersonal in Ländern erfolgen, in denen es bereits einen kritischen Mangel an Gesundheitsfachkräften gibt (siehe hierzu Bundesgesetzblatt).
- Jede Form der Zwangs- oder Pflichtarbeit muss abgelehnt werden.
Rechtliche Grundsätze
- Die Arbeitsbedingungen müssen gemäß den national geltenden arbeits-, gleichbehandlungs- und ausländerrechtlichen Bestimmungen gestaltet werden (siehe Arbeits- und Fachkräfte aus dem Ausland | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)).
- Ein Arbeitsvertrag, der Aufgaben und Pflichten des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin sowie des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin darlegt, muss allen beteiligten Akteuren schriftlich vorliegen; Nebenabreden sollten immer vertraglich festgehalten werden.
- Ein korrekter Aufenthaltstitel muss sichergestellt werden.
- Datenschutzrechtliche Vorgaben müssen stets gewahrt werden.
Transparenz
- Eine präzise Stellenbeschreibung sollte Anforderungen an den Bewerber/die Bewerberin klar benennen sowie detailliert und transparent über alle möglichen anfallenden Tätigkeiten informieren.
- Der Arbeitsvertrag sollte leicht verständlich formuliert werden. Es ist ratsam, diesen zusätzlich in die Muttersprache des Bewerbers/der Bewerberin zu übersetzen.
- Dem Bewerber/Der Bewerberin sollte vor der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags eine an-gemessene Bedenkzeit gewährt werden.
- Dem Bewerber/Der Bewerberin sollte ein realistisches Erwartungsbild von einer Tätigkeit in Deutschland vermittelt werden.
Fairness
- Angeworbene Fachkräfte aus Drittstatten müssen inländischen Arbeitskräften gleichgestellt werden.
- Karrieremöglichkeiten wie Fort- und Weiterbildungen müssen klar dargelegt werden.
Integration
- Im Sinne des Integrationsprozesses sollte der Zugang zu Sprachkursen bzw. der weiterführende Spracherwerb ermöglicht und gefördert werden.
- Angeworbene Fachkräfte sollten beim Migrations- und Integrationsprozess sowie bei der Anerkennung ihrer Berufsqualifikation bzw. während der Ausbildung unterstützt werden.
Die internationale Rekrutierung von Fachkräften aus Drittstaaten ist nur ein Instrument, um dem Mangel an qualifiziertem Personal entgegenzuwirken. Zur langfristigen Sicherung des steigenden Fachkräftebedarfs muss weiterhin vorrangig die inländische Ausbildung zum/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten gestärkt und gefördert werden.