Bleaching (Zahnaufhellung)


Bundeszahnärztekammer


Bleaching der Zähne und wie es funktioniert

Weiße Zähne gelten als Schönheitsideal und können zu einem gepflegten Erscheinungsbild beitragen. Die Aufhellung der Zähne in der Zahnarztpraxis, das sogenannte Zahnbleaching, wird daher häufig in Anspruch genommen.    

Beim Zahnbleaching werden spezielle Aufhellungsgele in den Zahn eingebracht oder auf die zu bleichenden Zahnoberflächen aufgetragen. In der Regel enthalten diese Gele Wasserstoffperoxid oder Carbamidperoxid, das in Wasserstoff zerfällt. Der dabei freigesetzte Sauerstoff löst die Verfärbungen durch einen Oxidationsprozess auf und bewirkt die Aufhellung der Zähne. Dies funktioniert ähnlich wie das Haarebleichen oder Blondieren beim Friseur. Frei verkäufliche do-it-yourself-Produkte und Hausmittel führen meist nur zu mäßig befriedigenden Ergebnissen.

Zur Zahnaufhellung stehen drei Varianten zur Verfügung:

  • die Aufhellung in der Zahnarztpraxis (In-Office-Bleaching- oder Chairside-Methode),
  • die selbstständig zu Hause durchgeführte Aufhellung nach Unterweisung durch die Zahnärztin/den Zahnarzt („Home-Bleaching“) sowie
  • die Walking-Bleach-Technik.

Während das In-Office-Bleaching und das Home-Bleaching die Zähne von außen aufhellt, kommt die Walking-Bleach-Technik bei inneren Verfärbungen der Zähne zum Einsatz, zum Beispiel nach einer Wurzelkanalbehandlung.

Unabhängig davon welche Methode gewählt wird, sollte vorab immer eine professionelle Zahnreinigung (PZR) durchgeführt werden. Nur durch die vorherige Entfernung von Zahnstein und allen Belägen und Verfärbungen kann das Bleaching-Gel gleichmäßig in den Zahnschmelz eindringen und zu einem ästhetisch ansprechenden Ergebnis führen.

Bei der Chairside- oder In-Office-Methode wird die Aufhellung in der Zahnarztpraxis durchgeführt.

Zunächst wird das Zahnfleisch mit elastischem Material abgedichtet. Dies verhindert ein Übertritt des Gels und mögliche Reizungen des Zahnfleischs. Anschließend wird das Aufhellungsgel auf die Zähne aufgetragen; der Einsatz von UV-Licht oder eines Lasers aktiviert die Reaktion und beschleunigt den Bleichprozess. Nach einer etwa 15-minütigen Einwirkzeit wird das Bleaching-Gel von den Zahnflächen abgesprüht. Je nach Ausgangsfarbe und gewünschtem Aufhellungsgrad kann dieser Vorgang mehrmals wiederholt werden.

Beim Home-Bleaching werden auf Basis einer Abformung der Zahnreihen individuelle, passgenaue Schienen angefertigt.  Nach Unterweisung durch den Zahnarzt wird das Bleichgel durch den Patienten eigenständig in die Schiene appliziert und über mehrere Stunden oder über Nacht getragen. Die Anwendungszeit beim Home-Bleaching beträgt in der Regel 2–3 Wochen.


Können alle Zähne aufgehellt werden oder gibt es Einschränkungen?

An gesunden, vitalen Zähnen und bei gesundem Zahnfleisch kann ein Zahnbleaching durchgeführt werden.

Nicht aufgehellt werden Zahnersatz wie Veneers, Kronen oder Brückenkonstruktionen und Zahnfüllungen. Diese müssen unter Umständen später durch die Zahnärztin/den Zahnarzt in der Praxis oder durch die Zahntechnikerin/den Zahntechniker im Labor an die hellere Zahnfarbe angepasst werden, um ein ästhetisches Gesamtergebnis zu erzielen.

Ebenfalls werden devitale, wurzelkanalbehandelte Zähne, die häufig Verfärbungen im Bereich der Zahnkrone aufweisen, durch ein Bleaching von außen nicht aufgehellt. Dies kann im Rahmen eines internen Bleichens in der Zahnarztpraxis erfolgen (Walking-Bleach-Technik). Hierzu wird der wurzelkanalbehandelte Zahn zunächst eröffnet und ein Aufhellungsgel wird direkt ins Innere des Zahnes appliziert. Nach 5 bis 7 Tagen wird das Ergebnis geprüft. Häufig sind mehrere Wiederholungen notwendig, um das gewünschte Ergebnis zu erreichen.

Bei besonders empfindlichen Zähnen sollte ein Bleaching im Vorfeld sorgfältig geprüft werden, da die Zähne nach einer Aufhellung häufig noch sensibler reagieren. Schwangeren und Stillenden wird von einer Zahnaufhellung grundsätzlich abgeraten, da bislang noch nicht ausreichend wissenschaftliche Erkenntnissezu den Effekten und Auswirkungen eines Zahnbleachings in der Schwangerschaft und Stillzeit vorliegen. Auch bei bekannten Allergien gegen Inhaltsstoffe der Aufhellungsgele sollte von einer Anwendung Abstand genommen werden.


Mögliche Nebenwirkungen

Überempfindlichkeit der Zähne auf Reize wie Wärme, Kälte oder bei Berührung sind die häufigsten Nebenwirkungen nach einer Bleaching-Behandlung. Nach aktuellem wissenschaftlichen Erkenntnisstand sind diese jedoch temporär und bei der Beachtung der Anwendungsvorschriften sind keine dauerhaften negativen Beeinträchtigungen an den Zähnen oder am Zahnfleisch zu erwarten.

Bei starken Schmerzen muss die Bleaching-Behandlung sofort abgebrochen werden.


Kann ein Bleaching Zähne oder Zahnfleisch schädigen?

Durch eine passgenau gestaltete Schiene und das Abdichten des Zahnfleischsaums in der Praxis wird ein Übertreten des Aufhellungsgels und damit eine potenzielle Schädigung des Zahnfleisches verhindert.

Bei kariösen Zähnen oder undichten Kronen und Füllungen besteht die Gefahr, dass das Bleichmittel ins Zahninnere eindringt und den Zahnnerven schädigt. Daher ist vor jeder Anwendung dieser zahnaufhellenden Gele eine vorherige Kontrolle der Zähne auf Karies und auf Risse in Kronen oder Füllungen durch einen Zahnarzt / eine Zahnärztin unabdingbar.

Wer beabsichtigt seine Zähne selbst aufzuhellen, sollte daher vorher unbedingt den Rat der Zahnärztin/des Zahnarztes einholen. Frei verkäufliche Mittel haben zwar eine geringere Wirkstoffkonzentration als die Präparate, die in Zahnarztpraxen angewendet werden, dennoch können sie Zähne und Zahnfleisch nachhaltig schädigen.


Wie lange hält das Ergebnis einer Bleaching-Behandlung?

Ein Bleaching kann zu einer deutlichen Aufhellung der Zähne, oft über mehrere Stufen der Farbskala, führen. Wie stark und wie schnell Zähne nach einem Bleaching nachdunkeln, hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab. Rauchen sowie Kaffee, Tee, Rotwein oder andere färbende Lebensmittel verkürzen den zahnaufhellenden Effekt.

Bei einem Verzicht und einer sorgfältig durchgeführten Mundpflege kann die Wirkung moderner Bleaching-Verfahren mehrere Monate, aber auch bis zu zwei Jahre anhalten.


Zahnpasta mit Weißmacher-Effekt (Whitening-Zahnpasten)

Zahnpflegeprodukte in der Europäischen Union dürfen nur dann frei verkauft werden, wenn sie nicht mehr als 0,1 % Wasserstoffperoxid enthalten.

Der Aufhellungseffekt durch sogenannte Whitening-Zahnpasten wird meist durch einen überdurchschnittlich hohen Gehalt an abrasiven Putzkörpern hervorgerufen. Diese entfernen in erster Linie sogenannte externe Zahnverfärbungen, die sich durch Nahrungs- und Genussmittel auf den Zahnoberflächen ablagern. Der regelmäßige Gebrauch dieser Zahnpasten kann den Zahnschmelz aufrauen und zu einem Abrieb von Zahnhartsubstanz führen.

Ein erhöhter Anpressdruck der Zahnbürste beim Zähneputzen und der Verzehr säurehaltiger Nahrungsmittel und Getränke können diesen Effekt zusätzlich verstärken. Daher ist der regelmäßige Gebrauch von Whitening-Zahnpasten nicht zu empfehlen.


Professionelle Zahnreinigung

Die Zahnfarbe ist bei jedem Menschen individuell und unterliegt im Laufe des Lebens Veränderungen. Die Farbe der Zähne bewegt sich in einem breiteren Farbspektrum und ist selten natürlicherweise strahlend weiß. Denn durch eine natürliche Abnutzung der äußeren Zahnschmelzschicht wird das unten liegende Zahnbein (Dentin) stärker sichtbar, was Zähne im Laufe der Zeit gelblicher und dunkler wirken lässt. Hinzu kommen häufig Verfärbungen in Form von Farbauflagerungen durch Nahrungs- und Genussmittel oder Medikamente.

Äußerlich anhaftende Verfärbungen und Beläge können im Rahmen einer professionellen Zahnreinigung (PZR) entfernt werden.

Zudem werden durch die Entfernung von Zahnstein und Belägen auch Zähne und Zahnfleisch gesund gehalten. Daher bezuschussen viele gesetzliche Krankenkassen eine PZR oder übernehmen die Kosten sogar ganz.

Wem das Ergebnis der natürlichen Zahnaufhellung durch die professionelle Zahnreinigung nicht ausreicht, kann sich zu einem Bleaching der Zähne beraten lassen.


Kosten

Da das Zahnbleaching überwiegend aus kosmetischen Gründen angewendet wird, werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen und müssen von den Patienten privat bezahlt werden. In der Regel belaufen sich diese, je nach Umfang der Behandlung, auf 300 bis 800 Euro für das Aufhellen von Ober- und Unterkiefer.


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