Unter einem Frontzahntrauma versteht man eine Verletzung der Frontzähne (Schneidezähne) und / oder der benachbarten Strukturen (Zähne, Knochen, Weichteile) durch äußere Gewalteinwirkungen.
Ursachen eines Frontzahntraumas können beispielsweise ein Sturz, ein Schlag oder ein Unfall sein. Epidemiologische Studien belegen, dass in Europa jedes zweite Kind vor dem 16. Lebensjahr ein Zahntrauma erleidet. Zu über 70% werden hierbei die mittleren Schneidezähne des Oberkiefers verletzt.
Vor diesem Hintergrund besitzt die Prävention von Traumaverletzungen, insbesondere bei sportlichen Aktivitäten durch einen entsprechenden Mundschutz aber auch die regelgerechte Versorgung und das Verhalten des Patienten bei einem Trauma, einen zentralen Stellenwert.
Neben den Verletzungen der Zahnhartsubstanz mit oder ohne Beteiligung des Zahnnervens bzw. der Zahnwurzel, Zahnlockerungen und Stellungsveränderungen der Zähne (Dislokation) ist der vollständig verloren gegangene Zahn (Zahnavulsion) die schwerste Zahnverletzung für den Patienten.
Grundsätzlich können vollständig verloren gegangene intakte Zähne wieder in den Kiefer zurückgepflanzt werden und dort auch einwachsen. Allerdings bedarf es dabei einer besonderen Sorgfalt nach dem Auffinden des verloren gegangenen Zahnes.
Für ein erfolgreiches Wiedereinsetzen dieses Zahnes ist es wichtig, dass er nicht länger als 20 bis 30 Minuten trocken ist. Am besten geeignet nach dem Auffinden des Zahnes ist die Aufbewahrung in einem zellverträglichen Medium einer Zahnrettungsbox. Aufbewahrt in dieser Zahnrettungsbox kann der Zahn bis zu 48 Stunden nach dem Unfall wieder eingesetzt werden.
Eigene Manipulationen am Zahn selbst (Reinigen) sollten unterlassen werden.
Sofern keine Zahnrettungsbox zur Verfügung steht, sollte der Zahn feucht in H-Milch bzw. einer isotonischen Kochsalzlösung gelagert werden. Nicht geeignet ist eine trockene Aufbewahrung.
Die Bundeszahnärztekammer befürwortet auf Grund der Bedeutung des Krankheitsbildes „Zahntrauma“ und deren unter Umständen notwendigen sowie sehr lang anhaltenden bzw. kostenaufwändigen Versorgung, das Vorhandensein einer Zahnrettungsbox in allen Kindereinrichtungen und Schulen, Sportstätten, medizinischen Einrichtungen und Zahnarztpraxen.