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Rauchen und Mundgesundheit

Fachliche Bestandsaufnahme und Handlungsempfehlungen

Bundeszahnärztekammer


I. Einleitung

Das Rauchen ist eines der bedeutendsten Gesundheitsrisiken und eine der häufigsten vermeidbaren Ursachen vorzeitiger Sterblichkeit. An den Folgen des Tabakrauchens sterben allein in Deutschland jedes Jahr etwa 127.000 Menschen [1]. Alle Formen des Tabakkonsums (Rauchen, Schnupfen, Kauen) führen langfristig zu gesundheitlichen Problemen – es gibt keinen unschädlichen Tabakkonsum [2]. Tabakrauch enthält über 5.000 Substanzen, von denen zahlreiche toxisch sowie krebserzeugend oder potenziell krebserzeugend sind. Der Konsum von Tabak macht abhängig, schädigt nahezu jedes Organ des menschlichen Körpers und gilt als wesentlicher Risikofaktor für Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen sowie für diverse Krebserkrankungen. Besonders begünstigt wird die Entstehung von Karzinomen in Organen und Gewebestrukturen, die unmittelbar mit Tabakrauch in Kontakt kommen, wie z. B. die Mundhöhle und der Kehlkopf [3]. Tabakkonsum ist einer der wichtigsten Risikofaktoren für die Entstehung und Progression von parodontalen Erkrankungen. Rauchen erhöht das Risiko an Parodontitis zu erkranken um bis zu 85 % und verschlechtert signifikant das Ergebnis der nicht-chirurgischen Parodontitistherapie. Es wirkt pathomechanistisch sowohl auf den Biofilm als auch die Immunantwort ein. Rauchen wird zudem als Risikofaktor für Kariesanfälligkeit diskutiert [4,5,6].

Neben den gravierenden gesundheitlichen Auswirkungen verursacht Tabakkonsum erhebliche wirtschaftliche Belastungen für das Gesundheitssystem und die Volkswirtschaft, etwa durch Behandlungskosten, Erwerbsunfähigkeit und Frühberentung [1].

In Deutschland liegt die altersstandardisierte Prävalenz des Rauchens von Tabakprodukten (Rauchprävalenz) mit 28,7 % über dem europäischen Durchschnitt (24,4 %), wobei mehr Männer (33,2 %) als Frauen (24,4 %) rauchen [7]. Trotz einer rückläufigen Prävalenz in den letzten Jahrzehnten bleibt der Tabakkonsum in Deutschland weiterhin auf einem hohen Niveau. Derzeit konsumieren schätzungsweise 11,6 Millionen Erwachsene im Alter von 18 bis 64 Jahren konventionelle Tabakprodukte; dies entspricht einem Anteil von 22,7 Prozent in dieser Altersgruppe. Der Anteil der Nutzerinnen und Nutzer von E-Zigaretten liegt bei etwa 4,3 Prozent (ca. 2,2 Millionen Personen). Insbesondere bei jüngeren Erwachsenen ist ein zunehmender Gebrauch alternativer Produkte wie elektronischer Zigaretten oder Wasserpfeifen zu beobachten, während der Konsum klassischer Zigaretten abnimmt [8]. Etwa 70 % derjenigen die E-Zigaretten konsumieren, rauchen auch Tabakzigaretten, betreiben also sogenannten dual-use [9].

Begünstigt wird diese Entwicklung durch die Vielzahl neuer Nikotin- und Tabakprodukte, die in den vergangenen Jahren auf den Markt gelangt sind und insbesondere infolge gezielter und intensiver Vermarktung verstärkt von jungen Erwachsenen genutzt werden. Eine Einteilung dieser Produkte kann in folgende drei Gruppen vorgenommen werden:

Klassische Tabakprodukte

  • Zigaretten,
  • Zigarren und Zigarillos,
  • Pfeifentabak,
  • Shisha (Wasserpfeife): Tabak (oft mit Aromen versetzt), der durch glühende Kohle erhitzt und über Wasser inhaliert wird.

Alternative Tabakprodukte und tabakfreie Nikotinprodukte

Rauchfreie Tabak- und Nikotinprodukte

  • Nikotinbeutel (Nicotine Pouches, in Deutschland nicht zugelassen),
  • Snus (in der EU, außer in Schweden, verboten).

Elektronische Systeme

  • ENDS (Electronic Nicotine Delivery Systems): Geräte, die nikotinhaltiges Aerosol erzeugen (z. B. E-Zigaretten mit Nikotinliquid - E-Liquids, E-Pfeifen, Tabakerhitzer, nikotinhaltige Pods),
  • ENNDS (Electronic Non-Nicotine Delivery Systems, sogen. „No-Nic“ Produkte): Geräte, die nikotinfreies Aerosol erzeugen (z. B. E-Zigaretten mit nikotinfreien Liquids - E-Liquids, aromatisierte Verdampfer - Vapes).

 

Die Mundhöhle stellt für diese Produkte die primäre Eintrittspforte dar und ist den dabei freigesetzten Schadstoffen unmittelbar ausgesetzt.

Die Risiken klassischer Tabakprodukte für die Mundgesundheit sind hinreichend bekannt und wissenschaftlich belegt. Die Prävalenz oraler Erkrankungen wie Parodontitis, Karies, Mundschleimhautveränderungen sowie Zahnverlust ist bei Raucherinnen und Rauchern deutlich erhöht [10]. Das Risiko für die Entstehung von Mund- und Rachenkarzinomen für Rauchende im Vergleich zu Nichtrauchenden ist drei- bis fünfmal erhöht [11,12]. Darüber hinaus können Flecken und Verfärbungen an Zähnen und Zahnersatz, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns und Mundgeruch auftreten [13]. Zahnärztliche Behandlungen verlaufen in dieser Patientengruppe häufig weniger erfolgreich.

Für neue Nikotin- und Tabaksysteme liegen bislang nur begrenzte Erkenntnisse vor. Elektronische Systeme erhitzen Flüssigkeiten, die Zusatzstoffe, Aromen, Chemikalien sowie Nikotin enthalten und erzeugen ein Aerosol, das über ein Mundstück direkt in die Mundhöhle gelangt. Erste Untersuchungen deuten darauf hin, dass diese Inhaltsstoffe die Strukturen der Mundhöhle potenziell schädigen und zu Wundheilungsstörungen führen können [14]. Darüber hinaus ist das in zahlreichen dieser Produkte enthaltene Nikotin mit einem erheblichen Suchtpotenzial verbunden.

Auch rauchfreie Tabak- und Nikotinprodukte, die über die Mundschleimhaut resorbiert werden (Pouches, Snus), bergen gesundheitliche Risiken, da insbesondere an den Stellen, an denen sie oral appliziert werden, lokale Gewebeschädigungen auftreten können.

Beim Erhitzen nikotinfreier E-Liquids entstehen Aerosole aus Propylenglykol, Glycerin und Aromen, die Reizungen der Schleimhäute und Entzündungen der Atemwege hervorrufen können. Nikotinfrei bedeutet also nicht automatisch gesund.

Auch wenn die vorliegenden Daten für eine abschließende Bewertung noch nicht ausreichen, weisen sie bereits darauf hin, dass neuartige Tabak- und Nikotinprodukte – sowohl elektronische Systeme als auch rauchfreie Produkte – die Mundgesundheit beeinträchtigen können [15].

II. Handlungsempfehlungen

Vor diesem Hintergrund wird die Bedeutung präventiver Maßnahmen in der zahnärztlichen Praxis deutlich, die sowohl den Konsum klassischer Tabakprodukte als auch die Nutzung der neuen Nikotin- und Tabaksysteme adressieren sollten. Die fachliche Bestandsaufnahme sowie die daraus abzuleitenden Handlungsempfehlungen geben den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand wieder und soll Zahnärztinnen und Zahnärzten bei einer Nikotin- und Tabakentwöhnung in der Praxis unterstützen. Dabei ist es ist von fachlicher und gesundheitspolitischer Bedeutung, die Zahnmedizin an der Schnittstelle zur Allgemeinmedizin (Rauchen als Teil des gemeinsamen Risikofaktorenansatzes) in der Rolle als Präventivmedizin zu stärken. Die Belange der Mundgesundheit sollten in die Empfehlungen zur Verbesserung der Allgemeingesundheit integriert werden. [16].

Ein Rauchstopp wirkt sich nachweislich positiv auf die Allgemein- und Mundgesundheit aus und ist daher in jeder Lebensphase anzuraten. Zahnmedizinisch ist belegt, dass Rauch-Entwöhnte ein gleich geringes Risiko haben eine Parodontitis zu entwickeln wie Nicht-Rauchende. Zudem zeigen Rauch-Entwöhnte signifikant bessere Ergebnisse in der Parodontaltherapie als rauchende Patienten und Patientinnen [17].

Die professionelle Hauptkompetenz für eine strukturierte und gezielte Rauchentwöhnung liegt vorrangig bei speziell geschulten Ärztinnen, Ärzten und Psychotherapeutinnen bzw. -therapeuten. Dennoch spielt die zahnärztliche Praxis, die von Patientinnen und Patienten, hier v.a. auch junge Menschen, besonders häufig aufgesucht wird, eine wichtige Rolle bei der primären Gesundheitsberatung, den Verweis an Experten und bei Kurzinterventionen zur Rauchentwöhnung. Sie bietet geeignete Ansatzpunkte, gesundheitsbewusstes Verhalten zu fördern, auf die potenziellen Folgen des Rauchens von Tabak- und E-Zigaretten sowie auch des Konsums rauchloser Produkte in Bezug auf die orale Gesundheit hinzuweisen. Bedeutsam ist in diesem Zusammenhang die Förderung der Motivation, den Konsum jeglicher Tabak- und Nikotinprodukte zu beenden, da die allgemeine Motivation zur Raucherentwöhnung bei erwachsenen Tabakrauchern in Deutschland ein insgesamt geringes Motivationsniveau zeigt [9].

Umfänglichere Maßnahmen zur Nikotin- und Tabakentwöhnung sind immer dann zu empfehlen, wenn Konsumentinnen und Konsumenten zur Entwöhnung bereit sind. Dies umfasst auch die Information über das Portfolio der zur Verfügung stehenden Gesundheitsleistungen, die zur Unterstützung des Konsumstopps zur Verfügung stehen, wie zum Beispiel professionelle, persönliche oder telefonische Beratung sowie die Nutzung von mobilen Anwendungen (z.B. medizinische Apps/Digitale Gesundheitsanwendungen, DiGA).

Zahnärztliche Raucherberatung (Kurzintervention)

Raucherinnen und Raucher sollten dazu ermutigt werden, vollständig mit dem Rauchen aufzuhören, ohne auf alternative Tabakprodukte und tabakfreie Nikotinprodukte umzusteigen oder den Tabakkonsum mit diesen zu ergänzen (dual oder poly use) [18].

Im Rahmen der regelmäßigen zahnärztlichen Kontrolluntersuchung kann eine Minimalintervention von wenigen Minuten erfolgen, beispielsweise auf Grundlage des 5A-Modells (ask, advise, assess, assist, arrange). Dieses aus der Gesundheitsförderung und Tabakentwöhnung stammende Modell wurde für die Zahnmedizin adaptiert und beschreibt strukturierte Gesprächsanlässe, die eine effektive Kurzintervention ermöglichen [19]. Auch die Technik der Motivierenden Gesprächsführung kann den Rauchstopp unterstützen [20]. Zahnärztinnen, Zahnärzte, Dentalhygienikerinnen, Dentalhygieniker sowie Prophylaxeassistentinnen und -assistenten können Patientinnen und Patienten dadurch zur Entwöhnung motivieren, den Rauchstopp aktiv thematisieren und auf ärztliche oder psychotherapeutische Unterstützungsangebote verweisen.

Für die zahnärztliche Praxis ergeben sich folgende Handlungsempfehlungen im Rahmen einer Kurzintervention:

  • Routinefragen (ask): Konsumgewohnheiten von Tabak- und Nikotinprodukten systematisch in die Anamnese aufnehmen (Rauchstatus und Konsummuster erfragen).
  • Aufklärung (advise): Patientinnen und Patienten über die Risiken für die Mund- und Allgemeingesundheit informieren und Konsumstopp empfehlen.
  • Einschätzung (assess):Die Motivationder Patientin bzw. des Patienten zum Konsumstopp erfragen und dokumentieren. Bei fehlender Motivation: das Thema bei Gelegenheit wieder ansprechen.
  • Unterstützung (assist): Bei vorhandener Motivation Unterstützung anbieten: Geeignete Informationsmaterialien bereitstellen, auf Entwöhnungsprogramme hinweisen, z. B. Rauchfrei für Ihre Mundgesundheit sowie auf professionelle Beratung verweisen (Motivationsfördernde Intervention bei speziell geschulten Ärztinnen, Ärzten und Psychotherapeutinnen bzw. -therapeuten, ärztliche Abklärung medikamentöser Begleitung, Verhaltenstherapie, Gruppenangebote, Digitale Gesundheitsanwendungen - DiGA etc.).
  • Nachverfolgung (arrange): Bei Kontrollterminen regelmäßig nach den Konsumgewohnheiten fragen und Fortschritte zur Erfolgskontrolle und motivationalen Unterstützung dokumentieren.

Im Rahmen der zahnärztlichen Kurzintervention können Informationsmaterialien ausgehändigt werden. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat hierzu gemeinsam mit dem Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) einen Flyer entwickelt. Ein weiteres niedrigschwelliges Unterstützungsangebot stellt das Rauchfrei-Ticket des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) dar, das sechs kostenfreie telefonische Beratungsgespräche umfasst und Patientinnen und Patienten einen strukturierten Einstieg in die Tabak- und Nikotinentwöhnung ermöglicht.

Zahnärztinnen und Zahnärzte sind die erste Anlaufstelle für die Untersuchung und das Erkennen von Krebserkrankungen der Mundhöhle und des Kiefer- und Gesichtsbereichs, einschließlich Kopf-, Hals- und Lippenkrebs, die durch Tabakkonsum verursacht werden können [18].

III. Gesundheitspolitische Aspekte einer Unterstützung beim Rauchstopp

Die Maßnahmenbereiche „Unterstützung beim Rauchstopp“ und „Werbeverbote“ reduzieren die Rauchprävalenz. Eine konsequente Umsetzung von Tabakkontrollmaßnahmen ist mit einer niedrigeren Rauchprävalenz assoziiert. Das unterstreicht die Bedeutung umfassender Tabakkontrollstrategien zur Reduktion des Tabakkonsums [7].

Die BZÄK unterstützt die Forderung, dass auch mit Tabak verwandte Erzeugnisse wie E-Zigaretten oder Snus sowie tabakfreie Nikotinprodukte (einschließlich ENDS- und ENNDS-Geräte) reguliert werden müssen (Warnhinweise, Altersbeschränkungen, neutrale Verpackungen), da sie Gesundheitsrisiken für die Mundhöhle bergen und als Einstieg in das Tabakrauchen dienen können [21].

Die BZÄK unterstützt Forderungen nach einem Werbeverbot für alle Tabak- und Nikotinprodukte sowie nikotinfreien Produkte, insbesondere solche, die mit aggressiven Vermarktungsstrategien auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet sind.

Maßnahmen zur Tabak- und Nikotinentwöhnung in der Zahnarztpraxis werden durch die Krankenkassen bislang lediglich auf freiwilliger Basis erstattet; eine generelle Kostenübernahme ist derzeit weder in der gesetzlichen (GKV) noch in der privaten Krankenversicherung (PKV) vorgesehen. Eine verbindliche Honorierung für eine zahnärztliche Kurzberatung schwer Nikotinabhängiger ist sinnvoll und aus präventionspolitischer Sicht dringend geboten. Die (zahn-)ärztliche Abrechnungsmöglichkeit für Kurzinterventionen mit dem Ziel der Reduzierung der Tabak- und Nikotinkonsumprävalenz in Deutschland wird daher von der Bundeszahnärztekammer befürwortet.


Literatur

  1. Robert Koch-Institut (RKI). Themenschwerpunkt Rauchen (online). Berlin: RKI; [zitiert am 3. Sep 2025]. Verfügbar unter:
    rki-Lebensweise-und-Gesundheit/themenschwerpunkt-rauchen
  2. Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). S3-Leitlinie “ Rauchen und Tabakabhängigkeit: Screening, Diagnostik und Behandlung” AWMF-Register Nr. 076-006, 2021. Verfügbar unter:
    register.awmf/076-006l_S3_Rauchen-_Tabakabhaengigkeit-Screening-Diagnostik-Behandlung_2021-03
  3. Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ). Risikofaktoren für Krebs (online). Heidelberg: DKFZ; [zitiert am 3. Sep 2025]. Verfügbar unter:
    dkfz-forschung/risikofaktoren-fuer-krebs.
  4. Leite FRM, Nascimento GG, Scheutz F, López R. Effect of Smoking on Periodontitis: A Systematic Review and Meta-regression. Am J Prev Med. 2018 Jun;54(6):831-841. doi: 10.1016/j.amepre.2018.02.014. Epub 2018 Apr 12. PMID: 29656920.
  5. Chang J, Meng HW, Lalla E, Lee CT. The impact of smoking on non-surgical periodontal therapy: A systematic review and meta-analysis. J Clin Periodontol. 2021 Jan;48(1):60-75. doi: 10.1111/jcpe.13384. Epub 2020 Nov 5. PMID: 33022758.
  6. Tabnjh AK, Alizadehgharib S, Campus G, Lingström P. The effects of electronic smoking on dental caries and proinflammatory markers: a systematic review and meta-analysis. Front Oral Health. 2025 Apr 11;6:1569806. doi: 10.3389/froh.2025.1569806. PMID: 40291822; PMCID: PMC12021849.
  7. Starker A, Mößnang D, Kuhnert R. Einordnung der Rauchprävalenz im Kontext der Tabakkontrollmaßnahmen in Europa. J Health Monit. 2025;10(3):e13356. doi: 10.25646/13356 Verfügbar unter:
    edoc.rki-handle/176904/12982
  8. Rauschert C, Piontek D, Atzendorf J, Kraus L. Konsum psychoaktiver Substanzen in Deutschland – Ergebnisse des Epidemiologischen Suchtsurvey 2021. Dtsch Arztebl Int. 2022;119:527-34. doi: 10.3238/arztebl.m2022.0244.
  9. Borchardt B, Kastaun S, Pashutina Y, et al. Motivation to stop smoking in the German popula-tion between 2016 - 2021 and associated factors: results from a repeated cross-sectional rep-resentative population survey (German Study on Tobacco Use, DEBRA study). BMJ Open 2023;13:e068198. doi:10.1136/bmjopen-2022-068198.
  10. Krause L, Starker A, Hertrampf K, Frenzel Baudisch N, Jordan A. R, Pitchika V, et al. Relationship between smoking and oral health: results of the 6th German Oral Health Study (DMS • 6). Quintessence International. 2025;56(Suppl):96–103. doi: 10.3290/j.qi.b5982019.
  11. Chaffee BW, Couch ET, Vora MV, Holliday RS. Oral and periodontal implications of tobacco and nicotine products. Periodontol 2000. 2021;87(1):241-53. doi: 10.1111/prd.12395.
  12. Ford PJ, Rich AM. Tobacco use and oral health. Addiction. 2021;116(12):3531-40. doi: 10.1111/add.15513.
  13. Çalışkan Batı B, Buduneli N, Meriç P. Examining awareness of tobacco’s oral health effects: Dentists’ role in smoking cessation among dental patients. Tobacco Induced Diseases. 2024;22(February):41. doi:10.18332/tid/176227.
  14. Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ). Gesundheitsrisiken von E-Zigaretten. Fakten zum Rauchen, Heidelberg: DKFZ; 2024. Verfügbar unter:
    dkfz-Krebspraevention/FzR_2024_E-Zigaretten
  15. Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ). Risiken von E-Zigaretten und Tabakerhitzern (online). Heidelberg: DKFZ; 2023. Verfügbar unter:
    dkfz-Krebspraevention/2023_Risiken-von-E-Zigaretten-und-Tabakerhitzern
  16. Heilmann A, Sheiham A, Watt RG. Förderung der Mundgesundheit durch einen gemeinsamen Risikofaktorenansatz (CRFA) / Promoting oral health through a Common Risk Factor Approach (CRFA). IDZ-Information 2017;1:1–52. Verfügbar unter:
    idz-Foerderung_der_Mundgesundheit_durch_einen_gemeinsamen_Risikofaktorenansatz
  17. Leite FRM, Nascimento GG, Baake S, Pedersen LD, Scheutz F, López R. Impact of Smoking Cessation on Periodontitis: A Systematic Review and Meta-analysis of Prospective Longitudinal Observational and Interventional Studies. Nicotine Tob Res. 2019 Nov 19;21(12):1600-1608. doi: 10.1093/ntr/nty147. PMID: 30011036.
  18. Council of European Dentists (CED). Tobacco, alternative tobacco and tobacco-free nicotine products. CED Resolution – Update, Verabschiedet auf der CED-Vollversammlung am 23. - 24. Mai 2025. Verfügbar unter:
    omd-2025/05/Tabaco
  19. World Dental Federation (FDI). Tobacco Cessation Guidance For Oral Health Professionals. 2021. Verfügbar unter:
    fdiworlddental-fdi-tobacco-cessation-guide-health-professionals
  20. Schoonheim-Klein M, Gresnigt C, van der Velden U. Influence of dental education in motivational interviewing on the efficacy of interventions for smoking cessation. Eur J Dent Educ. 2013 Feb;17(1):e28-33. doi: 10.1111/j.1600-0579.2012.00755.x. Epub 2012 May 3. PMID: 23279410.
  21. European Cancer Organisation (ECO). European Societies call EU to Not Lose Momentum on Tobacco Policy. Pressemitteilung, 5.11.2024. Verfügbar unter:
    europeancancer-press-release-european-societies-call-eu-to-not-lose-momentum-on-tobacco-policy

Eine ausführliche Literaturübersicht des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ) zum Thema „Rauchen und Parodontitis“ ist hier abrufbar (Deinzer R, Ramseier C. Sicherung des parodontalen Behandlungserfolgs – Stand der Forschung und Forschungsbedarf. Literatur‐Trilogie, Teil 3: Die Bedeutung des Rauchens. Zahnmed Forsch Versorg. 2018, 1: 3.
idz-ZahnmedForschVersorg-3_2018_1_3


Mitglieder der Arbeitsgruppe

An der Erstellung des Papiers „Rauchen und Mundgesundheit – fachliche Bestandsaufnahme und Handlungsempfehlungen“ haben mitgewirkt:

Univ.-Prof. Dr. Johan Wölber, Professur für Parodontologie an der Poliklinik für Zahnerhaltung – Bereich Parodontologie am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus an der Technischen Universität Dresden
Prof. Dr. Sabina Ulbricht MPH, Vorstandsvorsitzende Aktionsbündnis Nichtrauchen e.V. (ABNR), Universitätsmedizin Greifswald, Institut für Community Medicine Präventionsforschung und Sozialmedizin
Dr. Sebastian Ziller MPH, Leiter der Abteilung Prävention und Gesundheitsförderung der Bundeszahnärztekammer
Dr. Alice Arndt-Fink, Referentin der Abteilung Prävention und Gesundheitsförderung der Bundeszahnärztekammer

sowie die Mitglieder des Ausschusses Präventive Zahnmedizin der BZÄK:

Dr. Michael Brandt, Präsident der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein
Dr. Romy Ermler MBA, Präsidentin der Bundeszahnärztekammer
Prof. Dr. A. Rainer JordanMSc., Wissenschaftlicher Direktor des Institutes der Deutschen Zahnärzte (IDZ)
Dr. Susanne Jäger, Vorstandsmitglied der Zahnärztekammer Hessen
Dr. Ralf Kulick, Präsident der Landeszahnärztekammer Thüringen
Dr. Dagwin Lauer, Vorstandsmitglied der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe
Dr. Nicole Primas, Vorstandsmitglied der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt
Dr. Wilfried Woop, Präsident der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz
Prof. Dr. Yvonne Wagner, Direktorin des Zahnmedizinischen Fortbildungszentrums Stuttgart (ZFZ)
Prof. Dr. Stefan Zimmer, Ärztlicher Leiter der Zahnklinik und Abteilungsleiter für Zahnerhaltung, Präventivzahnmedizin und Kinderzahnmedizin
Dr. Ralf Wagner, Ehrenvorsitzender der KZV Nordrhein und Vertreter der KZBV im Ausschuss Präventive Zahnmedizin der BZÄK


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