Zucker in Speisen und Getränken


Bundeszahnärztekammer


Erstellt 06/2018, aktualisiert 01/2024

Die Bundeszahnärztekammer sieht mit Sorge die Entwicklung zu immer mehr und stärker gesüßten Nahrungsmitteln. In Deutschland werden pro Kopf jährlich etwa 35 Kilogramm Zucker verzehrt. Das ist mehr als doppelt so viel wie von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen.

Neben den hinlänglich bekannten allgemeinmedizinischen Risiken einer zu kohlenhydratreichen Ernährung (z.B. Diabetes, Übergewicht), ist im Bereich der Zahnmedizin insbesondere Karies als Folge einer zu zuckerhaltigen Ernährung zu nennen.

Besonders im Bereich der frühkindlichen Karies (Early Childhood Caries (ECC)) haben wir es mit teilweise steigenden Fallzahlen zu tun.

Die Bundeszahnärztekammer fordert auf Grundlage Ihres Positionspapiers zur Bedeutung der Ernährung im Rahmen zahnmedizinischer Erkrankungen insbesondere:

  1. die Einführung einer verständlichen, verpflichtenden Lebensmittelkennzeichnung (auch bei der Entscheidung für eine „Ernährungsampel“) insbesondere im Hinblick auf den Zuckergehalt,
  2. die Einführung einer Sonderabgabe auf stark zuckerhaltige Softdrinks,
  3. eine deutliche Reduktion des Zuckergehaltes in Nahrungsmitteln für (Klein-)Kinder sowie Werbebeschränkungen für stark gezuckerte Lebensmittel für (Klein-)Kinder. Die Kennzeichnung von auf Kinder abzielenden Lebensmitteln muss hierbei besonders deutlich sein.

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