Trepanation eines Zahnes, als selbstständige Leistung
§ 4 Abs. 2 Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Der Zahnarzt kann Gebühren nur für selbstständige zahnärztliche Leistungen berechnen, die…
Nebeneinanderberechnung
§ 4 Abs. 2 Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Der Zahnarzt kann Gebühren nur für selbstständige zahnärztliche Leistungen berechnen, die er selbst erbracht hat oder die…
Loslösung
§ 152 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) Auszug
Versicherungsunternehmen mit Sitz im Inland, welche die substitutive Krankenversicherung betreiben, haben einen branchenweit…
Gewinnanteile
§ 1 Abs. 3 Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG)
Ausübung der Zahnheilkunde ist die berufsmäßige auf zahnärztlich wissenschaftliche Erkenntnisse gegründete Feststellung und…
Erstellt 2016, aktualisiert 2023
Patientenorientierung
Die Entwicklungen im Gesundheitswesen zeichnen sich durch eine deutliche Patientenorientierung aus.
Die Beteiligung von Patientenvertretungen…
Geb.-Nr. 5369 Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Höchstwert für Leistungen nach den Nummern 5370 bis 5374 (3000 Punkte) Die im Einzelnen erbrachten Leistungen sind in der…
Abgrenzung zu anderen endodontologischen Leistungen
§ 6 Abs. 1 Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Selbstständige zahnärztliche Leistungen, die in das Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen…
Gesundheitsdaten für eine patientenzentrierte Versorgung und gemeinwohlorientierte Forschung
Vorschlag für eine Verordnung des europäischen Parlamentes und des Rates über den europäischen Raum für Gesundheitsdaten
Vorbemerkung
Medizinische Informationen sind eine unverzichtbare Grundlage…
Minderungspflicht niedergelassener Zahnärzte in § 7 GOZ
Kritische Betrachtung
§ 15 Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Entgelte für zahnärztliche…
Berechnung von nicht in der GOZ oder GOÄ erfassten Leistungen
§ 1 Abs. 3 Satz 1 Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde
Ausübung der Zahnheilkunde ist die berufsmäßige auf zahnärztlich…