Organisationsstruktur


Die Bundeszahnärztekammer vertritt die gesundheits- und professionspolitischen Interessen des zahnärztlichen Berufsstandes. Dabei ist sie dem Gemeinwohl verpflichtet.


Mitglieder

Mitglieder der Bundeszahnärztekammer sind die Zahnärztekammern der Bundesländer.
Den Vorstand der Bundeszahnärztekammer bilden der Präsident, zwei Vizepräsidenten sowie die Präsidenten und die Präsidentinnen der (Landes-)Zahnärztekammern. Das höchste Entscheidungsgremium ist die Bundesversammlung.  Die (Landes-)Zahnärztekammern entsenden Delegierte in die Bundesversammlung.

Geschäftsstelle

Sitz der Geschäftsstelle ist Berlin. Daneben unterhält die Bundeszahnärztekammer als Europavertretung in Brüssel die Abteilung Europa l Internationales. Das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung.

Aufgabengebiete

  • Einsatz für ein freiheitliches, zukunftsorientiertes Gesundheitswesen
  • Vertretung des zahnärztlichen Berufsstandes gegenüber der Politik, den Medien und der breiten Öffentlichkeit auf  Bundesebene
  • Schaffung von Rahmenbedingungen zur Erbringung und Anerkennung zahnmedizinischer Leistungen
  • Förderung einer fortschrittlichen und auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierenden Zahnheilkunde, die den Patienten in den Mittelpunkt stellt.
  • Koordinierung und Weiterentwicklung der zahnärztlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung in Zusammenarbeit mit  zahnärztlich-wissenschaftlichen Organisationen
  • Stärkung der Prävention und Gesundheitsförderung
  • Verbesserung der (zahn-)medizinischen Versorgung der Bevölkerung
  • Vertretung der Interessen der Zahnärzteschaft auf europäischer und internationaler Ebene

Satzung Satzung der BZÄK

Satzung der Bundeszahnärztekammer gemäß Beschluss vom 10.11.2018, eingetragen im Vereinsregister am 10.10.2019.

Zahnärztekammern der Länder
Positionen und Statements