Kosten und Versicherungsfragen
Private Zahnarztrechnung
Eine private Zahnarztrechnung wird für Privatpatienten ausgestellt und wenn gesetzlich Versicherte eine Versorgung über die Regelversorgung ihrer Krankenversicherung hinaus wünschen. Grundlage ist die - staatlich festgelegte - Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
In der privaten Zahnarztrechnung muss der Zahnarzt zahlreiche Angaben machen. Diese sind oftmals nicht selbsterklärend. Den Aufbau einer privaten Zahnarztrechnung erklärt die interaktive Beispielrechnung. Falls Fragen offen sind: Fragen Sie Ihren Zahnarzt. Darüber hinaus können Sie sich kostenfrei und umfassend in den Beratungsstellen von (Landes-)Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen beraten lassen.
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) regelt die Vergütung von zahnärztlichen Leistungen. Sie wird durch die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates festgelegt.
Rechtsgrundlage ist § 15 Zahnheilkundegesetz (ZHG).
Heil- und Kostenplan
Gesetzlich versicherte Patienten erhalten von ihrem Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan (HKP) wenn sie Zahnersatz benötigen. Das Formular und die Eintragungen sind für Laien mitunter schwer zu verstehen.
Ein Faltblatt der Initiative proDente erklärt den Heil- und Kostenplan Schritt für Schritt in verständlicher Sprache. Alle Befund-Kürzel werden detailliert erläutert und mit Illustrationen veranschaulicht.
Download "Heil- und Kostenplan im Überblick"
Die Initiative proDente stellt weiter einen Interaktiven Heil- und Kostenplan zur Verfügung, die den Heil- und Kostenplan mittels interaktiver Funktionen für Patienten aufschlüsselt.
Zahnzusatzversicherungen und Zahnersatzversicherungen
Die privaten Krankenversicherungen bieten teils in Kooperation mit gesetzlichen Krankenkassen eine Vielzahl von Zahnversicherungen an.
Eine Absicherung kann eine nützliche Angelegenheit sein, vor allem für Patienten, die sich im Bedarfsfall auch hochwertigen Zahnersatz leisten wollen.
Befundorientierte Festzuschüsse
Bei Zahnersatz, also Kronen, Brücken, Prothesen, aber auch Implantaten zahlen die gesetzlichen Krankenkassen einen Teil der Kosten. Der sog. befundorientierte Festzuschuss deckt jedoch nicht alle Kosten ab. Patienten zahlen einen Eigenanteil.
Doch wie hoch ist die Kassenleistung? Und welche Leistungen werden bezuschusst?
Die Initiative proDente informiert detailliert unter Zahnlücke: Vier Versorgungen, ein Festzuschuss
Weitere Informationen auch auf den Seiten der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung