

Eine private Zahnarztrechnung wird für Privatpatienten ausgestellt und wenn gesetzlich Versicherte eine Versorgung über die Regelversorgung ihrer Krankenversicherung hinaus wünschen. Grundlage ist die - staatlich festgelegte - Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
In der privaten Zahnarztrechnung muss der Zahnarzt zahlreiche Angaben machen. Diese sind oftmals nicht selbsterklärend. Den Aufbau einer privaten Zahnarztrechnung erklärt die interaktive Beispielrechnung. Falls Fragen offen sind: Fragen Sie Ihren Zahnarzt. Darüber hinaus können Sie sich kostenfrei und umfassend in den Beratungsstellen von (Landes-)Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen beraten lassen.
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) regelt die Vergütung von zahnärztlichen Leistungen. Sie wird durch die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates festgelegt.
Rechtsgrundlage ist § 15 Zahnheilkundegesetz (ZHG).


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Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) wurde 1988 festgelegt und seitdem nie richtig aktualisiert. Zahnärzte berechnen ihre Honorare immer noch nach dem Punktwert von 1988. Obwohl die Inflation inzwischen fast 100 Prozent beträgt. Das kann dazu führen, dass sie mit Ihnen eine Honorarvereinbarung treffen müssen.
Seit D-Mark-Zeiten ist der Punktwert in der GOZ unverändert. Der Punktwert hat allerdings die Aufgabe, die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung (Preissteigerungen) in der GOZ abzubilden. Leider hat es der Gesetzgeber seit über 35 Jahren versäumt, sie entsprechend anzupassen. Gebührenordnungen anderer Berufe wie z.B. Tierärzte und Anwälte sowie die Diäten der Bundestagsabgeordneten werden dagegen regelmäßig angepasst.
Seit Jahren steigen die Kosten in Zahnarztpraxen für Löhne, Energie und Materialien stark. Für das Entfernen eines einwurzeligen Zahns erhält der Zahnarzt 9,05 €. Das ist aber nur der Umsatz, nicht das Geld, das frei zur Verfügung steht. Davon müssen alle Kosten in der Praxis bezahlt werden und nach Abzug bleiben etwa 2,75 € übrig, die noch versteuert und von denen Krankenversicherung und Altersvorsorge bezahlt werden müssen.
Viele Praxen haben in den letzten Jahren auf Honoraranpassungen verzichtet und die Mehrkosten selbst getragen. Früher waren private Zahnleistungen teurer als die Sozialversicherungssätze, heute liegen sie oft sogar darunter – etwa bei 50 Prozent.
Hohe Kosten führen dazu, dass Zahnarztpraxen häufiger gebührenrechtliche Möglichkeiten zur Kostenerstattung nutzen müssen. Das kann bedeuten, dass Sie einen höheren Selbstbehalt oder Anteil selbst zahlen müssen, weil Versicherungen oder Beihilfen nur eingeschränkt erstatten.
Die privaten Krankenversicherungen bieten teils in Kooperation mit gesetzlichen Krankenkassen eine Vielzahl von Zahnversicherungen an.
Eine Absicherung kann eine nützliche Angelegenheit sein, vor allem für Patienten, die sich im Bedarfsfall auch hochwertigen Zahnersatz leisten wollen.
Benötigen gesetzlich Versicherte Zahnersatz, steht ihnen ein Zuschuss ihrer Krankenkasse zu. Das Verfahren zur Beantragung des Zuschusses ist seit dem 01.01.2023 digitalisiert und die Beantragung erfolgt direkt zwischen Zahnarztpraxis und gesetzlicher Krankenkasse.
Bei Zahnersatz, also Kronen, Brücken, Prothesen, aber auch Implantaten zahlen die gesetzlichen Krankenkassen einen Teil der Kosten. Der sog. befundorientierte Festzuschuss deckt jedoch nicht alle Kosten ab. Patienten zahlen einen Eigenanteil. Doch wie hoch ist die Kassenleistung? Und welche Leistungen werden bezuschusst?
Die Initiative proDente informiert detailliert unter
Zahnlücke: Vier Versorgungen, ein Festzuschuss
Weitere Informationen auch auf den Seiten der
