
Aktuelles

Honorarvereinbarung
nach § 2 Abs. 1 und 2
Die GOZ wurde seit 1988 nicht an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst. Die Betriebskosten der Praxen sind seitdem kontinuierlich gestiegen. Mit der Vereinbarung nach § 2 Abs. 1 & 2 GOZ besteht die Möglichkeit, rechtssicher auf diesen Widerspruch zu reagieren.
Die BZÄK unterstützt die Zahnarztpraxen und hat eine Website eingerichtet, auf der alle wichtigen Informationen zur Vereinbarung zusammengestellt sind.