Rechte
Patientenrechtegesetz
Mit dem Patientenrechtegesetz wurden die Rechte und Pflichten, die sich für Behandler und Patienten ergeben, gesetzlich festgeschrieben. Festgelegt sind die verschiedenen Informationspflichten. Zudem sind klare und transparente Regeln für die Aufklärung, die Dokumentation und die Einwilligung in die (zahn-)medizinische Behandlung vorgeschrieben. Geregelt sind auch das Einsichtsrecht des Patienten in seine Unterlagen sowie die Regeln für die Beweislast bei Behandlungsfehlern.
Was regeln die Patientenrechte? | Stiftung Gesundheitswissen
Patientenberatungsstellen, Gutachter und Schlichtungsstellen
Für Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit der zahnärztlichen Behandlung oder der Abrechnung hat die Zahnärzteschaft ein dreistufiges, aufeinander aufbauendes System von Patientenberatungsstellen, Gutachtern und Schlichtungsstellen eingerichtet.
Gutachterwesen der (Landes-)Zahnärztekammern
Die Organisation des Gutachterwesens obliegt den (Landes-)Zahnärztekammern. Die als Gutachterinnen und Gutachter tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte sind verpflichtet, sich ständig fortzubilden und ihre Tätigkeit sorgfältig, objektiv und neutral nach Maßgabe besonderer Bestimmungen auszuüben. Hierzu hat die Bundeszahnärztekammer ein Eckpunktepapier mit empfohlenen Qualitätskriterien aufgelegt.