Arzneimittelkommission (AKZ)

Die Arzneimittelkommission Zahnärzte (AKZ) ist ein gemeinsamer Ausschuss von Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung.

Die Kommission besteht aus acht bis zehn Experten unterschiedlicher Fachrichtungen, darunter Pharmakologen, Toxikologen, Werkstoffkundler und niedergelassene Zahnärzte, die sich auf Teilgebiete der zahnärztlichen Arzneimitteltherapie spezialisiert haben.
Die Bezeichnung „Pharmakovigilanzzentrum“ führt die Kommission als Anerkennung ihres Beitrags zur Qualität und Sicherheit von Arzneimitteln.

Nebenwirkungen von Arzneimitteln

Jeder praktizierende Zahnarzt ist verpflichtet, bekannte und nicht bekannte Nebenwirkungen aller von ihm eingesetzten Arzneimittel an die Arzneimittelkommission Zahnärzte zu melden.
Diese Meldungen werden von der Arzneimittelkommission selbst ausgewertet und an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weitergeleitet. Die Auswertungen werden jährlich online und in den Zahnärztlichen Mitteilungen (zm) veröffentlicht. Zu jeder gemeldeten Nebenwirkung kann der Zahnarzt ein von einem Kommissionsmitglied gesondert erstellten Beratungsbrief erhalten.

Vorkommnisse mit Medizinprodukten

Nach § 3 Medizinprodukte Sicherheitsplanverordnung sind alle Anwender und Betreiber von Medizinprodukten verpflichtet, Vorkommnisse mit Medizinprodukten über das auf der Homepage des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlichte Meldeformular elektronisch zu melden.

Unerwünschte Wirkungen und Produktmängel von Medizinprodukten

Als Service bietet die AKZ für die Kollegenschaft eine Beratung zu festgestellten unerwünschten Wirkungen und Mängeln an zahnärztlichen Medizinprodukten, die nicht unter die Meldepflicht nach § 3 MPSV fallen, an.

Für Rückfragen

Kontakt

Dr. Jens Nagaba

Leiter
Abteilung Zahnärztliche Berufsausübung