Organisationsstruktur

Die Bundeszahnärztekammer vertritt die gesundheits- und professionspolitischen Interessen des zahnärztlichen Berufsstandes. Dabei ist sie dem Gemeinwohl verpflichtet.

Mitglieder der Bundeszahnärztekammer sind die Zahnärztekammern der Bundesländer.
Den Vorstand der Bundeszahnärztekammer bilden der Präsident, zwei Vizepräsidenten sowie die Präsidenten und die Präsidentinnen der (Landes-)Zahnärztekammern. Das höchste Entscheidungsgremium ist die Bundesversammlung.  Die (Landes-)Zahnärztekammern entsenden Delegierte in die Bundesversammlung.

Sitz der Geschäftsstelle ist Berlin. Daneben unterhält die Bundeszahnärztekammer als Europavertretung in Brüssel die Abteilung Europa l Internationales. Das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung.

Aufgabengebiete

Einsatz für ein freiheitliches, zukunftsorientiertes Gesundheitswesen

Vertretung des zahnärztlichen Berufsstandes gegenüber der Politik, den Medien und der breiten Öffentlichkeit auf Bundesebene

Schaffung von Rahmenbedingungen zur Erbringung und Anerkennung zahnmedizinischer Leistungen

Förderung einer fortschrittlichen und auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierenden Zahnheilkunde, die den Patienten in den Mittelpunkt stellt.

Koordinierung und Weiterentwicklung der zahnärztlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung in Zusammenarbeit mit zahnärztlich-wissenschaftlichen Organisationen

Stärkung der Prävention und Gesundheitsförderung

Verbesserung der (zahn-)medizinischen Versorgung der Bevölkerung

Vertretung der Interessen der Zahnärzteschaft auf europäischer und internationaler Ebene

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Publikation

Jahresbericht 2023 | 2024

Der Jahresbericht der BZÄK umfasst den Berichtzeitraum
Juli 2023 bis Juni 2024.

Jahresbericht

Satzung

Satzung der BZÄK

Satzung der Bundeszahnärztekammer durch Beschluss der Bundesversammlung am 15./16.11.2024, ins Vereinsregister eingetragen
am 15.01.2025

Satzung der BZÄK