Röntgen

Aktuell gültige Gesetze und Verordnungen, weitere Informationen, Empfehlungen und Hinweise

Strahlenschutzgesetz &
Strahlenschutzverordnung

Gesetz

Strahlenschutzgesetz

Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG)

Strahlenschutzgesetz

Verordnung

Strahlenschutzverordnung

Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV)

Strahlenschutzverordnung

Publikation

Zusammenfassung der für das zahnärztliche Röntgen relevanten Punkte

Neue gesetzliche Regelungen im Strahlenschutz - zm 01/02/18

Richtlinien

Sachverständigen Prüfrichtlinie

Richtlinie für die technische Prüfung von Röntgeneinrichtungen und genehmigungsbedürftigen Störstrahlern durch Sachverständige nach dem Strahlenschutzgesetz und der Strahlenschutzverordnung - Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Sachverständigen Prüfrichtlinie

Fachkunde und Kenntnisse

Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin

Fachkunde und Kenntnisse

Qualitätssicherung – Richtlinie für Abnahme- und Konstanzprüfungen

Qualitätssicherungs-Richtlinie für Abnahme- und Konstanzprüfungen gemäß den §§ 115, 116 und 117 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung am Menschen

Qualitätssicherung – Richtlinie für Abnahme- und Konstanzprüfungen

Ausschuss Röntgen und Strahlenschutz

Der Ausschuss Röntgen und Strahlenschutz der Bundeszahnärztekammer vertritt die Interessen der Zahnärzteschaft auf dem Gebiet der Röntgendiagnostik in der Zahnmedizin. Er setzt sich zusammen aus Fachreferenten der (Landes-)Zahnärztekammern und Vertretern der Hochschulen.

Neben der Mitarbeit in staatlichen Gremien wie z. B. dem Arbeitskreis Röntgenverordnung, wird ein enger Kontakt zur Dentalindustrie gepflegt. Weiter besteht seine Aufgabe darin, die Kollegenschaft über gesetzliche Neuerungen in Bezug auf das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung und in diesem Zusammenhang stehende Richtlinien zu informieren. Die Koordinierung von Qualitätssicherungsmaßnahmen vervollständigt das Aufgabengebiet des Ausschusses. Die erarbeiteten Durchführungsempfehlungen zur Qualität in der zahnärztlichen Röntgenologie werden regelmäßig in den Zahnärztlichen Mitteilungen (zm) veröffentlicht und sind auf der Homepage der BZÄK abrufbar.
Die Arbeit des Ausschusses dient der Qualitätssicherung bei der Anwendung von Röntgenstrahlen in der Zahnheilkunde und ist dem Gedanken des Strahlenschutzes und der Patientensicherheit verpflichtet.

Für Rückfragen

Kontakt

Dr. Jens Nagaba

Leiter
Abteilung Zahnärztliche Berufsausübung

+49 30 40005-121

strahlenschutz@bzaek.de

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Musterberufsordnung (MBO), Datenschutz-Grundverordnung, Rechtsgrundlagen und Hinweise für die Zahnarztpraxis