Gesellschaftliche Verantwortung


Zahnärztinnen und Zahnärzte sind dem Gemeinwohl verpflichtet. Das leben sie tagtäglich in der Praxis.

Viele engagieren sich darüber hinaus zusätzlich ehrenamtlich, für Kinder oder Senioren, Obdachlose oder Drogenabhängige, Geflüchtete in Deutschland oder Hilfsbedürftige im Ausland — das Engagement der Zahnärzte ist vielfältig und spiegelt sich in zahlreichen unterschiedlichen Projekten wider.

Die Bundeszahnärztekammer begrüßt das gesellschaftliche Engagement und dankt allen Kolleginnen und Kollegen, die sich ehrenamtlich engagieren.

 


Gemeinsam können wir einen Unterschied machen!

Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer, zum gesellschaftlichen Engagement der Zahnärztinnen und Zahnärzte

Ehrenamtlich für ein besseres Miteinander

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

der Begriff „Ehrenamt“ ist in mancher Hinsicht irreführend, denn im Gegensatz zu manchem Amt, das in bürokratischer Langsamkeit festgefahren ist, gilt beim Ehrenamt:

Unbürokratisch helfen, und zwar jetzt!

Das Hauptmotiv der Ehrenamtlichen ist der Wunsch, sich für unser Gemeinwesen zu engagieren, Menschen zu helfen, die sich nicht selbst helfen können, das Zusammenleben in unseren Städten und Gemeinden und weit darüber hinaus besser und lebenswerter zu gestalten.

Wer sich ehrenamtlich engagiert, macht einen Unterschied – das ist die Triebfeder für Engagement.

Viele Zahnärztinnen und Zahnärzte engagieren sich ehrenamtlich, in Deutschland, Europa und der Welt. Das Netzwerk zahnärztlicher Hilfsorganisationen der Bundeszahnärztekammer zählt über 70 Organisationen, in denen Zahnärztinnen und Zahnärzte einen entscheidenden Beitrag für die Gesundheit von Seniorinnen und Senioren, Obdachlosen oder Drogenabhängigen, Geflüchteten in Deutschland oder Hilfsbedürftigen im Ausland leisten.

Seit 2010 unterstützt die Bundeszahnärztekammer als Schirmherrin die Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte für Lepra- und Notgebiet (HDZ) bei einer Vielzahl von Projekten.
Im selben Jahr wurde die Bundeszahnärztekammer Kooperationspartner von "Special Smiles", dem Mundgesundheitsprogramm von Special Olympics Deutschland für Menschen mit geistiger Behinderung.

Ehrenamtliches Engagement ist keine Selbstverständlichkeit, entspricht allerdings dem Selbstverständnis vieler Zahnärztinnen und Zahnärzte. Und gerade unter den Bedingungen einer Pandemie wurde und wird dieses Engagement erheblich erschwert.

Umso mehr möchte ich allen, die mitmachen und dabei sind, jeder Organisation und allen beteiligten Helferinnen und Helfern von Herzen danken und meinen Respekt für die aufopferungsvolle Arbeit ausdrücken.

Der Einsatz der Kolleginnen und Kollegen zeigt deutlich, wie groß der Bedarf an ehrenamtlichem Engagement in Deutschland und weltweit ist.

Ich möchte meinen Dank daher auch mit dem Appell versehen, sich weiter einzusetzen oder jetzt damit zu beginnen.
Nutzen Sie die Möglichkeiten und die Qualifikationen, die der medizinische Beruf verleiht.

Sie können einen Unterschied machen!

Mit kollegialen Grüßen

Prof. Dr. Christoph Benz
Präsident der Bundeszahnärztekammer
im Oktober 2021

 

Ethisch-rechtliche Gesichtspunkte bei zahnärztlichen Hilfseinsätzen im Ausland

Verschiedene Aspekte bei Hilfseinsätzen können zu ethischen und/oder rechtlichen Konflikten führen.  Auch der  Aufgaben- und Einsatzbereich von Studierenden wirft Fragen auf. Diese Handreichung gibt Orientierung:

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Leben im Dienst der Menschlichkeit

Seit 2010 ist das Gelöbnis Bestandteil der Muster-Berufsordnung der Bundeszahnärztekammer. Es gilt für jeden Zahnarzt*.

Gelöbnis

  • Als Mitglied der zahnärztlichen Profession gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen.
  • Die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten werden mein oberstes Anliegen sein.
  • Ich werde die Autonomie und die Würde meiner Patientin oder meines Patienten respektieren. Ich werde den höchsten Respekt vor menschlichem Leben wahren.
  • Ich werde nicht zulassen, dass Erwägungen von Alter, Krankheit oder Behinderung, Glaube, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politischer Zugehörigkeit, Rasse, sexueller Orientierung, sozialer Stellung oder jeglicher anderer Faktoren zwischen meine Pflichten und meine Patientin oder meinen Patienten treten.
  • Ich werde die mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod der Patientin oder des Patienten hinaus wahren.
  • Ich werde meinen Beruf nach bestem Wissen und Gewissen mit Würde und im Einklang mit guter medizinischer Praxis ausüben.
  • Ich werde die Ehre und die edlen Traditionen des zahnärztlichen Berufes fördern.
  • Ich werde meinen Lehrerinnen und Lehrern, meinen Kolleginnen und Kollegen und meinen Schülerinnen und Schülern die ihnen gebührende Achtung und Dankbarkeit erweisen.
  • Ich werde mein (zahn-)medizinisches Wissen zum Wohle der Patientin oder des Patienten und zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung teilen.
  • Ich werde auf meine eigene Gesundheit, mein Wohlergehen und meine Fähigkeiten achten, um eine Behandlung auf höchstem Niveau leisten zu können.
  • Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein (zahn-)medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden.
  • Ich gelobe dies feierlich, aus freien Stücken und bei meiner Ehre.

* Formelle Bezeichnung gemäß § 6 Abs. 1 Zahnheilkundegesetz; im Interesse einer leichteren Lesbarkeit wird auf die weibliche Form der Berufsbezeichnung verzichtet.

 

 

Für Rückfragen

Judith Frey

Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Tel.: +49 30 40005-152
E-Mail: j.frey@bzaek.de

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