Geb.-Nr. 2197 GOZ (Adhäsive Befestigung)
Der Anwendungsbereich der Geb.-Nr. 2197 GOZ ist umstritten.
Um die fachliche Auslegung auf eine wissenschaftliche Grundlage zu stellen, hat die BZÄK die Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) um ein wissenschaftliches Gutachten zur Adhäsivtechnik gebeten.
Einschlägige Urteile
Ob die neue Gebührennummer 2197 GOZ (Adhäsive Befestigung) neben den Geb.-Nrn. 2060, 2080, 2100, 2120 GOZ berechnet werden kann, ist auch in der Rechtsprechung umstritten.