Informationen zur GOZ


Stellungnahmen

Von „Abweichender Vereinbarung gemäß § 2 Abs. 3 GOZ“ über „Hygienekosten“ bis „Zystenoperationen“ – die Stellungnahmen des Ausschusses Gebührenrecht der BZÄK zu ausgewählten Einzelproblemen unterstützen bei der Abrechnung.

Stellungnahmen des Ausschusses Gebührenrecht der BZÄK zu ausgewählten Einzelproblemen


Geb.-Nr. 2197 GOZ (Adhäsive Befestigung)

Der Anwendungsbereich der Geb.-Nr. 2197 GOZ ist umstritten.

Um die fachliche Auslegung auf eine wissenschaftliche Grundlage zu stellen, hat die BZÄK die Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) um ein wissenschaftliches Gutachten zur Adhäsivtechnik gebeten.

Gutachten

Gutachten der Professoren R. Frankenberger,
D. Heidemann, H.J. Staehle, E. Hellwig, U. Blunck und R. Hickel

Gebührenrechtliche Auswertung

Gebührenrechtliche Auswertung des Gutachtens
durch den Ausschuss Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer

Auswertung


Einschlägige Urteile

Ob die neue Gebührennummer 2197 GOZ (Adhäsive Befestigung) neben den Geb.-Nrn. 2060, 2080, 2100, 2120 GOZ berechnet werden kann, ist auch in der Rechtsprechung umstritten.

Sammlung einschlägiger Urteile


GOZ Rechnungsformular

Der Verordnungsgeber hat zum 01.07.12 ein Rechnungsformular (Anlage 2 der GOZ) eingeführt, das dem Zahnarzt im Detail die Gestaltung seiner Gebührenrechnung vorgibt. Die Verwendung des Formulars ist Fälligkeitsvoraussetzung der Rechnung.


Vergleich der Vergütungen von GOZ und Bema


Honorarordnung für Zahnärzte (HOZ) - Entwurf und Kalkulationsraster -

Zahnärztekammern der Länder
Positionen und Statements