Geb.-Nr. 2197 GOZ (Adhäsive Befestigung)

Der Anwendungsbereich der Geb.-Nr. 2197 GOZ ist umstritten.

Um die fachliche Auslegung auf eine wissenschaftliche Grundlage zu stellen, hat die BZÄK die Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) um ein wissenschaftliches Gutachten zur Adhäsivtechnik gebeten.

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Gutachten zur Adhäsivtechnik

Gutachten der Professoren R. Frankenberger, D. Heidemann, H.J. Staehle, E. Hellwig, U. Blunck und R. Hickel

Download Gutachten

Einschlägige Urteile

Ob die neue Gebührennummer 2197 GOZ (Adhäsive Befestigung) neben den Geb.-Nrn. 2060, 2080, 2100, 2120 GOZ berechnet werden kann, ist auch in der Rechtsprechung umstritten.

Weitere Informationen zur GOZ

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Honorarvereinbarung
nach § 2 Abs. 1 und 2

Von der Entscheidung zur Honorarvereinbarung, über die Honorarkalkulation und die Vereinbarung bis hin zu Argumentationshilfen sind auf der Seite

goz-honorarvereinbarung.de

strukturierte Informationen und zahlreiche Vorlagen abrufbar.

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GOZ Rechnungsformular

Der Verordnungsgeber hat zum 01.07.12 ein Rechnungsformular (Anlage 2 der GOZ) eingeführt, das dem Zahnarzt im Detail die Gestaltung seiner Gebührenrechnung vorgibt. Die Verwendung des Formulars ist Fälligkeitsvoraussetzung der Rechnung.

Anlage 2 der GOZ – Rechnungsformular (Muster)

Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ) zur Anlage 2 der GOZ

Knochen und Vergleich bema

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Knochenchirurgische Leistungen / Leistungskombinationen

Tabellarische Aufstellung

Download

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Honorarordnung für Zahnärzte (HOZ) - Entwurf und Kalkulationsraster -

Entwurf einer Honorarordnung für Zahnärzte (HOZ) vom 31.01.07

HOZ - Kalkulationsraster

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Urteiledatenbank GOZ

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Stellungnahmen zur GOZ

Stellungnahmen des Ausschusses Gebührenrecht