Informationen zur GOZ


Abrechnung der Parodontitis-Behandlung

Das Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen von BZÄK, PKV und Vertretern der Beihilfe hat eine neue Abrechnungsbasis für Leistungen der Parodontologie entwickelt. Sie fußt auf der S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“ der DG Paro. Damit wird die moderne Parodontologie in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgebildet und zu leistungsgerechten Honoraren vergütet. Detaillierte Informationen sind abrufbar unter

Die privatzahnärztliche Parodontitistherapie

Analog berechnungsfähige Leistungen in der modernen Parodontitistherapie - Fragen und Antworten


COVID 19 und erhöhte Hygienekosten

Hygienepauschale zum 31.03.2022 ausgelaufen

Für die Berücksichtigung der coronabedingten Kostensteigerungen (Schutzkleidung, Verbrauchmaterialien, administrativer Aufwand etc.) stehen zwei alternative Wege zur Verfügung. Berücksichtigung über den Steigerungssatz nach § 5 GOZ oder über den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Patienten nach § 2 GOZ. Lesen Sie hierzu die Stellungnahme des GOZ Ausschusses:

COVID-19 und erhöhte Hygienekosten

Welchen Weg der Zahnarzt wählt, ist seiner unternehmerischen Entscheidung unter Berücksichtigung der individuellen betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten vorbehalten.


Stellungnahmen

Von „Abweichender Vereinbarung gemäß § 2 Abs. 3 GOZ“ über „Hygienekosten“ bis „Zystenoperationen“ – die Stellungnahmen des Ausschusses Gebührenrecht der BZÄK zu ausgewählten Einzelproblemen unterstützen bei der Abrechnung.

Stellungnahmen des Ausschusses Gebührenrecht der BZÄK zu ausgewählten Einzelproblemen


Geb.-Nr. 2197 GOZ (Adhäsive Befestigung)

Der Anwendungsbereich der Geb.-Nr. 2197 GOZ ist umstritten.

Um die fachliche Auslegung auf eine wissenschaftliche Grundlage zu stellen, hat die BZÄK die Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) um ein wissenschaftliches Gutachten zur Adhäsivtechnik gebeten.

Gutachten

Gutachten der Professoren R. Frankenberger,
D. Heidemann, H.J. Staehle, E. Hellwig, U. Blunck und R. Hickel

Gebührenrechtliche Auswertung

Gebührenrechtliche Auswertung des Gutachtens
durch den Ausschuss Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer

Auswertung


Einschlägige Urteile

Ob die neue Gebührennummer 2197 GOZ (Adhäsive Befestigung) neben den Geb.-Nrn. 2060, 2080, 2100, 2120 GOZ berechnet werden kann, ist auch in der Rechtsprechung umstritten.

Sammlung einschlägiger Urteile


GOZ Rechnungsformular

Der Verordnungsgeber hat zum 01.07.12 ein Rechnungsformular (Anlage 2 der GOZ) eingeführt, das dem Zahnarzt im Detail die Gestaltung seiner Gebührenrechnung vorgibt. Die Verwendung des Formulars ist Fälligkeitsvoraussetzung der Rechnung.


Vergleich der Vergütungen von GOZ und Bema


Honorarordnung für Zahnärzte (HOZ) - Entwurf und Kalkulationsraster -

Zahnärztekammern der Länder
Positionen und Statements