Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Die Gebührenordnung für Zahnärzte bestimmt die Vergütung der zahnärztlichen Leistungen für Privatversicherte.
Darüber hinaus regelt sie die Abrechnungshöhe für den Anteil von Behandlungen, die von den Kassenpatienten selbst übernommen werden müssen.


Gebührenordnung für Zahnärzte

vom 22. Oktober 1987, zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. Dezember 2011, gültig seit 01. Januar 2012


GOZ Punktwert

Seit 1988 dieselbe 11

Ein Mauerfall, eine Wiedervereinigung und eine neue Währung, neun Gesundheitsminister, fünf US-Präsidenten und sogar drei Päpste hatten wir seit 1988.

Geblieben ist lediglich der GOZ-Punktwert für die Bewertung privatzahnärztlicher Leistungen, der seit 1988 unverändert bei 11 Pfennig liegt.

Denn seit 30 Jahren weigert sich der Gesetzgeber, diesen Punktwert in der Gebührenordnung für Zahnärzte anzupassen.

Die Bundeszahnärztekammer hat eine fokussierte Aufklärung gestartet, um die Entscheidungsträger daran zu erinnern, dass Preise von 1988 nicht der Maßstab für die Preise von heute sein können.

Im Mittelpunkt steht eine „11 Pfennig“-Münze, symbolisch für einen Punktwert, der aus der Zeit gefallen ist.

In den Zahnarztpraxen arbeiten hoch qualifizierte Menschen, die sich engagiert um ihre Patienten kümmern. Sie haben mehr verdient als eine Vergütung auf der Basis von 1988.

Zeit der Nichtanpassung des GOZ-Punktwertes aktuell: 35 Jahre und 2 Monate *.

*Die geltende GOZ trat am 1.1.1988 in Kraft, ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten wäre eine erste Evaluation notwendig gewesen.

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