Eine gesonderte, über die zahnärztliche hinausgehende Dokumentation darf nur mit Einwilligung des Patienten erfolgen. Die – jederzeit widerrufbare – Einwilligung sollte schriftlich erfolgen und in der Akte abgelegt werden.
Die auf mögliche Gewalteinwirkungen zurückzuführenden Verletzungen und deren Folgen sollten zeitnah, eindeutig und gerichtsverwertbar dokumentiert werden. Auch vom Patienten geschilderte Beschwerden (Beeinträchtigungen des Seh-/Hörvermögens, Schmerzen, Anderes) können schriftlich festgehalten werden.
Eine Dokumentation kann im Fall einer Gerichtsverhandlung im Zusammenhang mit der Beweissicherung entscheidende Bedeutung haben.