Bundesversammlung

Oberstes Beschlussorgan der Bundeszahnärztekammer ist die Bundesversammlung. Sie besteht aus den Delegierten, die von den 17 Landeszahnärztekammern entsandt werden.

Die Bundesversammlung wählt für vier Jahre den Präsidenten oder die Präsidentin und die zwei Vizepräsidenten oder Vizepräsidentinnen. Sie beschließt den Haushalt und legt die Leitlinien der Berufs- und Standespolitik der Bundeszahnärztekammer fest.


    Einmal jährlich findet im Herbst eine ordentliche Bundesversammlung statt.
    Jede Landeszahnärztekammer entsendet für je 600 Zahnärztinnen und Zahnärzte in ihrem Zuständigkeitsbereich einen Delegierten und für die Restzahl, sofern diese mehr als 300 beträgt, einen weiteren Delegierten in die Bundesversammlung. Die Mindestzahl der Delegierten pro Kammer beträgt zwei.


    Aufgaben und Befugnisse

    • Wahl und Abberufung des Präsidenten und der beiden Vizepräsidenten oder Vizepräsidentinnen
    • Entgegennahme der Rechenschaftsberichte sowie die Entlastung des Vorstandes
    • Genehmigung des Verwaltungshaushaltes und der ordentlichen Mitgliedsbeiträge zur Finanzierung des Verwaltungshaushaltes
    • Beschlussfassung über Anträge
    • Festlegung vorrangiger Ziele und Aufgaben der Bundeszahnärztekammer
    • Genehmigung von Änderungen der Verbandssatzung, für die eine Zweidrittelmehrheit aller gewählten Delegierten erforderlich ist
    • Bestellung eines Rechnungsprüfungsausschusses
    • Bestellung eines Finanzausschusses
    • Beschlussfassung über die Anlage und die Verwendung des Vermögens der Bundeszahnärztekammer

    Zahnärztekammern der Länder
    Positionen und Statements