Bundesversammlung
Oberstes Beschlussorgan der Bundeszahnärztekammer ist die Bundesversammlung. Sie besteht aus den Delegierten, die von den 17 Landeszahnärztekammern entsandt werden.
Die Bundesversammlung wählt für vier Jahre den Präsidenten oder die Präsidentin und die zwei Vizepräsidenten oder Vizepräsidentinnen. Sie beschließt den Haushalt und legt die Leitlinien der Berufs- und Standespolitik der Bundeszahnärztekammer fest.
Einmal jährlich findet im Herbst eine ordentliche Bundesversammlung statt.
Jede Landeszahnärztekammer entsendet für je 600 Zahnärztinnen und Zahnärzte in ihrem Zuständigkeitsbereich einen Delegierten und für die Restzahl, sofern diese mehr als 300 beträgt, einen weiteren Delegierten in die Bundesversammlung. Die Mindestzahl der Delegierten pro Kammer beträgt zwei.