Vorstand
Geschäftsführender Vorstand
Der Geschäftsführende Vorstand besteht aus einem Präsidenten oder einer Präsidentin sowie zwei Vizepräsidenten oder Vizepräsidentinnen der Bundeszahnärztekammer.
Er wird von der Bundesversammlung auf vier Jahre gewählt, ist ehrenamtlich tätig und nimmt im Rahmen der Beschlüsse des Vorstandes und der Bundesversammlung folgende Aufgaben wahr:
- Gesundheits- und standespolitische Vertretung der Bundeszahnärztekammer nach innen und außen
- Erledigung der laufenden Geschäfte
- Leitung der Verwaltung
Mitglieder des
Geschäftsführenden Vorstands
Vorstand
Dem Vorstand der Bundeszahnärztekammer gehören an:
- die Präsidenten oder Präsidentinnen der 17 (Landes-)Zahnärztekammern,
- der gewählte Präsident oder die gewählte Präsidentin der Bundeszahnärztekammer
- zwei gewählte Vizepräsidenten oder Vizepräsidentinnen (soweit diese nicht schon qua Präsidentenamt in den (Landes-)Zahnärztekammern Mitglied sind)
Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig und beschließt, soweit nicht die Bundesversammlung zuständig ist, unter Beachtung der Beschlüsse der Bundesversammlung und entsprechend der Satzung, in allen Angelegenheiten des Verbandes.