Fort- und Weiterbildung
Fortbildung
Jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt ist verpflichtet, sich fortzubilden. Die Fortbildung dient der Festigung und kontinuierlichen Weiterentwicklung der fachlichen Kompetenz nach dem Stand der Wissenschaft. Die Pflicht zur Fortbildung ist in der Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer und den Berufsordnungen der (Landes-)Zahnärztekammern berufsrechtlich vorgeschrieben.
Zusätzlich zur Verpflichtung über das Berufsrecht hat der Gesetzgeber die Fortbildungspflicht auch im Sozialgesetzbuch (§ 95 SGB V) geregelt. Zahnärztliche Fortbildung ist ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung in der Zahnmedizin.
Fortbildungsangebote der (Landes-)Zahnärztekammern
Weiterbildung
Anders als die Fortbildung dient die Weiterbildung dem Erwerb besonderer beruflicher Kenntnisse in speziellen Fachgebieten der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde.
Eine Qualifizierung ist bundesweit in den Teilgebieten Oralchirurgie, Kieferorthopädie und Öffentliches Gesundheitswesen möglich.