Council of
European Dentists (CED)
Der Council of European Dentists (CED) ist die Standesvertretung der Zahnärzteschaft
in der Europäischen Union (EU).
Gegenwärtig sind 33 nationale Zahnarztverbände in diesem Dachverband zusammengeschlossen.
Der CED zeichnet sich dabei durch eine große Repräsentativität aus. Seine Mitgliedsverbände kommen aus 27 von 28 EU-Mitgliedstaaten.
Zahnärztliche Verbände aus der Großbritannien, Schweiz, Norwegen und Island sind assoziierte Mitglieder.
Die albanische Zahnärztekammer hat einen Beobachterstatus.
Der CED wurde 1961 gegründet. Seine Geschäftsstelle befindet sich in Brüssel. Die Vollversammlung des CED findet zweimal im Jahr statt.
Aufgaben
Der CED vertritt zahnärztliche Interessen auf EU-Ebene und berät die Europäischen Institutionen bei allen Angelegenheiten, die den zahnärztlichen Berufsstand betreffen.
So ist der CED in zahlreichen gesundheitspolitischen Beratungsgremien der Europäischen Kommission als Mitglied vertreten.
Die Förderung eines hohen Niveaus der Zahn- und Mundgesundheit in der Europäischen Union steht dabei genauso im Fokus wie eine auf die Patientensicherheit ausgerichtete berufliche Praxis.
Stellungnahmen &
Veröffentlichungen
BZÄK und CED
Als größter Mitgliedsverband ist die Bundeszahnärztekammer eng in die Tätigkeit des CED eingebunden. Die intensive Zusammenarbeit ist nicht zuletzt das Resultat einer starken personellen Verknüpfung von CED und Bundeszahnärztekammer.
In allen wichtigen Arbeitsgruppen des CED ist die Bundeszahnärztekammer personell vertreten.
Freiberuflichkeit
Freiberuflichkeit ist ein Kernthema des CED. Auf Initiative der Bundeszahnärztekammer hat der CED eine Charta der Freien Berufe verabschiedet.
Die Charta skizziert die spezifischen Bedürfnisse der Freien Berufe und stellt konkrete Forderungen, wie der EU-Gesetzgeber künftig den Bedürfnissen der Freien Berufe besser gerecht werden kann.