Entwurf einer „Honorarordnung der Zahnärzte“

Am 31. Januar 2007 hat die außerordentliche Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer einstimmig den Entwurf einer „Honorarordnung der Zahnärzte“ verabschiedet, der den Anforderungen an eine wissenschaftlich fundierte und präventionsorientierte Zahnheilkunde gerecht wird und durch eine auf betriebswirtschaftlichen Grundsätzen beruhende Bewertung die Grundlage für eine qualitativ hochstehende Zahnheilkunde schafft.

Die für die Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde derzeit gültige Gebührenordnung entspricht auch nach einer Teilnovellierung im Jahre 2011 in weiten Teilen nicht dem heutigen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse.

Das „Verzeichnis der zahnärztlichen Leistungen“ als Bestandteil des Entwurfes setzt die Neubeschreibung einer präventionsorientierten Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, - ein Gemeinschaftsprojekt von Bundeszahnärztekammer, Deutscher Gesellschaft für Zahn- ,Mund- und Kieferheilkunde und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung – konsequent in eine HOZ um. Ausgehend von einer strukturierten Diagnostik werden in der Neubeschreibung über alle Fachbereiche hinweg die wissenschaftlich fundierten Methoden und Maßnahmen der gesamten Zahnmedizin unter besonderer Berücksichtigung einer Präventionsorientierung erfasst. Ein Ansatz, der die Neubeschreibung als Patin einer neuen, den Interessen von Patienten und Zahnärzten Rechnung tragenden Honorarordnung anbietet.

Eine Leistungsbewertung auf der Grundlage einer wissenschaftlich- betriebswirtschaftlichen Bewertung komplettiert den Entwurf, der damit den Anforderungen des § 15 Zahnheilkundegesetz genügt. Danach hat eine Gebührenordnung den „berechtigten Interessen der Zahnärzte und der zur Zahlung der Entgelte Verpflichteten Rechnung zu tragen“.

Mit dem Beschluss der Bundesversammlung war die Ankündigung verbunden, den Abschnitt der Kieferorthopädischen Leistungen fachlich und arbeitswissenschaftlich exakt zu justieren. Die für die HOZ maßgeblichen Kriterien, wie Fachlichkeit und arbeitswissenschaftliche wie betriebswirtschaftliche Stimmigkeit wurden von der Bundeszahnärztekammer unter Beteiligung der kieferorthopädischen Wissenschaft und des Instituts der deutschen Zahnärzte nun auch auf den Abschnitt der kieferorthopädischen Leistungen konsequent ausgedehnt.

Entwurf Honorarordnung der Zahnärzte

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