Abdruckdesinfektion und Desinfektion von zahntechnischen Werkstücken


Ausschuss Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer


Berechnung nach GOZ

Desinfektionsmaßnahmen innerhalb der zahnärztlichen Praxis sind generell mit den Praxiskosten abgegolten.

Desinfektionsmaßnahmen an zahntechnischen Werkstücken, Abformungen, Registraten etc. sind zahntechnische Leistungen, unabhängig davon, ob sie im Zahnarztpraxislabor oder im Fremdlabor erbracht werden und sind daher nach § 9 GOZ zu berechnen.


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